Mittwoch, 19. Mai 2010
Die Stadtverwaltung hat heute (19. Mai) ein
neues Einzelhandels- und Zentrenkonzept vorgestellt, mit dessen Hilfe
künftig die Entwicklung im Einzelhandel gesteuert werden soll. Ziel ist
es, die Innenstadt und die Stadtteilzentren in ihren Funktionen als
Einkaufs- und Dienstleistungsstandorte zu stärken und eine möglichst
wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten.
Im Mittelpunkt des Plans steht ein System, das die
Einzelhandelsbereiche in fünf Kategorien unterteilt. "Die Stadt braucht
ein Steuerungsinstrument, um Ansiedlungsvorhaben in die richtigen
Bahnen lenken zu können", begründete Stadtbaurat Uwe Bodemann die
Notwendigkeit des Konzepts. "Wir wollen ein vielfältiges und gut
erreichbares Angebot an Waren und Dienstleistungen im Stadtgebiet
sichern. Für den Einzelhandel schaffen wir damit mehr
Planungssicherheit", betonte der Baudezernent bei der Präsentation.
In einem zweijährigen Prozess haben Fachleute
der städtischen Bau- und Wirtschaftsverwaltung, der Region Hannover,
der IHK und des Einzelhandelsverbands zusammen mit dem Büro für
Stadtentwicklung Dr. Acocella (Lörrach) eine umfassende Analyse der
Einzelhandelssituation sowie Vorschläge für zukünftige
Handlungsleitlinien erarbeitet. Das Ergebnis ist ein 436 Seiten
umfassendes Gutachten in zwei Bänden. Die wesentlichen Erkenntnisse der
Analyse:
- In den Jahren 1993 bis 2007 hat die
Gesamtverkaufsfläche in Hannover um 25 Prozent auf rund 843.000
Quadratmeter zugenommen, der Umsatz stieg im selben Zeitraum um rund 16
Prozent. Das bedeutet gleichzeitig eine Abnahme der
Flächenproduktivität.
- Die Zahl der Einzelhandelsbetriebe stieg um 14
Prozent auf 3668. Im Verhältnis zur stärker gewachsenen Verkaufsfläche
bedeutet das, dass die Konzentration weiter zugenommen hat.
- Die sogenannte Kaufkraftbindung erreicht in Hannover mit 132 Prozent einen Spitzenwert im bundesweiten Vergleich.
- Die Nahversorgungssituation in Hannover ist
deutlich besser als in anderen Großstädten: 88 Prozent der Einwohner
finden ein entsprechendes Angebot in weniger als 500 Meter Entfernung
von der Wohnung vor. Das weist aber auch auf Optimierungspotenzial hin,
da rund 63.000 Einwohner nicht fußläufig den nächsten Nahversorger
erreichen können.
Die Ergebnisse des Gutachtens bilden die
Grundlage für das nun vorgelegte Einzelhandels- und Zentrenkonzept, das
sieben Elemente enthält:
- Die Stadt wird in fünf Zentrumskategorien eingeteilt.
Das A-Zentrum ist die Innenstadt und besitzt überregionale Bedeutung.
Die Lister Meile mit regionaler und gesamtstädtischer Bedeutung bildet
die Stufe B. Zum C-Zentrum gehören Stadtbezirkszentren wie zum Beispiel
die Südstadt. Stadtteil- und Teilbereichszentren wie etwa
Vahrenwald/Niedersachsenring sind auf Ebene D eingestuft. Stadtteil-
und Teilbereichszentren mit begrenztem Angebot, beispielsweise der
Fiedelerplatz in Döhren, bilden das E-Zentrum. Die künftige
Neuansiedlung oder Umstrukturierung von Einzelhandelsvorhaben soll sich
an der Bedeutung der Zentren ausrichten und standortgerecht
dimensioniert werden.
