Während der IT-Messe CeBIT (2. bis 6. März) auf dem Messegelände wird der Messeschnellweg zeitweise zur Einbahnstraße. Im Laufe der Veranstaltung ist die vierspurige Straße täglich von 7.15 bis etwa 12 Uhr zwischen Autobahnkreuz Hannover-Buchholz und AS Messe-Nord ausschließlich in Richtung Süden befahrbar (Maßnahme A). In der Abreisezeit von 17 bis circa 20 Uhr gilt die Einbahnstraßenregelung vom Messegelände in der Gegenrichtung (Maßnahme R).
Bereits am kommenden Wochenende (27./28. Februar) ist wegen der Aufbauarbeiten rund um das Messegelände mit Behinderungen zu rechnen. VerkehrsteilnehmerInnen, die während der Veranstaltung (ab 2. März) nicht zur Messe wollen, wird empfohlen, den Messeschnellweg zu meiden oder den öffentlichen Personennah¬verkehr zu nutzen. Die MessebesucherInnen sollten den Zielangaben auf den Autobahnen und dem Wegweisungssystem auf dem Messeschnellweg folgen.
Während der morgendlichen Fahrt auf dem Messeschnellweg Richtung Süden können KraftfahrerInnen im Sortierbereich Eilenriede zwischen Weidetor und Pferdeturm auf die westlichen Fahrstreifen wechseln und am Pferdeturm vom Messeschnellweg abfahren (Richtung Zentrum, Medizinische Hochschule, Kleefeld, Kirchrode). Im abendlichen Abreiseverkehr besteht an der Anschlussstelle Mittelfeld, am Kreuz Seelhorst und an der Anschlussstelle Bult die Möglichkeit, von den westlichen Fahrstreifen des Messeschnellwegs abzufahren, und auf die östlichen Fahrstreifen wieder aufzufahren, um dann die weiteren Ausfahrten nutzen zu können.
VerkehrsteilnehmerInnen, die aus Süden auf der Autobahn 7 anreisen und nicht zum Messegelände wollen, sollten während der morgendlichen Anreise über die Anschlussstelle Hannover-Anderten und die Bundesstraße 65 Richtung Hannover-Zentrum fahren.
Wegen eines Störfalls bleibt die Ampelanlage an der Kreuzung Podbielskistraße/Eulenkamp/ Klingerstraße noch bis voraussichtlich bis kommenden Freitag (26. Februar) abgeschaltet. Aus Sicherheitsgründen ist das Überfahren der Stadtbahngleise in dieser Zeit nicht möglich. Das bedeutet, dass Kraftfahrzeuge aus der Podbielskistraße nicht nach links abbiegen können und sowohl aus dem Eulenkamp als auch aus der Klingerstraße kommend jeweils nach rechts abbiegen müssen.
Die Straßenverkehrsbehörde bittet alle VerkehrsteilnehmerInnen um erhöhte Aufmerksamkeit in diesem Bereich. Mit erheblichen Behinderungen ist zu rechnen. Es wird empfohlen, diesen Bereich weiträumig über Sutelstraße und Groß-Buchholzer Kirchweg oder General-Wever-Straße, Spannhagenstraße, Hermann-Bahlsen-Allee zu umfahren.
Wegen Kanalbauarbeiten wird die Wunstorfer Landstraße ab kommenden Montag (1. März) zwischen Carlo-Schmid-Allee und Richard-Lattorf-Straße zu einer Einbahnstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts. Die Arbeiten dienen der Vorbereitung auf die ab Ende Mai beginnende Straßenerneuerung, die unter Beibehaltung der Einbahnstraßenregelung erfolgt. Der stadteinwärtige Verkehr wird deshalb bis voraussichtlich Ende des Jahres über Richard-Lattorf-Straße, Heisterbergallee und Carlo-Schmid-Allee umgeleitet.
Diese vorübergehende Verkehrsführung betrifft auch die Buslinie 700, die in dieser Zeit stadteinwärts statt der Haltestelle Martin-Luther-Kirche ersatzweise die Station Ahlemer Grundschule bedient. Die Haltestelle Tegtmeyerallee wird in den Bereich Carlo-Schmid-Allee/Wunstorfer Landstraße verlegt.
Nach Fertigstellung dieses ersten Bauabschnitts wird die Erneuerung der Wunstorfer Landstraße von der Richard-Lattorf-Straße bis zur Stadtgrenze fortgesetzt. Voraussichtlich Ende 2011/Anfang 2012 soll die gesamte, auf rund 3,1 Millionen Euro veranschlagte Maßnahme beendet werden.
