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Freitag, 27. August 2010 |
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Grüne warnen vor erneuter Verteilung der Zeitschrift "Der Bock" an Hannovers Schulen
Als "äußerst gefährlich" stuft Friederike Kämpfe, Vorsitzende
des Grünen Stadtverbandes, die gezielten Anwerbeversuche der Gruppe
"Besseres Hannover" an den Schulen ein. "Dass von der hetzerischen
Jugendzeitschrift bereits eine zweite Ausgabe verteilt wird, zeigt, wie
aktiv die Naziszene mittlerweile in Hannover geworden ist und wie gut es
ihnen gelingt, sich zu vernetzen." Dieses offensive und
selbstverständliche Auftreten der Nazis an Hannovers Schulen
verdeutliche, wie wichtig eine konsequente Arbeit aller
antifaschistischen und demokratischen Kräfte gegen Nazis ist. "Nur wenn
wir uns alle gemeinsam den offensiven Anwerbeversuchen entgegenstellen,
können wir es schaffen, der Gruppe "Besseres Hannover" den Boden für
ihre faschistische und menschenfeindliche Propaganda zu entziehen", so
Kämpfe.
Bündnis 90/Die Grünen rufen die Verwaltung dazu auf, alle Schulen
über die erneute Verbreitung der Schülerzeitung "Der Bock" zu
informieren und über den nationalistischen und rassistischen Hintergrund
gezielt aufzuklären. Darüberhinaus werden alle LehrerInnen, Fachkräfte
und auch die SchülerInnen dazu aufgefordert, die Polizei zu rufen, wenn
das Blatt an ihrer Schule verteilt wird.
Zum Hintergrund: Die faschistische Gruppe "Besseres Hannover" hat
eine neue Ausgabe der Jugendzeitschrift "Der Bock" herausgegeben. Die
selbst ernannten "Nationalisten aus Hannover", welche sich zudem als
"Sprachrohr der Gegenkultur" verstehen, kündigten an, in diesen Tagen
als erstes an mehreren Schulen in der Südstadt und insgesamt an 70
ausgewählten Schulen in Hannover und der Region ihre Zeitschrift zu
verteilen. Insgesamt sei die zweite Ausgabe mit einer Auflage von 20.000
Exemplaren gedruckt worden.
www.gruene-hannover.de
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Freitag, 27. August 2010 |
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So genannte Autonome Nationalisten haben am
heutigen Freitag zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres ihre
Schülerzeitung „bock" an Schulen in der hannoverschen Südstadt verteilt.
Roland Schmitz-Justen, Bezirksratsherr der LINKEN im Bezirksrat
Südstadt-Bult, sieht deshalb dringenden Handlungsbedarf beim
Kampf gegen Rechtsextremismus. „In letzter Zeit häufen sich die
Vorfälle bei uns im Stadtteil. Wir können nicht mehr länger so tun, als
ob es hier nur um ein paar vereinzelte Nazis ginge", so Schmitz-Justen.
„Alle demokratischen Kräfte sind jetzt gefordert, etwas zu unternehmen.
In jedem Fall sollte man prüfen, ob dieses Machwerk nicht den Tatbestand
der Volksverhetzung erfüllt."
In den letzten Wochen hatte es in der Südstadt mehrere Aktionen von
Rechtsextremen gegeben, so war unter anderem das Haus des örtlichen
Juso-Vorsitzenden beschmiert worden. Auch tauchten seit einiger Zeit
verstärkt Aufkleber der Herausgeber der rechten Zeitschrift auf.
www.linksfraktion-hannover.de
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Donnerstag, 26. August 2010 |
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Anlässlich des Jahrestages der ersten Beisetzung
eines der Opfer auf dem Stadtfriedhof Seelhorst erinnert der Bereich
städtische Friedhöfe am Donnerstag, dem 2. September, mit einer
Gedenkveranstaltung an das Schicksal dieser Kinder. Um 15 Uhr gibt es
eine Führung zu den Gräbern der toten Kinder der hannoverschen
Zwangsarbeiterinnen. Treffpunkt ist am Haupteingang des Stadtfriedhofs
Seelhorst in der Garkenburgstraße. Um 16 Uhr wird der Entwurf für ein
neues Denkmal zur Erinnerung an die toten Kinder im Rahmen einer
Ausstellung vorgestellt. Und um 17 Uhr findet eine ökumenische Andacht
mit musikalischer Begleitung statt. Im Anschluss an die
Gedenkveranstaltung ist das Friedhofsmuseum in der Seelhorster Kapelle
geöffnet. Der Eintritt ist frei.
