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Noch immer kein "Bock" auf Nazis

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Freitag, 27. August 2010

die-gruenenGrüne warnen vor erneuter Verteilung der Zeitschrift "Der Bock" an Hannovers Schulen

Als "äußerst gefährlich" stuft Friederike Kämpfe, Vorsitzende des Grünen Stadtverbandes, die gezielten Anwerbeversuche der Gruppe "Besseres Hannover" an den Schulen ein. "Dass von der hetzerischen Jugendzeitschrift bereits eine zweite Ausgabe verteilt wird, zeigt, wie aktiv die Naziszene mittlerweile in Hannover geworden ist und wie gut es ihnen gelingt, sich zu vernetzen." Dieses offensive und selbstverständliche Auftreten der Nazis an Hannovers Schulen verdeutliche, wie wichtig eine konsequente Arbeit aller antifaschistischen und demokratischen Kräfte gegen Nazis ist. "Nur wenn wir uns alle gemeinsam den offensiven Anwerbeversuchen entgegenstellen, können wir es schaffen, der Gruppe "Besseres Hannover" den Boden für ihre faschistische und menschenfeindliche Propaganda zu entziehen", so Kämpfe.

Bündnis 90/Die Grünen rufen die Verwaltung dazu auf, alle Schulen über die erneute Verbreitung der Schülerzeitung "Der Bock" zu informieren und über den nationalistischen und rassistischen Hintergrund gezielt aufzuklären. Darüberhinaus werden alle LehrerInnen, Fachkräfte und auch die SchülerInnen dazu aufgefordert, die Polizei zu rufen, wenn das Blatt an ihrer Schule verteilt wird.

Zum Hintergrund: Die faschistische Gruppe "Besseres Hannover" hat eine neue Ausgabe der Jugendzeitschrift "Der Bock" herausgegeben. Die selbst ernannten "Nationalisten aus Hannover", welche sich zudem als "Sprachrohr der Gegenkultur" verstehen, kündigten an, in diesen Tagen als erstes an mehreren Schulen in der Südstadt und insgesamt an 70 ausgewählten Schulen in Hannover und der Region ihre Zeitschrift zu verteilen. Insgesamt sei die zweite Ausgabe mit einer Auflage von 20.000 Exemplaren gedruckt worden.

www.gruene-hannover.de

 

Nazis verteilen erneut Zeitschrift in der Südstadt

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Freitag, 27. August 2010

die-linke-logoSo genannte Autonome Nationalisten haben am heutigen Freitag zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres ihre Schülerzeitung „bock" an Schulen in der hannoverschen Südstadt verteilt. Roland Schmitz-Justen, Bezirksratsherr der LINKEN im Bezirksrat Südstadt-Bult, sieht deshalb dringenden Handlungsbedarf beim Kampf gegen Rechtsextremismus. „In letzter Zeit häufen sich die Vorfälle bei uns im Stadtteil. Wir können nicht mehr länger so tun, als ob es hier nur um ein paar vereinzelte Nazis ginge", so Schmitz-Justen. „Alle demokratischen Kräfte sind jetzt gefordert, etwas zu unternehmen. In jedem Fall sollte man prüfen, ob dieses Machwerk nicht den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt."

In den letzten Wochen hatte es in der Südstadt mehrere Aktionen von Rechtsextremen gegeben, so war unter anderem das Haus des örtlichen Juso-Vorsitzenden beschmiert worden. Auch tauchten seit einiger Zeit verstärkt Aufkleber der Herausgeber der rechten Zeitschrift auf.

www.linksfraktion-hannover.de

 

