Kleingartenkonzept vorgelegt: Zahl von 20.000 Parzellen soll erhalten bleiben

Die Zahl von rund 20.000 Kleingärten in Hannover soll mindestens in den kommenden zehn Jahren erhalten bleiben. 813 Kleingärten, die Wohnen und Gewerbe weichen müssen, sollen durch Umstrukturierungen im Bestand ersetzt werden. Dies ist ein wesentliches Ergebnis des Kleingartenkonzepts „2016 – 2025“, das die Landeshauptstadt in enger Kooperation mit dem Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e.V. erarbeitet und heute (19. April) vorgelegt hat. Das 80-seitige Konzept, das nun in die Beratung der politischen Gremien geht, soll die verbindliche Handlungsgrundlage für die Kleingartenentwicklung im kommenden Jahrzehnt sein.

„Kleingärten haben in Hannover eine große Tradition. Sie verschaffen vielen Menschen in Hannover eine hohe Lebensqualität. Aufgrund ihrer sozialen, integrativen, ökologischen und vielen weiteren Funktionen sollen die Kleingärten erhalten und sogar gestärkt werden“, sagte Oberbürgermeister Stefan Schostok bei der heutigen Präsentation und unterstrich die Bedeutung der vorgelegten Konzeption: „Hannover hat gleichzeitig die Aufgabe, als wachsende Stadt weiteren Wohnraum zu schaffen und Flächen für Gewerbe vorzuhalten. Deshalb freue ich mich, dass wir mit konstruktiver Unterstützung des Bezirksverbands die Weichen für die Zukunft stellen konnten. Zudem halten wir das Versprechen, die Zahl der Gärten konstant zu halten.“

Umstrukturierung in Abstimmung mit Bezirksverband

Der Ersatz für die für andere Zwecke zu nutzenden gut 800 Parzellen soll vor allem durch Verkleinerung von übergroßen Gärten erfolgen. Zudem sollen länger leerstehende „Schollen“ reaktiviert werden. „Dies erfordert eine detaillierte Betrachtung der einzelnen Anlagen mit Erfassung der Lage und Größe der Lauben, Parzellengrößen, Pächterstrukturen und Leerstände“, betonte Hannovers Erste Stadträtin und Wirtschafts- und Umweltdezernentin Sabine Tegtmeyer-Dette, die an dem Prozess maßgeblich beteiligt war. „Alle Maßnahmen werden in enger Abstimmung zwischen Verwaltung und Bezirksverband Hannover der Kleingärtner bearbeitet und sozialverträglich mit den betroffenen Pächterinnen und Pächtern koordiniert“, kündigte die Dezernentin an. Darüber hinaus sei es wichtig, für einen zukünftigen Bedarf rechtzeitig geeignete Areale auszuwählen und als sogenanntes „Kleingartenerwartungsland“ vorzuhalten. Über das gesamte Stadtgebiet verteilt seien 29 geeignete (Teil-)Flächen dafür ermittelt worden.

Weitere Maßnahmen zur Stärkung des Kleingartenwesens

Das in rund zwei Jahren erarbeitete Konzept beinhaltet neben dem Ersatz von Kleingärten auch dringend erforderliche Modernisierungen von Kolonien, Sanierungen von Wegen und die Teilung von schlecht zu verpachtenden, übergroßen Gärten sowie die Beseitigung übergroßer Lauben. Für die komplexe Aufgabe der Modernisierung des Kleingartenwesens und zukunftsfähige Strukturen soll der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün personell und finanziell aufgestockt werden. Darüber hinaus soll das Ehrenamt als tragende Säule des Kleingartenwesens gestärkt werden. Auch gesellschaftlich wichtige Themen wie Integration und Inklusion sollen in den Vereinen weiterentwickelt werden.

