Mittwoch, 14. September 2011

Eine Erinnerungsstätte für die jungen Opfer des Nationalsozialismus: Oberbürgermeister Stephan Weil weihte heute (14. September) ein Denkmal für die toten Säuglinge von Zwangsarbeiterinnen in Hannover ein. Die Leichen von 279 Kindern waren in der Kriegsgräberanlage des Stadtfriedhofs Seelhorst begraben worden. Erst 2010 erhielten sie offiziell den Status von Kriegsopfern. "Das Schicksal der toten Kinder wurde zu lange vergessen", sagte Weil bei der Eröffnung des Denkmals und betonte: "Es ist wichtig, an dieses Verbrechen zu erinnern. Gedenkstätten wie diese sind erforderlich, um das Ver-gessen zu verhindern und der heutigen, jungen Generation die Gräueltaten zu vergegenwärtigen."

Die neu geschaffene Anlage, die mit Geldern des Landes Niedersachsen für Kriegsgräberstätten finanziert und von SchülerInnen der Dietrich-Bonhoeffer-Schule geschaffen worden ist, zeigt bearbeitete Sandsteinkuben, die Türmchen aus Bauklötzen darstellen. Auf Bronzetafeln sind die Namen der Kinder und ihre Geschichte verewigt. Motive wie Kreisel, Hampelmann oder Babyflasche sind als späte Geschenke der SchülerInnen an die Kinder zu verstehen.

Die Zwangsarbeiterinnen stammten zumeist aus Polen und Russland und erfuhren im Nazi-Deutschland geringste Wertschätzung. Sie wurden unmittelbar nach der Niederkunft gezwungen, ihre Kinder in Wöchnerinnenheimen, wie in Langenhagen-Godshorn, zurückzulassen und weiterzuarbeiten. Die Kinder starben dort zwischen 1943 und 1945 meist qualvoll nach wenigen Tagen oder Wochen.

Steinmetzmeister Jan Leichsenring hat diese würdevolle Gedenkstätte in drei Jahren gemeinsam mit der Dietrich-Bonhoeffer-Schule erarbeitet. Die Initiative dazu geht auf Stephanus Fischer zurück, einem Mitarbeiter der städtischen Friedhofsverwaltung. "Ich wurde bei Recherchearbeiten in Beerdigungsbüchern auf das Thema aufmerksam und habe die Daten der Kinder dann in Eigeninitiative über mehrere Jahre zusammengetragen", erläuterte Fischer. Die Ergebnisse wurden in Zusammenarbeit mit den Wissenschaftlerinnen Janet Anschütz und Irmtraud Heike ausgewertet und 2006 unter dem Buchtitel "Gräber ohne Namen. Die toten Kinder Hannoverscher Zwangsarbeiterinnen" publiziert. Seitdem erinnert die Friedhofsverwaltung jährlich mit einer Gedenkveranstaltung an die Kinder.


Montag, 5. September 2011

Mittwoch, 7. September, 19.00 Uhr, Seniorenbegegnungsstätte Kleefeld, Rodewaldstraße 17

Information und Diskussion mit Wolfgang Freter (Experte für Rechtsextremismus), Reinhard Koch (Arbeitsstelle Rechtsextremismus und Gewalt) und Sigrid Leuschner (stellv. innenpolitisch Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion)

www.spd-kleefeld.de


Montag, 8. August 2011

Veranstaltungsreihe der Gedenkstätte Ahlem 

Als amerikanische Soldaten am 10. April 1945 die letzten Insassen des KZ Ahlem befreiten, fanden sie den 14-jährigen Chaim Liss mehr tot als lebendig vor. Der Junge aus Lodz gehörte zu den 200 Gefangenen, die die SS-Bewacher zurückgelassen hatten, weil sie zu schwach waren, um noch den befohlenen „Todesmarsch“ nach Bergen-Belsen antreten zu können: Folge der unmenschlichen Arbeitsbedingungen in den unterirdischen Asphaltstollen Ahlems, die Liss nur knapp überlebte.

Auf Einladung der Gedenkstätte Ahlem der Region Hannover wird der Zeitzeuge Chaim Liss vom Leben und Überleben im KZ Ahlem berichten. Das Gespräch mit dem 80-Jährigen findet statt am Donnerstag, 15. September 2011, 19.00 Uhr, Neues Regionshaus, Raum N001, Hildesheimer Str. 18, 30169 Hannover.