Das Schicksal der Kinder hannoverscher
ZwangsarbeiterInnen im Zweiten Weltkrieg: Eduard, Kind einer polnischen
Zwangsarbeiterin, wurde am 22. Juli 1943 im so genannten
Ausländerwöchnerinnenheim "Schulenburger Mühle" in Godshorn geboren und
starb am 26. August 1943. Am 2. September 1943 wurde Eduard als erstes
Kind aus dem Wöchnerinnenheim auf dem Stadtfriedhof Seelhorst
beigesetzt, und zwar in einem regulären Reihengrab. Ihm folgten weitere
278 Säuglinge und Kleinkinder, die allerdings gemeinsam ihre letzte Ruhe
in der heutigen Kriegsgräberanlage fanden. Die Kinder verstarben
aufgrund mangelnder Fürsorge - als so genanntes "unwertes Leben" hatten
sie ohne ihre Mütter, die nach der Entbindung gleich wieder ihre
Zwangsarbeit aufnehmen mussten, kaum Überlebenschancen in der Obhut
deutscher BefehlshaberInnen. Bereits seit 2006 finden jährlich
Veranstaltungen auf dem Stadtfriedhof Seelhorst zum Gedenken an das
Schicksal der verstorbenen Babys (und damit auch ihrer Mütter) statt.
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Freitag, 13. August 2010 |
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Grüne rufen weiterhin zum Frühstück in Bad Nenndorf auf
"Der
Gerichtsentscheid des Verwaltungsgerichtes Hannover, den so genannten
"Trauermarsch" der Nazis zuzulassen, die Gegendemonstration des DGB
jedoch zu verbieten, ist eine verheerende Fehlentscheidung. Das ist eine
Weichenstellung für Bad Nenndorf als zukünftigen Wallfahrtsort für
Nazis", bewertete Anja Piel, niedersächsische Landesvorsitzende von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gerichtsentscheid des Amtsgerichtes Hannover.
Das widersinnige und kurzsichtige Urteil erlaube einen unsäglichen
Trauermarsch mit rassistischer, antisemitischer und menschenverachtender
Hetze. Gleichzeitig wird es den Menschen in Bad Nenndorf unmöglich
gemacht, dieser unerträglichen Geschichtsverdrehung eine Demonstration
für Leben, Menschenwürde, Demokratie und Freiheit entgegenzusetzen, so
Piel. "Die vom DGB und vom Bündnis "Bad Nenndorf ist bunt" angemeldeten
Veranstaltungen zu verbieten, könnte undemokratischer nicht sein und ist
zudem ein Schlag ins Gesicht aller NS-Opfer. Wir erwarten, dass diese
Entscheidung zeitnah vom zuständigen Oberverwaltungsgericht korrigiert
wird." "Das von den Nazis propagierte strategische Ziel, den Kampf um
die Straßen zu gewinnen, darf den Nazis auf keinen Fall qua
Gerichtsbeschluss geschenkt werden", ergänzte die Sprecherin des grünen
Stadtverbandes Friederike Kämpfe. "Die Grünen werden Bad Nenndorf
am Samstag nicht den Nazis als Bühne für ihren massiven
Geschichtsrevisionismus überlassen." Nach wie vor rufen der Grüne
Landesverband und Stadtverband Hannover dazu auf, mit vielen Menschen
auf der Nazistrecke zu frühstücken.
www.gruene-hannover.de
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Donnerstag, 12. August 2010 |
Die Rechtsextremisten veranstalten seit 2006 regelmäßig Gedenkmärsche in Bad Nenndorf.