Erinnerung an die toten Kinder der Zwangsarbeiterinnen in Hannover

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Donnerstag, 26. August 2010

Anlässlich des Jahrestages der ersten Beisetzung eines der Opfer auf dem Stadtfriedhof Seelhorst erinnert der Bereich städtische Friedhöfe am Donnerstag, dem 2. September, mit einer Gedenkveranstaltung an das Schicksal dieser Kinder. Um 15 Uhr gibt es eine Führung zu den Gräbern der toten Kinder der hannoverschen Zwangsarbeiterinnen. Treffpunkt ist am Haupteingang des Stadtfriedhofs Seelhorst in der Garkenburgstraße. Um 16 Uhr wird der Entwurf für ein neues Denkmal zur Erinnerung an die toten Kinder im Rahmen einer Ausstellung vorgestellt. Und um 17 Uhr findet eine ökumenische Andacht mit musikalischer Begleitung statt. Im Anschluss an die Gedenkveranstaltung ist das Friedhofsmuseum in der Seelhorster Kapelle geöffnet. Der Eintritt ist frei.

Das Schicksal der Kinder hannoverscher ZwangsarbeiterInnen im Zweiten Weltkrieg: Eduard, Kind einer polnischen Zwangsarbeiterin, wurde am 22. Juli 1943 im so genannten Ausländerwöchnerinnenheim "Schulenburger Mühle" in Godshorn geboren und starb am 26. August 1943. Am 2. September 1943 wurde Eduard als erstes Kind aus dem Wöchnerinnenheim auf dem Stadtfriedhof Seelhorst beigesetzt, und zwar in einem regulären Reihengrab. Ihm folgten weitere 278 Säuglinge und Kleinkinder, die allerdings gemeinsam ihre letzte Ruhe in der heutigen Kriegsgräberanlage fanden. Die Kinder verstarben aufgrund mangelnder Fürsorge - als so genanntes "unwertes Leben" hatten sie ohne ihre Mütter, die nach der Entbindung gleich wieder ihre Zwangsarbeit aufnehmen mussten, kaum Überlebenschancen in der Obhut deutscher BefehlshaberInnen. Bereits seit 2006 finden jährlich Veranstaltungen auf dem Stadtfriedhof Seelhorst zum Gedenken an das Schicksal der verstorbenen Babys (und damit auch ihrer Mütter) statt.

 

Demokratie geht anders!

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Freitag, 13. August 2010

die-gruenenGrüne rufen weiterhin zum Frühstück in Bad Nenndorf auf

"Der Gerichtsentscheid des Verwaltungsgerichtes Hannover, den so genannten "Trauermarsch" der Nazis zuzulassen, die Gegendemonstration des DGB jedoch zu verbieten, ist eine verheerende Fehlentscheidung. Das ist eine Weichenstellung für Bad Nenndorf als zukünftigen Wallfahrtsort für Nazis", bewertete Anja Piel, niedersächsische Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gerichtsentscheid des Amtsgerichtes Hannover.

Das widersinnige und kurzsichtige Urteil erlaube einen unsäglichen Trauermarsch mit rassistischer, antisemitischer und menschenverachtender Hetze. Gleichzeitig wird es den Menschen in Bad Nenndorf unmöglich gemacht, dieser unerträglichen Geschichtsverdrehung eine Demonstration für Leben, Menschenwürde, Demokratie und Freiheit entgegenzusetzen, so Piel. "Die vom DGB und vom Bündnis "Bad Nenndorf ist bunt" angemeldeten Veranstaltungen zu verbieten, könnte undemokratischer nicht sein und ist zudem ein Schlag ins Gesicht aller NS-Opfer. Wir erwarten, dass diese Entscheidung zeitnah vom zuständigen Oberverwaltungsgericht korrigiert wird." "Das von den Nazis propagierte strategische Ziel, den Kampf um die Straßen zu gewinnen, darf den Nazis auf keinen Fall qua Gerichtsbeschluss geschenkt werden", ergänzte die Sprecherin des grünen Stadtverbandes Friederike Kämpfe. "Die Grünen werden Bad Nenndorf am Samstag nicht den Nazis als Bühne für ihren massiven Geschichtsrevisionismus überlassen." Nach wie vor rufen der Grüne Landesverband und Stadtverband Hannover dazu auf, mit vielen Menschen auf der Nazistrecke zu frühstücken.

www.gruene-hannover.de

 

Neonazis dürfen in Bad Nenndorf marschieren

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Donnerstag, 12. August 2010
Ein Neonazi auf einer Demo in Bad Nenndorf 2008 © dpa Fotograf: 
Peter Steffen

Die Rechtsextremisten veranstalten seit 2006 regelmäßig Gedenkmärsche in Bad Nenndorf.