Die niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wird am Sonntag (21. Februar) zwischen 8 und 16 Uhr Tests an den Anzeigetafeln der Verkehrsbeeinflussungsanlage auf dem Messeschnellweg durchführen. Dabei kann es zu kurzfristigen Sperrungen der Hauptfahrstreifen kommen. KraftfahrerInnen werden um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten.
Oberbürgermeister Stephan Weil hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover von heute zur Umweltzone begrüßt. "Wir sehen damit unsere Rechtsposition voll bestätigt", sagte Weil. Das Verwaltungsgericht habe der Landesregierung eine "klare Absage" erteilt. "Wir hoffen, dass Umweltminister Sander nun seine Auffassung revidiert. Seine Weisung ist rechtswidrig und muss aus der Welt", forderte Weil. Das Gericht hat festgestellt, dass eine Änderung der Umweltzone ohne Beteiligung der Öffentlichkeit unzulässig ist.
Weil wies darauf hin, dass das Niedersächsische Umweltministerium ursprünglich die Umweltzone so gefordert hatte, wie sie die Landeshauptstadt umsetzt. In Hannover sollten nach dem Ratsbeschluss von 2007 seit 1. Januar 2010 nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in der Umweltzone zugelassen sein. Dies hatte Sander Mitte Januar mit seiner Weisung an die Landeshauptstadt gestoppt.
"Dieser Streit ist völlig überflüssig und hat die Autofahrer unnötig verunsichert", sagte Weil. Der Oberbürgermeister forderte den Umweltminister auf, nach seiner Niederlage vor Gericht einen langen Rechtsstreit zu vermeiden. "Wir brauchen jetzt schnell eine befriedigende Lösung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und des Umweltschutzes", sagte Weil. "Die Stadt steht für Gespräche zur Verfügung."
Änderung des Luftreinhalteplanes ist ohne gesetzlich vorgesehene Beteiligung der Öffentlichkeit unzulässig
Mit Beschluss vom 16.02.2010 gibt die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts den Eilanträgen von zwei von insgesamt vier Antragstellern statt und untersagt der Landeshauptstadt Hannover im Wege einer einstweiligen Anordnung, ihren Luftreinhalteplan entsprechend der Weisung der Umweltministeriums zu ändern, ohne zuvor die in § 47 Abs. 5 a BImSchG vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt zu haben.
Die Antragsteller wohnen im Bereich der Umweltzone in Hannover und wenden sich dagegen, dass die Landeshauptstadt Hannover ihren Luftreinhalteplan entsprechend einer Weisung des Umweltministeriums ändert, ohne zuvor die Öffentlichkeit zu beteiligen. Der Luftreinhalteplan soll so geändert werden, dass bis zum 31.12.2011alle Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse EURO 3, auch wenn sie nicht mit einem Partikelfilter nachgerüstet sind, die Umweltzone befahren dürfen.
Die Fahrtreppe in der U-Bahn-Station Kröpcke, die von der Passerellenebene zum Bahnsteig der Stadtbahnlinien 3, 7 und 9 in Richtung Markthalle führt, muss aufgrund der Bauarbeiten am Kröpcke-Center aus Sicherheitsgründen abgestellt werden. Deshalb ist die Fahrtreppe von Montag, 15. Februar 2010, bis voraussichtlich Mittwoch, 17. Februar 2010, außer Betrieb.
Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste können in dieser Zeit den Aufzug zum Bahnsteig nutzen, oder über die einzelnen Fahrtreppen, die die verschiedenen Ebenen im Kröpcke verbinden nach unten gelangen.
In der Zeit von Freitag- bis Samstagmittag ist es auf den Bundesautobahnen (BAB) und Schnellwegen in und um Hannover zu zahlreichen Verkehrsunfällen gekommen.
Aufgrund des anhaltenden Schneefalls und teilweise plötzlich auftretender Straßenglätte zählte die Polizei von Freitag, 13:00 Uhr, bis Samstag, 13:00 Uhr, insgesamt 43 Verkehrsunfälle auf den Autobahnen und Schnellwegen im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Hannover. Dabei ist es in der Regel bei Blechschäden geblieben, einige Personen sind leicht verletzt worden. Besonders glatt war es zum Beispiel am Freitagabend auf dem Südschnellweg. Nach einem Unfall mit Blechschaden wurde dieser zwischen der Brücke in Höhe der Dreiecksteiche und der Willmerstraße aufgrund der extremen Eisglätte kurzfristig voll gesperrt. Eine Vollsperrung gab es auch auf der BAB 7 am frühen Samstagmorgen gegen 01:30 Uhr. Hier war es innerhalb kürzester Zeit zwischen den Anschlussstellen Großburgwedel und Hannover-Nord zu mehreren Unfällen mit Blechschäden gekommen. Dieser Streckenabschnitt wurde erst gegen 03:00 Uhr nach Abstreuen der Fahrbahn wieder freigegeben.