Region

Kein neues Kfz-Kennzeichen bei Umzügen innerhalb der Region Hannover

Keine neuen Kfz-Kennzeichen mehr erforderlich bei Umzügen aus den Regionskommunen im Umland in die Landeshauptstadt und umgekehrt

Ab dem 1.September 2008 müssen Fahrzeughalter keine neuen Kennzeichen mehr erwerben, wenn sie aus einer der 20 Umlandkommunen der Region Hannover in das Stadtgebiet Hannover oder aus dem Stadtgebiet Hannover in eine der übrigen 20 Städte und Gemeinden umziehen.

Mit Inkrafttreten der zweiten Stufe der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) am 1. September 2008 machen die Zulassungsbehörden der Region Hannover und der Stadt Hannover von der Möglichkeit Gebrauch, bei Umzügen aus dem Umland in die Landeshauptstadt und umgekehrt auf die Zuteilung neuer Kennzeichen zu verzichten, wenn zugelassene Fahrzeuge mit umziehen. Weiterhin ist es aber erforderlich, die Fahrzeuge bei der neu zuständigen Zulassungsbehörde umzumelden und dazu die erforderlichen Unterlagen wie Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, gültige Abgas- und Hauptuntersuchungsbescheinigungen und eine neue Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte) vorzulegen. Die Regelung gilt nur für  zugelassene Fahrzeuge. Fahrzeugen, die zum Zeitpunkt des Umzuges abgemeldet (außer Betrieb gesetzt) sind, ist auch weiterhin ein neues Kennzeichen zuzuteilen.

PM: Region Hannover