Die Neonazis dürfen nun doch am Sonnabend in Bad Nenndorf demonstrieren. Das Veraltungsgericht Hannover kippte am Donnerstag ein entsprechendes Verbot des Landkreises Schaumburg und gab einem Eilantrag der Rechtsextremen statt. Das Verbot der Gegendemonstration des bürgerlichen Bündnisses "Bad Nenndorf ist bunt" bestätigte das Gericht jedoch und lehnte somit einen Eilantrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ab.
"Schlag in die Magengrube aller Demokraten"
Fassungslosigkeit und Entsetzen sind die ersten Reaktionen in Bad Nenndorf nach dem Richterspruch aus Hannover. Der Mitbegründer des Bündnisses "Bad Nenndorf ist bunt", Apotheker Jürgen Übel, sprach von einem "Schlag in die Magengrube aller Demokraten" und bescheinigte dem Urteil eine "katastrophale Signalwirkung". Ähnlich äußerte sich der Bad Nenndorfer Samtgemeindedirektor Bernd Reese: "Ich bin fassungslos", sagte er und fügte hinzu: "Es muß sich doch auch bis zum Verwaltungsgericht herumgesprochen haben, dass da braune Wölfe im Schafspelz durch Bad Nenndorf marschieren wollen."
Polizeilicher Notstand durch Gewaltpotenzial
Der Landkreis Bad Nenndorf hatte am Donnerstag mit dem Argument des sogenannten polizeilichen Notstandes sowohl den rechten "Trauermarsch", als auch die Gegendemonstrationen des Bündnisses verboten. Die Begründung lautete, dass angesichts des zu erwartenden Gewaltpotentials von links und rechts keine ausreichende Zahl von Polizeikräften zur Verfügung stehe. Beide Seiten waren gegen dieses Verbot vor Gericht gezogen.
Rechtsextremisten meldeten Demo zuerst an
Das Gericht argumentierte bei der Begründung seiner Entscheidung unter anderem mit dem sogenannten "Erstanmelderprinzip". Die Rechtsextremisten hatten ihren "Trauermarsch" bereits vor Jahren angemeldet und seien deshalb in einer besseren Rechtsposition. Außerdem führte das Gericht die Gefahrprognose der Sicherheitsbehörden an, wonach im linksextremen Spektrum mehr Gewalttäter zu befürchten seien, als im rechten Spektrum.
DGB: "Skandalöses Urteil"
Der Regionsvorsitzende des DGB Niedersachsen-Mitte, Sebastian Wertmüller, sprach von einem "skandalösen Urteil". Er kritisierte den Richterspruch scharf: "Wir haben ausschließlich zu friedlichen Protesten aufgerufen und sind nicht verantwortlich für den 'polizeilichen Notstand'." Das Urteil sei die schlimmstmögliche Folge der Verbotspolitik des Landkreises. Er kündigte sofortige rechtliche Schritte gegen den Richterspruch beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg an. Auch der Landkreis Schaumburg will gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen.
Stand: 12.08.2010 20:46
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Donnerstag, 12. August 2010 |
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Die
Demonstration von Rechts bleibt mit den Vorgaben zur Strecke erlaubt,
der DGB scheitert mit seinem Antrag gegen das Demonstrationsverbot.
Mit Beschlüssen vom 12.08.2010 gab die 10. Kammer dem Eilantrag der
Rechten gegen die Verfügung des Landkreises Schaumburg, mit der die
Durchführung einer Versammlung verboten wurde, im Wesentlichen statt und
lehnte den Eilantrag des DGB gegen eine entsprechende Verbotsverfügung
ab.
Beide Antragsteller haben für den 14.08.2010 Versammlungen
angemeldet. Die Anmeldungen beider Versammlungen hatte der Landkreis
zunächst unter Verfügung von Auflagen und einer verkürzten
Aufzugsstrecke bestätigt.