Als Kind jüdischer Eltern wuchs Chaim Liss, geboren am 25. März 1931, im polnischen Lodz auf. Sein Vater war Schneider, seine Mutter führte eine Konditorei in der Innenstadt. Die Kindheit wurde mit der Besetzung Polens durch die Nationalsozialisten 1939 jäh beendet. Nach der Internierung im Ghetto folgte für die Familie 1944 die Deportation nach Auschwitz. Gemeinsam mit seinem Vater wurde Chaim Liss schon kurz darauf nach Deutschland geschickt, wo beide erst im KZ-Außenlager Stöcken und dann im KZ Ahlem unter unbeschreiblichen Umständen ausgebeutet wurden. Liss’ Vater überlebte die Zeit der Zwangarbeit nicht und starb im März 1945. Nach seiner Befreiung und nach längerem Krankenhausaufenthalt versuchte Chaim Liss in Bergen-Belsen Überlebende seiner Familie zu finden – vergeblich. Er wanderte im Sommer 1949 nach Israel aus, wo er bis heute lebt.


Freitag, 5. August 2011

Das Netzwerk Erinnerung und Zukunft in der Region Hannover hat heute, 4. August, im Rathaus seinen Veranstaltungsflyer präsentiert. Er umfasst unter dem Titel "Gedenken erleben - Erinnerung gestalten" Veranstaltungen von August bis Dezember dieses Jahres und gibt einen Ausblick auf den Januar und Februar 2012, die sich mit der Zeit des Nationalsozialismus auseinandersetzen. Darunter finden sich der Hiroshima-Gedenktag, Kranzniederlegungen, Fachvorträge, Rundgänge über Friedhöfe, Tagungen, Konzerte, Film und Gottesdienste.

Im Netzwerk Erinnerung und Zukunft arbeiten mehr als 40 Initiativen mit. Unter den Mitgliedern sind der Förderverein der Gedenkstätte Ahlem e.V., die Region und die Landeshauptstadt Hannover mit dem Projekt Erinnerungskultur. Die Mitglieder fördern gemeinsam die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus und thematisieren darüber hinaus aktuelle Fragestellungen zu Interkulturalität, Demokratie und Menschenrechten.

Zu den ersten Veranstaltungen zählen die Gespräche bei Kerzenschein morgen (5. August) um 20.15 Uhr am Vorabend des Hiroshima-Gedenktages auf dem Hiroshima-Gedenkhain hinter dem Kinderkrankenhaus auf der Bult, ehe am 6. August um 8 Uhr die Hiroshima-Gedenkfeier mit dem Anschlagen der Friedensglocke in der Agiedienkirche beginnt. Am Ende des Flyers gibt es dann noch einen Ausblick auf die Veranstaltungen im Januar und Februar 2012, die schon jetzt feststehen. So ist am 27. Januar 2012 der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und im Februar 2012 ist eine fachdidaktische Tagung zum Thema "Ausgrenzung -Vertreibung - Völkermord" geplant.

Das komplette Veranstaltungsprogramm steht im Internet unter www.erinnerungundzukunft.de, Stichwort Aktivitäten des Netzwerks. 


Mittwoch, 3. August 2011

Mit Beschluss vom 02.08.2011 lehnt die 10. Kammer einen entsprechenden Antrag zu einer Versammlung in Bad Nenndorf ab

Der Antragsteller meldete am 19.06.2009 eine Versammlung unter dem Thema "Gefangen, gefoltert, gemordet - Damals, wie heute: Besatzer raus!" an, die am 06.08.2011 in Bad Nenndorf stattfinden soll. Die Versammlung sollte um 11 Uhr beginnen und bis 21:30 Uhr andauern. Erwartet werden etwa 500 Teilnehmer.

Unter Anordnung des Sofortvollzugs legte der Landkreis Schaumburg mit Bescheid vom 15.07.2011 die Aufzugsroute und den Zeitraum der Durchführung der Versammlung fest, der auf die Zeit von 12:30 Uhr bis 18:00 Uhr beschränkt wurde. Er erließ außerdem mehrere Beschränkungen gemäß § 8 Abs. 1 des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes (NVersG).

Der Antragsteller wendet sich im Wesentlichen gegen die zeitliche Beschränkung und Auflagen zum Lärmschutz.

Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts hält die Beschränkungen für rechtmäßig. Die Beschränkungen seien zulässig, um eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Sinne von § 8 NVersG abzuwehren. Die Festlegung des Beginns der Versammlung auf 12:30 Uhr diene dem Ziel der zeitlichen Entflechtung der vom Antragsteller angemeldeten Versammlung und der Gegendemonstration des DGB. Ein friedlicher Verlauf der Versammlungen mache wegen der gegebenen räumlichen Enge des Bahnhofsumfeldes in Bad Nenndorf eine zeitliche Trennung der Versammlungen erforderlich. Die Versammlungen seien in der Art gegeneinander zeitlich versetzt, dass die angemeldete Gegendemonstration um 10:30 Uhr beginnen könne und um 15 Uhr ende, während die Versammlung des Antragstellers zwei Stunden später beginne und drei Stunden nach dem Ende der Gegendemonstration ende, eine Begegnung der an- und abreisenden Versammlungsteilnehmer und eine Kollision der Versammlungen also vermieden werden könne. Die Festlegung des Endes der Versammlung auf 18.00 Uhr sei im Interesse der Anwohner und Gewerbetreibenden gerechtfertigt. 5 1/2 Stunden seien hinreichend für den Aufzug und die angemeldeten Kundgebungen.