Karl-Heinz Rädecker und Dr. Reinhard Martinsen, Präsident und Vizepräsident des Bezirksverbands der Kleingärtner, zeigten sich bei der heutigen Vorstellung zufrieden mit der Arbeit: „Wir freuen uns, dass wir für die mittel- bis langfristige Zukunft einen verbindlichen Rahmen und für unsere Mitglieder Sicherheit geschaffen haben. Gleichzeitig freuen wir uns darüber, dass es dabei möglich war, die Stadtverwaltung dabei zu unterstützen, dass sie ausreichend Wohnraum für die wachsende Zahl an Einwohnerinnen und Einwohnern schaffen kann“, so die Präsidenten, die noch eine positive Begleiterscheinung in diesem Prozess hervorhoben: „Zudem haben wir das Vertrauensverhältnis zwischen Stadt und Bezirksverband in einer durch gegenseitige Wertschätzung geprägten Zusammenarbeit neu aufgebaut. Aufgaben werden gemeinsam wahrgenommen, gegenseitige Unterstützung und konstruktive Begleitung sind fest vereinbart.“

Mittelbedarf von etwa 43 Millionen Euro

Werden alle geplanten Inanspruchnahmen von Kleingartenflächen wie geplant umgesetzt, sind in den kommenden zehn Jahren Haushaltsmittel für Entschädigungen, Umnutzungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen in Höhe von voraussichtlich rund 25 Millionen Euro erforderlich. Für Sanierungen und Modernisierungen im Bestand werden zudem 5 Millionen Euro angesetzt. Sollte sich aus der Sondierung von Altlasten Sanierungsbedarf ergeben, könnten zusätzlich Mittel in Höhe von rund 10 Millionen Euro erforderlich werden. Zusammen mit 3,2 Millionen Euro für zusätzliche Personalkosten ergibt sich ein Mittelbedarf von rund 43 Millionen Euro für die kommenden zehn Jahre. Dem stehen Erlöse aus der Veräußerung von Grundstücken sowie die regelmäßigen Pachteinnahmen gegenüber.

Konzept in drei Teilen

Der aktuell vorliegende Teil A des Kleingartenkonzepts umfasst die umfangreiche Datenerfassung und Grundlagenaktualisierung, stellt die gesamtstädtische Bedeutung der Kleingärten den konkurrierenden Nutzungsansprüchen gegenüber und zeigt relevante Anforderungen an die Kleingartenentwicklung auf. Es werden Ziele und Leitlinien festgelegt sowie Maßnahmen und die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel benannt.

Darauf aufbauend ist die Erarbeitung von weiteren Teilen des Konzepts geplant, die Grundlage für die Umsetzung der in Teil A festgelegten Ziele bilden werden: Teil B wird nach Beschluss des Konzeptes bis 2025 die detaillierte Betrachtung der von Umstrukturierungen und Umnutzungen betroffenen Kleingartenflächen, die Planung und Umsetzung der Maßnahmen enthalten und Kosten und Zeitpläne konkretisieren. Teil C wird den Schwerpunkt auf die Kleingartenaufwertung und Sanierungsaufgaben in verschiedenen Anlagen mit strukturellen und gestalterischen Ansätzen zur Attraktivitätssteigerung und Aufwertung legen. Die Bearbeitung erfolgt teils parallel zu Teil B, kann aber auch über 2025 hinausgehen.

 

Hintergrundinformationen

Das Konzept beinhaltet auch eine ausführliche Bestandsaufnahme, das die Basis der Arbeit darstellt. So wurden die Daten der rund 100 Kleingärtnervereine und etwa 279 Kolonien neu erfasst. Von dem 20.413 Hektar umfassenden Stadtgebiet nehmen die kleingärtnerisch genutzten Flächen etwa 1.079 Hektar ein, was rund 5,3 Prozent ausmacht. Mit 20.000 Kleingärten ist Hannover eine Hochburg. Ähnlich einwohnerstarke Städte wie Dortmund (8.155), Düsseldorf (6.600), Essen (9.000) oder Stuttgart (3.000) weisen zum Teil deutlich weniger Kleingärten auf.

Nahezu alle 15.000 stadteigenen Kleingärten werden seit 1995 durch den Bezirksverband Hannover der Kleingärtner verpachtet, dem insgesamt rund 19.000 der 20.000 Kleingärten in Hannover angeschlossen sind.

Die Bestandsaufnahme im Rahmen des Kleingartenkonzepts enthält auch eine ausführliche Leerstandsanalyse und die Beobachtung eines veränderten Nutzungsverhaltens der KleingärtnerInnen in den vergangenen Jahrzehnten.

Die vorgelegte Drucksache einschließlich Kleingartenkonzept ist im Internet unter www.ratsinfo-hannover.de und www.hannover.de (Suchwort „Kleingartenkonzept“) zu finden.

Kategorie: Politik
Quelle/Autor: admin