Mit Bescheiden vom 11.08.2010 verbot der Landkreis Schaumburg unter
Aufhebung seiner Bescheide beide Versammlungen mit der Begründung, die
aktuelle Lageentwicklung seit Erlass der Versammlungsbestätigung habe zu
einer Neubewertung der bisherigen Gefahrenprognose geführt. Danach
lägen die Voraussetzungen des polizeilichen Notstandes vor, denn der
Polizei stünden am Samstag nicht genügend Kräfte zur Verfügung, um die
Einsatzlage zu bewältigen. Eine neue Kräftebedarfseinschätzung ergebe
einen zusätzlichen Bedarf von fünf Einsatzhundertschaften, welcher vom
Ministerium für Inneres auch nach einer durchgeführten
Bund-Länder-Abfrage nicht gedeckt werden könne. Die Mobilisierungen im
rechts- und linksextremistischen Spektrum hätten deutlich zugenommen, so
dass nicht nur mit einer erhöhten Anzahl von Teilnehmern zu rechnen,
sondern auch von einem erheblich erhöhten Gewaltpotential auszugehen
sei. Nach den gegenwärtig erkennbaren Umständen würde es bei der
Durchführung beider Versammlung zu schweren Ausschreitungen und damit zu
Körperverletzungen und Sachbeschädigungen kommen.
Gegen diese Verfügungen haben sowohl die Rechten als auch der DGB um
einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht. Das Gericht lehnte den Eilantrag
des DGB ab und gab dem Eilantrag der Rechten im Wesentlichen statt:
Auch nach den dem Gericht zur Verfügung stehenden Unterlagen seien
bei Durchführung beider Veranstaltungen die Voraussetzungen eines
polizeilichen Notstandes anzunehmen. Es bestehe eine hohe
Wahrscheinlichkeit für eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben sowie
Sachen von bedeutendem Wert. Die Kammer folgt der Einschätzung des
Landkreises, dass aufgrund der nunmehr zu erwartenden Zahl an
Teilnehmern für beide Versammlungen und der ebenfalls gestiegenen Zahlen
an erwarteten links- und rechtsextremen Teilnehmern ein gegenüber der
zunächst zugrunde gelegten Zahl an notwendigen Einsatzkräften erhöhter
Bedarf an Kräften besteht. Benötigt würden nach der am 11.08.2010
aufgestellten Kräftekonzeption 5 Hundertschaften mehr als in der
ursprünglichen Kräftebedarfsberechnung, die noch von einem Kräftebedarf
von insgesamt 2.000 Einsatzkräften, darunter 16 Einsatzhundertschaften
ausging. Das Gericht hält die neue Bedarfsberechnung für nachvollziehbar
und legt sie seiner Entscheidung zugrunde, zumal aus Zeitgründen keine
weitere Möglichkeit zur Aufklärung bestand.
Unter Berücksichtigung dieser Zahlen fehlt es nach Auffassung der
Kammer aber an nachvollziehbaren Gründen, warum nicht bei dem Verbot
lediglich einer der beiden Versammlungen genügend Einsatzhundertschaften
vorhanden seien, und zwar selbst dann, wenn unterstellt werde, dass
trotz des Verbotes einer der Versammlungen mit - militanten -
Teilnehmern der verbotenen Versammlung zu rechnen sei. Es sei nicht
nachvollziehbar, dass die zur Verfügung stehenden ca. 2.000
Polizeikräfte nicht in der Lage wären, zumindest einen der beiden
Aufzüge zu schützen und auch die Gefahrenlage im Übrigen zu beherrschen.
Bei der Ermessensentscheidung, welche Versammlung zu verbieten sei,
müsse die Entscheidung zu Lasten der Versammlung des DGB fallen; zum
einen, weil die Rechten ihre Versammlung zuerst angemeldet hätten und
daher das sogenannte Erstanmelderprivileg für sich in Anspruch nehmen
könnten. Darüber hinaus und entscheidend sei aber zu berücksichtigen,
dass für den 14.08.2010 offenkundig deutlich mehr gewalttätiges
Potential aus dem linksautonomen Spektrum zu erwarten sei als auf Seiten
der sogenannten Autonomen Nationalisten. Die Polizeidirektion Göttingen
schätze die Zahl der zu erwartenden Linksextremisten auf 400 - 500 ein
und die Zahl der gewaltbereiten Autonomen Nationalisten auf 250.