Die Lärmauflage, die eine Schallbegrenzung auf 90 dB(A), gemessen in einer Entfernung von einem Meter von der Schallquelle, eine Plombierung der elektroakustischen Hilfsmittel und eine Beschränkung der Lautstärke der Trommeln vorsehe, erweise sich im Hinblick auf den Schutz der Anwohner sowie der den Aufzug begleitenden Polizeibeamten vor unzumutbarer Lärmbelästigung als verhältnismäßig.

Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zulässig.

Aktenzeichen: 10 B 2882/11

Bei Gericht ist noch ein weiterer Eilantrag desselben Antragstellers anhängig, mit dem dieser den Erlass einer einstweiligen Anordnung begehrt, mit der der Polizei untersagt werden soll, die Teilnehmer der Kundgebung zu durchsuchen. Die Polizeidirektion Göttingen hat im gerichtlichen Verfahren dazu erklärt, Teilnehmer nur dann durchsuchen zu wollen, wenn dazu Anlass bestehe. Eine Entscheidung zu diesem zweiten Antrag wird in den nächsten Tagen ergehen. Auch hierüber wird durch eine Pressemitteilung berichtet werden.

Aktenzeichen: 10 B 2904/11


Dienstag, 26. Juli 2011

 

Kein Raum für Nazis

Kein Raum für Nazis

Im Schatten des Doppelanschlages des norwegischen Nazi-Terroristen Breivik, dessen Ausmaß die internationale Öffentlichkeit erschüttert, soll am 6. August in Bad Nenndorf in der Nähe von Hannover der größte Nazi-Aufmarsch Norddeutschlands stattfinden. Bis zu 1200 Neonazis von den gewaltbereiten, sogenannten Freien Kameradschaften und Autonomen Nationalisten wollen an diesem Tag anreisen. Mit ihrem jährlichen “Trauermarsch zum Winkler Bad” in Bad Nenndorf wollen sie einen Wallfahrtsort für Nazis schaffen. Hierfür mobilisieren sie international.

“Diese Nazis sind diejenigen, die nachts Obdachlose totschlagen oder Brandsätze in die Kinderzimmer deutsch-türkischer Familien werfen. Es sind diejenigen, die im Kleinen das nachvollziehen, wozu ihr norwegischer Gesinnungskamerad Breivik mit seinen ungeheuerlichen Taten europaweit aufruft”, so Heidrun Dittrich, MdB, DIE LINKE.

“Über 140 Morde gehen seit der Wiedervereinigung allein in Deutschland auf das Konto von Neonazis. DIE LINKE fordert politische Konsequenzen: Das Verbot der NPD und aller faschistischen Organisationen. Dazu gehört das Verbot von Nazi-Aufmärschen, wie wir es in Hannover am 1. Mai 2009 durchsetzen konnten. Es darf nicht sein, dass abertausende von Polizisten aufgeboten werden, um die die vielen kleinen Nazi-Terroristen, in großen Aufmärschen durch die Städte zu eskortieren. Wir fordern ein Verbot des Nazi-Aufmarsches in Bad Nenndorf!”

In Bad Nenndorf selbst hat sich ein breites Bündnis “Bunt statt Braun” gegen den Naziaufmarsch zusammengeschlossen, das sich dem Ansinnen der Neonazis am 6. August mit tausenden Menschen querstellen will.
Unter dem Motto “Bad Nenndorf Nazifrei 2011″ mobilisiert auch ein breites Netzwerk überregionaler Bündnisse zur Demonstration gegen Rechts am 6. August nach Bad Nenndorf.

Anti-Nazi-Zug von Hannover nach Bad Nenndorf

Zur gemeinsamen Bahnfahrt Hannover - Bad Nenndorf treffen wir uns am 6. August 2011 ab 9:30 Uhr bei einer Mahnwache gegen Rechte Gewalt vor dem Hauptbahnhof Hannover auf dem Ernst Augustplatz.


Dienstag, 26. Juli 2011

Bündnis lädt zu Infoveranstaltung am Mittwoch, den 27. Juli 2011

In Hannover hat sich ein Bündnis gegen den Naziaufmarsch in Bad Nenndorf gegründet, in dem neben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der GRÜNEN JUGEND u.a. der AStA der Uni Hannover, die Jusos, die Antifaschistische Aktion Hannover, DIE LINKE Hannover, die Linksjugend [solid] Hannover, die ver.di Jugend sowie die DGB Jugend vertreten sind. Um über die Hintergründe und die geplanten Gegenproteste zum größten Naziaufmarsch in Norddeutschland zu informieren, lädt das Bündnis zu einer Informationsveranstaltung am 27.07.2011 um 19:00 Uhr in die Warenannahme der Faust e.V. ein.

