Politik

Rauchen in Einraumbetrieben wieder erlaubt

DEHOGA Niedersachsen begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Nichtraucherschutz

„Der DEHOGA Niedersachsen begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Behandlung der Einraumgaststätten“, sagte DEHOGA-Präsident Hermann Kröger. „Wir sehen damit unsere Auffassung bestätigt, dass die derzeitige Behandlung von Einraumbetrieben im niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetz verfassungswidrig ist.“, so Kröger weiter. In seinem heutigen Urteil zu den Nichtraucherschutzgesetzen der Länder hat das Bundesverfassungsgericht die derzeitige Regelung für Einraumbetriebe für verfassungswidrig erklärt. In der Konsequenz ist damit auch das niedersächsische Nichtraucherschutzgesetz verfassungswidrig. Eine wesentliche Forderung des DEHOGA Niedersachsen zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes wird damit bestärkt. Für Eckkneipen mit einer Fläche von bis zu 75m² gilt ab sofort eine Übergangsregelung. Sie dürfen das Rauchen wieder gestatten, wenn Sie keine zubereiteten Speisen abgeben, Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt gewähren und ihren Betrieb am Eingang entsprechend kennzeichnen.

Bis spätestens 31.12.2009 muss die niedersächsische Landesregierung das Gesetz nun ändern. „Wir gehen davon aus, dass eine Ausnahmeregelung für Einraumbetriebe im Gesetz verankert wird. Zusätzlich sollte ein Wahlrecht für geschlossene Gesellschaften mit aufgenommen werden.“, sagte DEHOGA Präsident Hermann Kröger. Für geschlossene Gesellschaften gilt bislang in Niedersachsen ein Rauchverbot. Der DEHOGA Niedersachsen fordert, dass Gastgebern von Familienfeiern und anderen geschlossenen Gesellschaften ein Wahlrecht eingeräumt wird. Eine Ausnahmeregelung für Einraumbetriebe sowie ein Wahlrecht für geschlossene Gesellschaften sind wesentliche Forderungen der Volksinitiative zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes. Diese wurde vom DEHOGA Niedersachsen im Dezember 2007 initiiert. Rund 75 Prozent der benötigten 70.000 Unterschriften sind bereits eingetroffen.