Die Kammer hat auch erwogen, ob dem DGB statt eines Totalverbots
nicht zumindest die Durchführung einer stationären Versammlung gestattet
werden könne. Sie sieht sich hieran allerdings dadurch gehindert, dass
es zur Vermeidung eines polizeilichen Notstands notwendig erscheine,
gewaltbereiten Kräften nicht die Möglichkeit einzuräumen, im Rahmen
einer rechtmäßig durchgeführten Versammlung zu agieren. Darüber hinaus
würden bei Durchführung einer stationären Kundgebung zusätzlich
Polizeikräfte gebunden.
Gegen die Entscheidungen ist die Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zulässig.
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Montag, 9. August 2010 |
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Grüne beteiligen sich am gemeinsamen Frühstück auf der Nazistrecke
Gemeinsam unterstützen die Grünen des Landesverbandes Niedersachsen
und des Stadtverbandes Hannover die Proteste gegen den sogenannten
Trauermarsch der Nazis in Bad Nenndorf am 14. August: "Naziaufmärsche
sind kein Spuk, der sich von allein beendet. Wir müssen Bündnisse
schmieden und den Nazis couragiert entgegentreten. Deswegen werden wir
uns an den Protesten beteiligen, um diesen Aufmarsch zu verhindern",
sagte die Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Anja Piel am
Freitag (6.8.) in Hannover.
Der Naziaufmarsch in Bad Nenndorf hat sich in den letzten Jahren
zum mittlerweile größten in Norddeutschland entwickelt. Doch mit der
Zahl der teilnehmenden Nazis wachse auch die Anzahl derer, die sich
ihnen entgegenstellen, prophezeite Friederike Kämpfe, Sprecherin im
grünen Stadtvorstand Hannover. "Die Blockade des Trauermarsches im
Februar dieses Jahres in Dresden hat gezeigt, dass friedliche Proteste
erfolgreich sind. Diesen Erfolg wollen wir an diesem Wochenende
gemeinsam mit AntifaschistInnen aus ganz Niedersachsen in Bad Nenndorf
wiederholen. Wir werden die Nazis am Samstag einfach wegfrühstücken!"
Der Stadtverband Hannover hat einen Bus nach Bad Nenndorf zum
Frühstück am Samstag organisiert. Tickets für die Fahrt können in der
Geschäftsstelle des Stadtverbandes erworben werden: 0511/32 33 14. Mit
dem Parteitagsbeschluss "Nie wieder! Naziaufmarsch in Bad Nenndorf
verhindern" haben die niedersächsischen Grünen bereits im April 2010
einstimmig beschlossen, sich an dem Bündnis gegen den Naziaufmarsch zu
beteiligen.
Parteitagsbeschluss "Nie wieder! Naziaufmarsch in Bad Nenndorf verhindern" (pdf)
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Freitag, 6. August 2010 |
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Eilverfahren gegen Auflagen zur heutigen Demonstration vom Bahnhof Kleefeld zum Klagesmarkt.
Die Veranstaltung ist nicht nur als Marsch sondern als "Rave" mit entsprechender Musikbeschallung geplant. Der Antragsteller wendet sich gegen die Auflage, die Lautsprecher auf 90 Dezibel einpegeln und verplomben zu lassen. Auch die Verpflichtung, pro 50 Demonstranten - es werden 200 bis 300 Teilnehmer erwartet - einen Ordner zu stellen, wird nicht akzeptiert.
Das Ergebnis des Verfahrens kann telefonisch unter 0171 3223393 erfragt werden. Mit einer Entscheidung kann am frühen Nachmittag gerechnet werden.
PM: Verwaltungsgericht Hannover
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