Oktoberfest 2016: Stadtverwaltung verzichtet auf Beschwerde und bereitet Vergabe an die AGV vor

Das Oktoberfest kann kommen ...

Das Oktoberfest kann kommen …

Die hannoversche Stadtverwaltung bereitet die Vergabe des Oktoberfests 2016 an die Arbeitsgemeinschaft für Volksfeste in Hannover (AGV) vor. Damit folgt die Landeshauptstadt dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover, der AGV den Zuschlag für dieses Volksfest zu geben. Die Stadtverwaltung verzichtet auf eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht, um schnell den Weg freizumachen für die Vorbereitungen auf die Veranstaltung, die vom 23. September bis zum 9. Oktober auf dem Schützenplatz stattfinden soll.

Vorausgegangen war der Zuschlag für die Oktoberfeste 2016 bis 2018 und die Frühlingsfeste 2017 bis 2018 an die FTE Ahrend Veranstaltungsgesellschaft (Springe). Die Verwaltung hatte die Bewerbungen von AGV und FTE als gleichwertig eingestuft und im Dezember 2015 die Entscheidung per Losentscheid herbeigeführt. Das Gericht hat am vergangenen Freitag (19. August) das Verfahren und die Punktbewertung grundsätzlich bestätigt, in einem Kriterium aber anders bewertet als die Stadtverwaltung. Aus Sicht des Gerichts hätte die AGV als Siegerin im Bewerbungsverfahren hervorgehen müssen. Ein Losverfahren wäre nicht erforderlich gewesen.

Die Stadtverwaltung wird nun die Vergabe zugunsten der FTE widerrufen und die sogenannte gewerberechtliche Festsetzung zugunsten von AGV bescheiden. Gleiches gilt für die Mietverträge. Der FTE stehen sowohl die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts als auch Rechtsmittel gegen den Widerruf der Festsetzung frei.

Der aktuelle Verwaltungsgerichtsbeschluss betrifft nur das Oktoberfest 2016. Die Entscheidung über die Frühlings- und Oktoberfeste 2017 und 2018 ist noch offen.

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