Das juristische Tauziehen um den Naziaufmarsch nimmt kein Ende

Nach der klaren Verbotsbestätigung durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat deren Anmelder jetzt  Verfassungsbeschwerde beim BVG eingereicht.  Auch wenn der Erfolg dieser Beschwerde eher unwahrscheinlich  scheint, haben wir nach wie vor allen Grund, uns auf den schlimmsten Fall vorzubereiten.

Deswegen unsere Bitte an alle: Weiter werben, weiter mobilisieren   und am 1. Mai möglichst viele auf die Straße!

Wer kurzfristig noch Handzettel benötigt – diese gibt es im DGB-Haus, ergänzend erscheint am 30.04. auch noch unsere Anzeige in HAZ und NP.

Der DGB ruft neben seinen Sternmärschen und der Kundgebung auf dem Klagesmarkt weiterhin zu einer Demonstration auf, wenn die Nazis tatsächlich Erfolg vor dem Bundesverfassungsericht habe sollten. Diese Demonstration ist angemeldet. Die Route wird in enger Absprache mit der Polizei  gestaltet, so dass für alle Teilnehmer/innen keinerlei Gefahr besteht.

Veranstaltungshinweis: heute, Mittwoch, 29. April, 16:00 Uhr: Abschlussaktion mit Tücherkette der Initiative “Deine Hand gegen Rechts” in der Lister Meile zwischen Pferdebrunnen und Weiße Kreuzplatz. Bitte unterstützt die Freunde bei ihrer Aktion – die Infostände im  Vorfeld  wurden bereits zweimal vonNeo-Nazis belästigt.