Die Neonazis dürfen nun doch am Sonnabend in Bad Nenndorf demonstrieren. Das Veraltungsgericht Hannover kippte am Donnerstag ein entsprechendes Verbot des Landkreises Schaumburg und gab einem Eilantrag der Rechtsextremen statt. Das Verbot der Gegendemonstration des bürgerlichen Bündnisses "Bad Nenndorf ist bunt" bestätigte das Gericht jedoch und lehnte somit einen Eilantrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ab.

"Schlag in die Magengrube aller Demokraten"

Fassungslosigkeit und Entsetzen sind die ersten Reaktionen in Bad Nenndorf nach dem Richterspruch aus Hannover. Der Mitbegründer des Bündnisses "Bad Nenndorf ist bunt", Apotheker Jürgen Übel, sprach von einem "Schlag in die Magengrube aller Demokraten" und bescheinigte dem Urteil eine "katastrophale Signalwirkung". Ähnlich äußerte sich der Bad Nenndorfer Samtgemeindedirektor Bernd Reese: "Ich bin fassungslos", sagte er und fügte hinzu: "Es muß sich doch auch bis zum Verwaltungsgericht herumgesprochen haben, dass da braune Wölfe im Schafspelz durch Bad Nenndorf marschieren wollen."

Polizeilicher Notstand durch Gewaltpotenzial

Der Landkreis Bad Nenndorf hatte am Donnerstag mit dem Argument des sogenannten polizeilichen Notstandes sowohl den rechten "Trauermarsch", als auch die Gegendemonstrationen des Bündnisses verboten. Die Begründung lautete, dass angesichts des zu erwartenden Gewaltpotentials von links und rechts keine ausreichende Zahl von Polizeikräften zur Verfügung stehe. Beide Seiten waren gegen dieses Verbot vor Gericht gezogen.

Rechtsextremisten meldeten Demo zuerst an

Das Gericht argumentierte bei der Begründung seiner Entscheidung unter anderem mit dem sogenannten "Erstanmelderprinzip". Die Rechtsextremisten hatten ihren "Trauermarsch" bereits vor Jahren angemeldet und seien deshalb in einer besseren Rechtsposition. Außerdem führte das Gericht die Gefahrprognose der Sicherheitsbehörden an, wonach im linksextremen Spektrum mehr Gewalttäter zu befürchten seien, als im rechten Spektrum.

DGB: "Skandalöses Urteil"

Der Regionsvorsitzende des DGB Niedersachsen-Mitte, Sebastian Wertmüller, sprach von einem "skandalösen Urteil". Er kritisierte den Richterspruch scharf: "Wir haben ausschließlich zu friedlichen Protesten aufgerufen und sind nicht verantwortlich für den 'polizeilichen Notstand'." Das Urteil sei die schlimmstmögliche Folge der Verbotspolitik des Landkreises. Er kündigte sofortige rechtliche Schritte gegen den Richterspruch beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg an. Auch der Landkreis Schaumburg will gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen.

Stand: 12.08.2010 20:46

 

Nazis dürfen in Bad Nenndorf marschieren / Gegendemo verboten

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Donnerstag, 12. August 2010

Die Demonstration von Rechts bleibt mit den Vorgaben zur Strecke erlaubt, der DGB scheitert mit seinem Antrag gegen das Demonstrationsverbot.

Mit Beschlüssen vom 12.08.2010 gab die 10. Kammer dem Eilantrag der Rechten gegen die Verfügung des Landkreises Schaumburg, mit der die Durchführung einer Versammlung verboten wurde, im Wesentlichen statt und lehnte den Eilantrag des DGB gegen eine entsprechende Verbotsverfügung ab.

