Verkaufsoffene Sonntage in Hannover und dem Rest der Welt

Darf man hier am Sonntag einkaufen?

Darf man hier am Sonntag einkaufen?

In letzter Zeit wurde auf Initiative der Gewerkschaft ver.di die Genehmigungspraxis für verkaufsoffene Sonntage in der Region Hannover grundlegend geändert. Durch mehrere Urteile des Verwaltungsgerichts Hannover  erzwangen eine erhebliche Einschränkung für den Handel.

Sicherlich ist der Schutz der Sonntagsruhe, wie ihn sich die Kirchen wünschen und der Schutz der Arbeitnehmer, die von der Gewerkschaft vertreten werden, ein löbliches Ziel. Nur wird hier leider keine bundesweite Lösung angestrebt.

Am Beispiel Berlin kann man ersehen, welche Ungleichbehandlung hier geschaffen wird. Die Webseite listet acht Sonntage auf an denen geöffnet werden darf. Davon fallen zwei Termine sogar in die Adventszeit in denen die Öffnung in Hannover seit jeher nicht erlaubt wurde.

29.01.2017: Internationale Grüne Woche 2017
12.03.2017: Internationale Tourismus-Börse Berlin (ITB) 2017
07.05.2017: 54. Berliner Theatertreffen 2017
03.09.2017: Internationale Funkausstellung Berlin 2017
01.10.2017: Feier zum Tag der Deutschen Einheit, Eröffnungswochenende Berlin leuchtet – Lichterfest 2017
05.11.2017: Jazzfest Berlin 2017
03.12.2017: Veranstaltung von zahlreichen Weihnachtsmärkten
17.12.2017: Louis-Lewandowski-Tage 2017 – World Festival of Synagogal Music, Veranstaltung von zahlreichen Weihnachtsmärkten

Mit der Sonderregelung ist keine Pflicht zur Öffnung der Verkaufsstellen verbunden. Die Verkaufsstellen dürfen nicht an zwei aufeinanderfolgenden und nur an insgesamt zwei Sonntagen pro Monat öffnen.

Quelle: www.berlin.de

Ein neuer Gesetzentwurf des Landes Niedersachsen sieht jetzt vor, dass jede Stadt vier verkaufsoffene Sonntage genehmigen darf. Zusätzlich steht jedem Stadtbezirk ein zusätzlicher Sonntag zur Verfügung an dem geöffnet werden kann. Stadtbezirke im rechtlichen Sinne gibt es allerdings nur in Braunschweig und Hannover. Alle anderen Städte würden von dieser Regel nicht profitieren.

Für 2017 sind verkaufsoffene Sonntage am 02. April in der Innenstadt und in Linden (Scillablüte), am 18. Juni und 24. September in den Stadtteilen und am 05. November in der Innenstadt geplant.

Das Problem dabei ist das auch diese Termine wieder von der Gewerkschaft ver.di angefochten werden können. Für alle Genehmigungen gilt, dass es einen übergeordneten Anlass für den verkaufsoffenen Sonntag geben muss. Das ist ohne Zweifel in jedem Fall Auslegungssache. Besonders kleine Städte und Gemeinden oder eben auch die Stadtbezirke werden in vielen Fällen Probleme bekommen diesen Anlass gerichtsfest zu konstruieren, wie man im Fall Laatzen sehen kann.


29.12.2016 – Eilantrag von Verdi gegen verkaufsoffene Sonntage in Laatzen hat Erfolg

11. Kammer gibt mit Beschluss vom 28.12.2016 einem Eilantrag der Gewerkschaft Verdi statt, die sich gegen eine Verfügung der Stadt Laatzen wendet, mit der an den Sonntagen 08.01.2017 und 02.04.2017 die Öffnung von Geschäften gestattet wird.