Tobias Leverenz, Mitglied des Stadtvorstandes der GRÜNEN: "Bad Nenndorf ist mittlerweile zum jährlichen Wallfahrtsort für Nazis aus ganz Europa geworden. Diese martialischen Aufmärsche in Bad Nenndorf mit den dort propagierten menschenfeindlichen Einstellungen sind ein Schlag ins Gesicht aller Opfer des Nationalsozialismus. Deswegen setzen wir uns gemeinsam mit dem Aktionsbündnis dafür ein, dass der Aufmarsch in Bad Nenndorf gestoppt wird."

Die Polizei Nienburg/Schaumburg hat in einer Pressemitteilung vor Sitzblockaden in Bad Nenndorf gewarnt und diese als Straftaten und gewalttätig bezeichnet. Dazu sagte Leverenz: "Sitzblockaden sind keine Straftaten, sondern ein legitimes Mittel des zivilen Ungehorsams, um Naziaufmärsche zu stoppen. Von friedlichen Sitzblockaden geht auch keine Gewalt aus, von daher sind sie auch nicht gewalttätig."

www.gruene-hannover.de


Freitag, 22. Juli 2011

Schriftenreihe der Gedenkstätte Ahlem

Irmgard Bartels und Werner Fahrenholz heißen die zwei Menschen, an deren Schicksale mit neuen Veröffentlichungen in der Schriftenreihe der Gedenkstätte Ahlem der Region Hannover erinnert wird: Zwei grundsätzlich unterschiedliche Personen und doch haben sie zwei Dinge gemeinsam: Beide lebten in der Region Hannover und beide waren aus verschiedenen Gründen Opfer nationalsozialistischer Verfolgung.

„Die Diskriminierung hört nie auf" (Band 8 ist der Titel der Erinnerungen von Werner Fahrenholz. Carlo, so der Spitzname des Mannes, der 1925 in Peine geboren wurde, hat seine Lebensgeschichte Shaun Hermel erzählt hat. Carlo ist Angehöriger der Sinti und somit in den Augen der Nazis ein arbeitsunwilliger, asozialer „Zigeuner". Seine Erzählungen von den Erfahrungen der Zwangsarbeit, der Zwangskastration und der Flucht vor der Deportation zeigen beispielhaft den nationalsozialistischen Umgang mit Sinti und Roma, eine Opfergruppe, die diskriminiert, verfolgt, misshandelt und ermordet wurde. Carlo überlebte den Faschismus, die Diskriminierung aber hörte für ihn nie auf. Auch in der Bundesrepublik wurde der 2002 verstorbene Sinto weiter als „Zigeuner" beleidigt.

Im Band 9 der Schriftenreihe erzählt die Tochter einer psychisch kranken Frau die Verfolgungsgeschichte ihrer Mutter. Im Interview mit dem Historiker Raimund Reiter erinnert sich das einzige Kind von Irmgard Bartels daran, wie die Mutter immer wieder in psychiatrische Anstalten eingewiesen wird, nach Langenhagen und Hildesheim. 1941 wird sie schließlich ohne das Wissen und der Zustimmung der Familie nach Hadamar verlegt, wo sie ums Leben kommt. „Das Schicksal der Irmgard Bartels. Opfer der NS-Psychiatrie in der Region Hannover" zeigt neben der Geschichte der Hannoveranerin auch die allgemeine Situation der Psychiatrie im nationalsozialistischen Deutschland. Die genaue Opferzahl der NS-Psychiatrie ist nicht bekannt, in der damaligen Provinz Hannover wurden aber 2000 Patienten in Tötungseinrichtungen deportiert. So genannte „Schwachsinnige" passten nicht in die rassenhygienischen Vorstellung der Faschisten. Sie wurden als arbeitsunfähig und damit unnützig für die „Volksgemeinschaft" betrachtet. Ein Beitrag von Professor Andreas Spengler und Dr. Cornelia Oestereich ergänzt das Gesprächsprotokoll. Die beiden niedersächsischen Psychiater recherchierten zum Umgang mit Patienten in den Anstalten Langenhagen, Ilten und Köthenwald sowie Wunstorf zur Zeit des NS-Regimes.

Die Bände der Schriftreihe der Gedenkstätte Ahlem sind für eine Schutzgebühr von 2,50 Euro unter Telefon 0511/61 62 22 56 oder im Bürgerbüro der Region Hannover in der Hildesheimer Straße 20 erhältlich.