Politik

Sonderprogramm Straßensanierung läuft nach anerkanntem und bewährtem Verfahren – Stadt weist Medienbericht zurück

Die Stadtverwaltung weist einen aktuellen Medienbericht (Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 12. April) zum Sonderprogramm Straßensanierung zurück. Unter der Überschrift „Anwohner hinters Licht geführt“ entsteht der Eindruck, die Auswahl der schadhaften Straßen erfolge nicht seriös und intransparent und sei zum Teil nicht nachvollziehbar. Dies stellt die Entscheidungskriterien und Schritte für die Auswahl der Straßen falsch dar und entspricht nicht dem tatsächlichen Vorgehen.

Das 2014 beschlossene über fünf Jahre laufende Sanierungsprogramm ist in der Planung auf bis zu 200 Straßen ausgelegt und hat ein Finanzvolumen von knapp 50 Millionen Euro.  Das Programm ist in mehrere Pakete unterteilt und wird jeweils auch den betroffenen Bezirksräten öffentlich vorgestellt und ausführlich erläutert.

Für die Bewertung von Straßenschäden sind grundsätzlich zwei Verfahren voneinander zu unterscheiden.

Im Rahmen der kurzfristigen Verkehrssicherungspflicht finden regelmäßig Begehungen sämtlicher Straßen der Landeshauptstadt Hannover statt. Bei diesen Begehungen wird nicht der Gesamtzustand einer Straße erfasst. Schäden, die die Verkehrssicherheit gefährden, werden in den sogenannten „Schadensbüchern“ notiert und werden dann unmittelbar beseitigt. Es handelt sich hier meist um kleinflächige Maßnahmen wie z.B. das Beseitigen von Schlaglöchern. Durch diese Maßnahmen werden die Straßen verkehrssicher gehalten. Das Führen der Schadensbücher dient also ausschließlich dem Nachweis, dass die Stadt ihre Straßen in einem verkehrssicheren Zustand erhält. In diesen Schadensbüchern wird nicht der Gesamtzustand der gesamten Fläche erfasst. Auf diesen Umstand sind die betroffenen AnwohnerInnen aus Vahrenwald-List zunächst hingewiesen worden, als sie um Einsicht in die Schadensbücher baten.

Festzuhalten ist, dass die Schadensbücher – anders als in dem Medienbericht dargestellt – keine Auskunft darüber geben, ob eine Straße grundsaniert werden muss. Die Frage einer umfassenden Grundsanierung wird stattdessen in einem gesonderten Verfahren begutachtet.  

Gesondertes Auswahlverfahren für Grundsanierung von Straßen

Das Sonderprogramm für die Erneuerung von rund 200 Straßen der Landeshauptstadt Hannover wurde auf Grundlage von Empfehlungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) und technischer Vorschriften entwickelt. Diese Empfehlungen sehen vor, dass der gesamte Straßenzustand bei Begehungen systematisch nach festgelegten Kriterien erfasst und danach bewertet wird.

Das Verfahren der sogenannten „visuellen Zustandserfassung“ für Grundsanierungen hat sich in der Praxis länderübergreifend bewährt. Die Entnahme von Bohrkernen ist dabei hierfür grundsätzlich nicht vorgesehen. Dieses Verfahren wird für sämtliche Straßen des Sonderprogramms angewandt.

Dabei wurde die jeweilige Straße begangen und nach einem standardisierten Formblatt die Schäden nach ihrer Art und Ausprägung erfasst. Anhand von Zustandsmerkmalen erfolgte eine ingenieurtechnische Betrachtung der Straße. Zustandsmerkmale sind zum Beispiel: Fehlstellen im Pflaster, Verdrückungen im Pflaster, Verformungen (Mulden). Vor den Bauarbeiten wurde der Baugrund noch einmal genauer auf das konkrete Ausmaß der notwendigen Sanierungsarbeiten untersucht. Die Entscheidung zur Sanierung der Straßen wurde dabei stets bestätigt, so auch bei der im Medienbericht genannten Slicherstraße in Vahrenwald-List.

Zusätzliche Bohrungen bestätigen Sanierungsempfehlung

Nach den ersten Beratungen in den Stadtbezirken hat die Stadtverwaltung zur Vorbereitung der Vorstellung der Straßen des zweiten Pakets des Sonderprogramms für jede Straße zusätzlich einen aussagekräftigen Bohrkern gezogen, um die vorhandenen Schichtdicken und das Material zu dokumentieren. Anders als in dem Medienbericht dargestellt, gilt das auch für drei der genannten Straßen im Bezirk Vahrenwald-List. Die Bohrkerne bestätigten starke Mängel bei der Frostsicherheit und der Tragfähigkeit und damit die Erkenntnisse auch der Begehung und die daraus resultierende Sanierungsempfehlung für das Sonderprogramm. Diese Erkenntnisse sind neben der Präsentation in den Bezirksratssitzungen auch Inhalt der stadtbezirksbezogenen Drucksachen (hier Stadtbezirksrat Vahrenwald-List, DS-Nr. 0974/2015).

Der Eindruck, die Stadtverwaltung nehme Grundsanierungen vor, ohne den Sanierungsvorschlag noch einmal durch Bohrungen oder andere Baugrunduntersuchungen zu überprüfen, entspricht nicht dem tatsächlichen Vorgehen. Alle bisher sanierten Straßen sind aufgrund fachlich anerkannter Analysen ausgewählt worden.

In dem Medienbericht heißt es, das Sonderprogramm Straßensanierung in Hannover sei mit „590 Millionen Euro“ veranschlagt. Tatsächlich sind in der Beschlussdrucksache Nr. 0077/2014 die Gesamtkosten für das Sonderprogramm mit 47,5 Millionen Euro beziffert.

Ebenso wenig stimmt die Behauptung, die Stadt habe zu Beginn nicht erwähnt, dass bei Grundsanierungen die AnliegerInnen nach den geltenden Abgaberegeln an den Kosten beteiligt werden. Die notwendige Kostenbeteiligung der AnliegerInnen ist bereits im November 2013 bei der ersten Präsentation des Sonderprogramms im Rahmen einer Pressekonferenz im Rathaus im Grundsatz mitgeteilt worden. Lediglich konkrete Beispielsummen konnten noch nicht genannt werden.