Beide Antragsteller haben für den 14.08.2010 Versammlungen angemeldet. Die Anmeldungen beider Versammlungen hatte der Landkreis zunächst unter Verfügung von Auflagen und einer verkürzten Aufzugsstrecke bestätigt.

Mit Bescheiden vom 11.08.2010 verbot der Landkreis Schaumburg unter Aufhebung seiner Bescheide beide Versammlungen mit der Begründung, die aktuelle Lageentwicklung seit Erlass der Versammlungsbestätigung habe zu einer Neubewertung der bisherigen Gefahrenprognose geführt. Danach lägen die Voraussetzungen des polizeilichen Notstandes vor, denn der Polizei stünden am Samstag nicht genügend Kräfte zur Verfügung, um die Einsatzlage zu bewältigen. Eine neue Kräftebedarfseinschätzung ergebe einen zusätzlichen Bedarf von fünf Einsatzhundertschaften, welcher vom Ministerium für Inneres auch nach einer durchgeführten Bund-Länder-Abfrage nicht gedeckt werden könne. Die Mobilisierungen im rechts- und linksextremistischen Spektrum hätten deutlich zugenommen, so dass nicht nur mit einer erhöhten Anzahl von Teilnehmern zu rechnen, sondern auch von einem erheblich erhöhten Gewaltpotential auszugehen sei. Nach den gegenwärtig erkennbaren Umständen würde es bei der Durchführung beider Versammlung zu schweren Ausschreitungen und damit zu Körperverletzungen und Sachbeschädigungen kommen.

Gegen diese Verfügungen haben sowohl die Rechten als auch der DGB um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht. Das Gericht lehnte den Eilantrag des DGB ab und gab dem Eilantrag der Rechten im Wesentlichen statt:

Auch nach den dem Gericht zur Verfügung stehenden Unterlagen seien bei Durchführung beider Veranstaltungen die Voraussetzungen eines polizeilichen Notstandes anzunehmen. Es bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben sowie Sachen von bedeutendem Wert. Die Kammer folgt der Einschätzung des Landkreises, dass aufgrund der nunmehr zu erwartenden Zahl an Teilnehmern für beide Versammlungen und der ebenfalls gestiegenen Zahlen an erwarteten links- und rechtsextremen Teilnehmern ein gegenüber der zunächst zugrunde gelegten Zahl an notwendigen Einsatzkräften erhöhter Bedarf an Kräften besteht. Benötigt würden nach der am 11.08.2010 aufgestellten Kräftekonzeption 5 Hundertschaften mehr als in der ursprünglichen Kräftebedarfsberechnung, die noch von einem Kräftebedarf von insgesamt 2.000 Einsatzkräften, darunter 16 Einsatzhundertschaften ausging. Das Gericht hält die neue Bedarfsberechnung für nachvollziehbar und legt sie seiner Entscheidung zugrunde, zumal aus Zeitgründen keine weitere Möglichkeit zur Aufklärung bestand.

Unter Berücksichtigung dieser Zahlen fehlt es nach Auffassung der Kammer aber an nachvollziehbaren Gründen, warum nicht bei dem Verbot lediglich einer der beiden Versammlungen genügend Einsatzhundertschaften vorhanden seien, und zwar selbst dann, wenn unterstellt werde, dass trotz des Verbotes einer der Versammlungen mit - militanten - Teilnehmern der verbotenen Versammlung zu rechnen sei. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die zur Verfügung stehenden ca. 2.000 Polizeikräfte nicht in der Lage wären, zumindest einen der beiden Aufzüge zu schützen und auch die Gefahrenlage im Übrigen zu beherrschen.

Bei der Ermessensentscheidung, welche Versammlung zu verbieten sei, müsse die Entscheidung zu Lasten der Versammlung des DGB fallen; zum einen, weil die Rechten ihre Versammlung zuerst angemeldet hätten und daher das sogenannte Erstanmelderprivileg für sich in Anspruch nehmen könnten. Darüber hinaus und entscheidend sei aber zu berücksichtigen, dass für den 14.08.2010 offenkundig deutlich mehr gewalttätiges Potential aus dem linksautonomen Spektrum zu erwarten sei als auf Seiten der sogenannten Autonomen Nationalisten. Die Polizeidirektion Göttingen schätze die Zahl der zu erwartenden Linksextremisten auf 400 - 500 ein und die Zahl der gewaltbereiten Autonomen Nationalisten auf 250.