- Auf der Basis des Zentrenkonzeptes werden zentrale Versorgungsbereiche,
Ergänzungsbereiche und Entwicklungsbereiche räumlich dargestellt. Unter
zentralen Versorgungsbereichen (ZVB) versteht man die Bereiche, denen
wegen ihres konzentrierten Einzelhandelsangebotes, ergänzt um
Dienstleistungen und Gastronomie, eine Versorgungsfunktion über den
unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt. Ergänzungsbereiche haben nicht
die Besatzdichte und Qualität eines ZVB, haben für die Versorgung eine
lokale Bedeutung und sollen deshalb erhalten werden.
Entwicklungsbereiche sind Bereiche, für die es konkrete planerische
Vorstellungen und Ansiedlungsabsichten gibt, und die eine sinnvolle
Erweiterung des Angebotes bieten.
- Bei der Beurteilung von Einzelhandelsvorhaben
spielt die Bewertung der Verträglichkeit der geplanten Sortimente mit
den bestehenden und schützenswerten Versorgungsstrukturen eine wichtige
Rolle. Unterschieden wird in zentrenrelevante Sortimente (etwa
Genuss-Lebensmittel) und nicht zentrenrelevante Sortimente (zum
Beispiel Möbel). Eine sogenannte "Hannoversche Liste"
umfasst 36 zentrenrelevante Sortimente (von Antiquitäten bis Zeitungen)
und 25 nicht zentrenrelevante Sortimente (von Bad- und
Sanitäreinrichtungen bis Werkzeuge).
- In einem Zielkatalog werden
acht Ziele zur künftigen Ausrichtung der Einzelhandelsentwicklung
formuliert, die der Erhaltung und der Stärkung der Einzelhandels- und
Funktionsvielfalt in den Zentren dienen sollen.
- Prognose der Verkaufsflächenentwicklung:
Das Gutachten hat ergeben, dass das Verkaufsflächenpotenzial sich
moderat entwickeln wird. Man geht von einem Zuwachs von maximal zehn
Prozent in den kommenden zehn Jahren aus.
- Es werden Grundsätze zum
Umgang mit zentrenrelevantem Einzelhandel und mit nicht
zentrenrelevantem Einzelhandel sowie zu den räumlichen
Entwicklungsoptionen formuliert. Kernaussage für die zukünftige Planung
ist der Grundsatz: Innen- vor Außenentwicklung.
- Sonderstandorte: Nicht
zentrenrelevanter Einzelhandel kann grundsätzlich überall dort
angesiedelt werden, wo die planungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben
sind. Im Sinne einer geordneten Einzelhandelsentwicklung im gesamten
Stadtgebiet soll der nicht zentrenrelevante Einzelhandel zukünftig
planerisch gesteuert werden. Großflächiger Einzelhandel mit nicht
zentrenrelevanten Hauptsortimenten soll grundsätzlich nur noch in
Ausnahmefällen und in den dafür ausgewiesenen Sondergebieten zugelassen
werden. Als Sonderstandort gilt beispielsweise das Südbahnhofgelände.
Anstoß zur Neuaufstellung einer umfassenden
Einzelhandelskonzeption gaben insbesondere die Umstrukturierungs- und
Konzentrationsprozesse im Einzelhandel in den vergangenen Jahren. Aber
auch die Vorgaben aus dem Landesraumordnungsprogramm und aus dem
Regionalen Raumordnungsprogramm, neue Bestimmungen des Baugesetzbuches
sowie diverse Grundsatzurteile zum Einzelhandel haben die Verwaltung
dazu veranlasst, diesen Plan zu erarbeiten. Erfahrungen aus anderen
Städten zeigen zudem, dass sich kommunale Einzelhandelskonzepte als
sinnvolles Steuerungsinstrument bewährt haben.
Das neue Programm ersetzt bisherige
Teilkonzepte und schreibt sie fort. In Kürze beginnen in den
Stadtbezirksräten die Beratungen über die Beschlussdrucksache. Die
öffentliche Auslage des Konzeptes und des Gutachtens soll zum
Jahresende erfolgen.