Mit Allgemeinverfügung vom 28.11.2016 hat die Stadt Laatzen die Öffnung von Geschäften im gesamten Stadtgebiet von Laatzen an den Sonntagen 08.01.2017 und 02.04.2017 gestattet. Am 08.01.2017 veranstaltet die Werbegemeinschaft Rethen einen Neujahrsmarkt, am 02.04.2017 ist im Gewerbegebiet Rethen ein sogenannter „Autofrühling“ vorgesehen.

Die 11. Kammer des Gerichts hat dem von der Gewerkschaft Verdi gegen diese Verfügung gerichteten Eilantrag stattgegeben: Die Verfügung sei offensichtlich rechtswidrig und verletze die Gewerkschaft in ihren Rechten. Die Verfügung sei bereits in formeller Hinsicht rechtswidrig, weil es an einem wirksamen Antrag fehle und Verdi nicht – wie gesetzlich vorgeschrieben – angehört worden sei. Im Übrigen lägen die Voraussetzungen, unter denen gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) verkaufsoffene Sonntage zugelassen werden dürfen, nicht vor. Erforderlich sei insbesondere ein sogenannter Sachgrund. Es bedürfe eines besonderen Anlasses, wobei nur Veranstaltungen, die selbst einen beträchtlichen Besucherstrom anzögen, Anlass für eine Ladenöffnung geben könnten. Der Besucherstrom dürfe nicht umgekehrt erst durch die Offenhaltung der Verkaufsstellen ausgelöst werden. Hinzukommen müsse, dass nicht die Ladenöffnung, sondern die Veranstaltung selbst den öffentlichen Charakter des Tages maßgeblich präge. Die Ladenöffnung müsse als bloßer Annex zur anlassgebenden Veranstaltung erscheinen. Daran fehle es in beiden Fällen bereits deswegen, weil sowohl der Neujahrsmarkt als auch der „Autofrühling“ lediglich im Gewerbegebiet Rethen stattfinden sollten. Ein Bezug zu den übrigen Stadtteilen von Laatzen sei nicht dargelegt. Im Übrigen sei die Ladenöffnung nicht haltbar, weil die Stadt Laatzen keine Prognose über die zu erwartenden Besucherströme aufgestellt habe. Daher könne nicht beurteilt werden, ob die Zahl der Veranstaltungsbesucher die Zahl derjenigen Besucher übersteige, die allein wegen der Ladenöffnung ins Stadtgebiet kommen würden.

Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zulässig.

Aktenzeichen: 11 B 7662/16


Hinzu kommen die inzwischen unübersehbaren Ausnahmeregelungen.

Tankstellen dürfen Sonntags so ziemlich alles verkaufen. Im hauptbahnhof ist eine ganze Shoppingmeile entstanden. Die größeren Backshops haben am Sonntag teilweise sehr lange geöffnet. Blumenläden dürfen am Sonntag öffnen. In Kurorten gibt es Ausnahmen.

Was soll nun der kleine Stadtteilhändler davon halten? Der lokale Handel soll doch gegen die übermächtigen Internetkonzerne gestärkt werden. Vielleicht sollten die Stadtbezirke sich als Kurorte bewerben. Linden als Erlebnisbad, Kirchrode als Luftkurort und auch für die anderen Stadtteile findet sich da sicherlich ein Titel. Wenn sogar Bad Oexnhausen als Kurort anerkannt ist kann das nicht so schwer sein. Alternativ wäre eine Zapfsäule vor dem Laden, wie in südlichen Ländern noch häufiger zu sehen, denkbar.

Liebe Gewerkschafter, denkt doch mal darüber nach, ob ihr euren Glaubenskrieg auf dem Rücken der kleinen Geschäftsleute austragen müsst. Dort stehen in aller Regel die Inhaber selber hinter dem Ladentresen. Sinnvoller wäre es für vernünftige Sonntagszuschläge zu kämpfen. Und das natürlich bundesweit für alle Arbeitnehmer. Einer kleinen Region von Deutschland das Leben schwer machen erzeugt keine Akzeptanz.

Bildquellen:

  • Darf man hier am Sonntag einkaufen?: www.hannover-entdecken.de
  • Einkaufscity: www.hannover-entdecken.de