Die Kammer hat auch erwogen, ob dem DGB statt eines Totalverbots nicht zumindest die Durchführung einer stationären Versammlung gestattet werden könne. Sie sieht sich hieran allerdings dadurch gehindert, dass es zur Vermeidung eines polizeilichen Notstands notwendig erscheine, gewaltbereiten Kräften nicht die Möglichkeit einzuräumen, im Rahmen einer rechtmäßig durchgeführten Versammlung zu agieren. Darüber hinaus würden bei Durchführung einer stationären Kundgebung zusätzlich Polizeikräfte gebunden.

Gegen die Entscheidungen ist die Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zulässig.

 

Naziaufmarsch in Bad Nenndorf verhindern!

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Montag, 9. August 2010

die-gruenenGrüne beteiligen sich am gemeinsamen Frühstück auf der Nazistrecke

Gemeinsam unterstützen die Grünen des Landesverbandes Niedersachsen und des Stadtverbandes Hannover die Proteste gegen den sogenannten Trauermarsch der Nazis in Bad Nenndorf am 14. August: "Naziaufmärsche sind kein Spuk, der sich von allein beendet. Wir müssen Bündnisse schmieden und den Nazis couragiert entgegentreten. Deswegen werden wir uns an den Protesten beteiligen, um diesen Aufmarsch zu verhindern", sagte die Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Anja Piel am Freitag (6.8.) in Hannover.

Der Naziaufmarsch in Bad Nenndorf hat sich in den letzten Jahren zum mittlerweile größten in Norddeutschland entwickelt. Doch mit der Zahl der teilnehmenden Nazis wachse auch die Anzahl derer, die sich ihnen entgegenstellen, prophezeite Friederike Kämpfe, Sprecherin im grünen Stadtvorstand Hannover. "Die Blockade des Trauermarsches im Februar dieses Jahres in Dresden hat gezeigt, dass friedliche Proteste erfolgreich sind. Diesen Erfolg wollen wir an diesem Wochenende gemeinsam mit AntifaschistInnen aus ganz Niedersachsen in Bad Nenndorf wiederholen. Wir werden die Nazis am Samstag einfach wegfrühstücken!"

Der Stadtverband Hannover hat einen Bus nach Bad Nenndorf zum Frühstück am Samstag organisiert. Tickets für die Fahrt können in der Geschäftsstelle des Stadtverbandes erworben werden: 0511/32 33 14. Mit dem Parteitagsbeschluss "Nie wieder! Naziaufmarsch in Bad Nenndorf verhindern" haben die niedersächsischen Grünen bereits im April 2010 einstimmig beschlossen, sich an dem Bündnis gegen den Naziaufmarsch zu beteiligen. 

pdf Parteitagsbeschluss "Nie wieder! Naziaufmarsch in Bad Nenndorf verhindern" (pdf)

 

 

Demonstration "Hannover gegen Rechts"

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Freitag, 6. August 2010

Eilverfahren gegen Auflagen zur heutigen Demonstration vom Bahnhof Kleefeld zum Klagesmarkt.

Die Veranstaltung ist nicht nur als Marsch sondern als "Rave" mit entsprechender Musikbeschallung geplant. Der Antragsteller wendet sich gegen die Auflage, die Lautsprecher auf 90 Dezibel einpegeln und verplomben zu lassen. Auch die Verpflichtung, pro 50 Demonstranten - es werden 200 bis 300 Teilnehmer erwartet - einen Ordner zu stellen, wird nicht akzeptiert.

Das Ergebnis des Verfahrens kann telefonisch unter 0171 3223393 erfragt werden. Mit einer Entscheidung kann am frühen Nachmittag gerechnet werden.

PM: Verwaltungsgericht Hannover

 
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