Geflügel darf wieder raus!

In großen Teilen der Stadt Hannover ist ab sofort die Freilandhaltung des Geflügels wieder erlaubt. Eine entsprechende Allgemeinverfügung ist erlassen worden.

Für Enten- und Gänsehalter bestehen besondere Bedingungen: Enten und Gänse sind vierteljährlich virologisch untersuchen zu lassen oder gemeinsam mit anderem Geflügel zu halten, um Geflügelpest frühzeitig zu erkennen.

In folgenden Bereichen im Stadtgebiet ist die Freilandhaltung weiterhin nicht zulässig:

  • Rückhaltebecken zwischen Autobahn Nr. 2, Bothfelder Straße und Stadtgrenze,
  • Bereich des Altwarmbüchener Sees zwischen Hannoverscher Straße, Moorwaldweg und Autobahn Nr. 37,
  • Bereich des Sonnensees mit seinen Uferbereichen,
  • Hermann-Löns-Park,
  • Bereich der Leineauen innerhalb der Stadtgrenze,
  • Bereich der Herrenhäuser Gärten und des Georgengartens begrenzt durch die Straßen Herrenhäuser Straße, Nienburger Straße, Bremer Damm, Am Großen Garten,
  • Maschpark,
  • Maschsee inkl. der Uferbereiche,
  • Vierthaler Teich inkl. der Uferbereiche,
  • Bereich der Ricklinger Teiche südlich "Am Beekestrand", inkl. der östlichen Uferbereiche der Leine, im Westen begrenzt nördlich des Südschnellweges durch die Ihme, südlich des Südschnellweges durch den westlichen Uferweg bis zur Stadtgrenze,
  • Bereich der "Vorderen Eilenriede" zwischen Fritz-Behrens-Allee, Emmichplatz, Bödekerstraße, Hohenzollernstraße und Bernadotte-Allee.

www.hannover.de

PM: Landeshauptstadt Hannover