Familien

Anmeldung der Lernanfänger für das Schuljahr 2017/18

Alle Kinder, die bis zum 30. September 2017 das sechste Lebensjahr vollenden, werden mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 schulpflichtig. Jüngere Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Anfang des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig (§ 64 Abs.1 Nds. Schulgesetz).

Ein Antrag auf vorzeitige Einschulung jüngerer Kinder (sog. „Kannkinder“), die schon zum Schuljahr 2016/2017 auf Wunsch der Eltern eingeschult werden sollen, kann im Rahmen dieser Anmeldung gestellt werden.

Kinder, die im vergangenen Jahr zurückgestellt worden sind und nicht den Schulkindergarten der zuständigen Schule besuchen, müssen erneut angemeldet werden.

Die Schul- und Anmeldepflicht besteht auch für Kinder, die nach Ansicht der Erziehungsberechtigten aufgrund von Behinderungen nicht an den Regelschulen unterrichtet werden können.

Die Anmeldungen werden am 13. und 14. April 2016 jeweils von 15.00 bis 18.00 Uhr an den für den Wohnsitz zuständigen Schulen oder an einer der nachstehend aufgeführten Schulen entgegengenommen.

Die Anmeldung kann statt an der zuständigen Schule auch an einer der folgenden Schulen in unserer Trägerschaft erfolgen:

Primarstufe der Integrierten Gesamtschule (IGS) Roderbruch, Rotekreuzstraße 23, 30627 Hannover
(Anmeldungen am 13. und 14. April 2016 von 14.00 bis 18.00 Uhr)

Schulen mit besonderem pädagogischem Profil

Südstadtschule, Böhmerstraße 10, 30173 Hannover (Südstadt)
Glockseeschule , Am Lindenhofe 14, 30519 Hannover (Döhren)

Katholische Grundschulen

Bonifatiusschule, Bonifatiusplatz 6, 30161 Hannover (List)
Eichendorffschule, Hennigesstraße 3, 30451 Hannover (Linden)
Kardinal-Bertram-Schule, Loccumer Str. 46, 30519 Hannover (Döhren)
Kardinal-Galen-Schule, Hinter der Alten Burg 1, 30629 Hannover (Misburg)

Eine Aufnahme an diesen Schulen kann nur im Rahmen der Aufnahmekapazitäten erfolgen.

Die Schulpflicht kann auch an einer Schule in freier Trägerschaft erfüllt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Über das Angebot informieren Sie sich bitte bei Bedarf z. B. im Internet.

Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihr Kind an einer offenen Ganztagsschule anmelden können. Wir weisen allerdings schon jetzt darauf hin, dass nicht jeder Aufnahmewunsch wird berücksichtigt werden können. Informationen zu Ganztagsschulen finden Sie im Internet unter: http://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Bildung/Schulen/Allgemeinbildende-Schulen-Stadt. Für Interessierte ohne Internetanschluss sind Druckexemplare im Bürgerbüro im Rathaus, im FamilienServiceBüro, Kurt-Schumacher-Str. 24 und im Dienstgebäude Brüderstr. 6 erhältlich.

Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch zur Anmeldung mitzubringen sowie eine Vollmacht, sofern nicht beide Eltern bei der Anmeldung anwesend sein können. Bei Kindern, über die ein besonderes Sorgerecht besteht, ist die schriftliche Verfügung des Gerichtes oder eine Bescheinigung des Jugendamtes vorzulegen.

Bei der Anmeldung noch nicht schulpflichtiger Kinder (sog. „Kannkinder“) sollte zusätzlich ein Nachweis über den Wohnsitz (Personalausweis o.ä.) vorgelegt werden.

Bitte bringen Sie die Kinder unbedingt zur Anmeldung mit, da im Rahmen der Anmeldung der Sprachstand der Kinder festgestellt wird.

Bei einer Anmeldung an einer Schule in privater Trägerschaft müssen Sie Ihr Kind zusätzlich an der zuständigen Schule zur Sprachstandsfeststellung vorstellen. Nähere Auskünfte über eine eventuell erforderliche Sprachförderung vor der Einschulung erhalten Sie von Ihrer Schule.

Bildquellen:

  • Eichendorfschule: www.hannover-entdecken.de