Anmeldung zur Einschulung der SchülerInnen der angehenden ersten Klassen

Alle Kinder, die bis zum 30. September 2015 das sechste Lebensjahr vollenden, werden mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 schulpflichtig. Jüngere Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Anfang des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig (§64 Abs.1 des Niedersächsischen Schulgesetzes).

Ein Antrag auf vorzeitige Einschulung jüngerer Kinder (sogenannter "Kannkinder") zum Schuljahr 2014/2015 kann im Rahmen dieser Anmeldung gestellt werden.

Kinder, die im vergangenen Jahr zurückgestellt worden sind und nicht den Schulkindergarten der zuständigen Schule besuchen, müssen erneut angemeldet werden.

Die Schul- und Anmeldepflicht besteht auch für Kinder, die nach Ansicht der Erziehungsberechtigten aufgrund von Behinderungen nicht an den Regelschulen unterrichtet werden können.

Anmeldetermine

Die Anmeldungen werden am 19. und 20. März 2014 jeweils von 15.00 bis 18.00 Uhr an den für den Wohnsitz zuständigen Schulen oder an einer der nachstehend aufgeführten Schule entgegengenommen.

Primarstufe der Integrierten Gesamtschule (IGS) Roderbruch, Rotekreuzstraße 23, 30627 Hannover, Anmeldungen am 19. und 20. März 2014 von 14.00 bis 18.00 Uhr.

Schulen mit besonderem pädagogischen Profil

Südstadtschule, Böhmerstraße 10, 30173 Hannover (Südstadt), Glockseeschule, Am Lindenhofe 14, 30519 Hannover (Döhren)

Katholische Grundschulen

Bonifatiusschule, Bonifatiusplatz 6, 30161 Hannover (List), Eichendorffschule, Hennigesstraße 3, 30451 Hannover (Linden), Kardinal-Bertram-Schule, Olbersstraße 13, 30519 Hannover (Döhren), Kardinal-Galen-Schule, Hinter der Alten Burg 1, 30629 Hannover (Misburg)

Eine Aufnahme an diesen Schulen kann nur im Rahmen der Aufnahmekapazitäten erfolgen.

Die Schulpflicht kann auch an einer Schule in freier Trägerschaft erfüllt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Informationen dazu sind bei der jeweiligen Schule einzuholen.

Ganztagsschulen

Außerdem besteht die Möglichkeit, dass das Kind an einer offenen Ganztagsschule angemeldet wird. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass nicht jeder Aufnahmewunsch berücksichtigt werden kann. Informationen zu Ganztagsschulen sind im Internet hinterlegt unter: www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Bildung/Schulen/Allgemeinbildende-Schulen-Stadt. Für Interessierte ohne Internetanschluss sind Druckexemplare im Bürgerbüro im Rathaus, im FamilienServiceBüro, Kurt-Schumacher-Str. 24 und im Dienstgebäude Brüderstr. 6 erhältlich.

Anmeldeunterlagen und Sprachtests

Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch zur Anmeldung mitzubringen sowie eine Vollmacht, sofern nicht beide Eltern bei der Anmeldung anwesend sein können. Bei Kindern, über die ein besonderes Sorgerecht besteht, ist die schriftliche Verfügung des Gerichtes oder eine Bescheinigung des Jugendamtes vorzulegen. Bei der Anmeldung noch nicht schulpflichtiger Kinder (sogenannte "Kannkinder") sollte zusätzlich ein Nachweis über den Wohnsitz (Personalausweis oder ähnliches) vorgelegt werden. Die Kinder müssen bei der Anmeldung anwesend sein, da im Rahmen der Anmeldung der Sprachstand der Kinder festgestellt wird.

Bei einer Anmeldung an einer Schule in privater Trägerschaft muss das Kind zusätzlich an der zuständigen Schule zur Sprachstandsfeststellung vorgestellt werden. Nähere Auskünfte über eine eventuell erforderliche Sprachförderung vor der Einschulung erteilen die jeweiligen Schulen.

Pressemitteilung: Stadt Hannover