Politik

Jobcenter Hannover: Bundesagentur für Arbeit besteht auf

Weiterbeschäftigung von Heidorn nicht tragbar!

Die Bundesagentur für Arbeit hält an der Ablösung des bisherigen Geschäftsführers des Jobcenters Region Hannover fest.

„Die Region hat zur Erledigung der Klage der Agentur für Arbeit auf Ablösung von Herrn Heidorn verbindlich erklärt, dass dieser zum 1. Juni 2009 nicht mehr als Geschäftsführer zur Verfügung steht“, sagte der Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion, Klaus Stietenroth, am Freitag in Hannover. Die Bundesagentur erwartet, dass diese Vereinbarung eingehalten wird, wie dieses unter Geschäftspartnern selbstverständlich sein sollte. Dies stehe einer guten Führung des Jobcenters auch nicht entgegen. Die öffentliche Ankündigung des Regionspräsidenten, den Jobcenter-Chef bis auf weiteres in seiner Funktion zu belassen, wies Stietenroth zurück.

„In einem vertraulichen Gespräch hat der Regionspräsident mir am 17. April signalisiert, dass die Region Hannover, unseren Bewerber um die Nachfolge von Herrn Heidorn akzeptieren werde“, betonte Stietenroth. Damit verknüpft gewesen sei der Vorschlag, dass für eine Übergangszeit Herr Heidorn als Geschäftsführer im Amt bleibt. „Bereits am 28. April habe ich den Regionspräsidenten telefonisch informiert, dass ich den Vorschlag bezüglich des Verbleibs von Herrn Heidorn für nicht akzeptabel halte und rechtliche Schritte prüfen werde“, erklärte Stietenroth.

Er appellierte an die Region, die Suche nach einem neuen Leiter des Jobcenter nicht unnötig in die Länge zu ziehen. „Da der Regionspräsident unseren Bewerber um die Nachfolge von Herrn Heidorn akzeptiert, sollten wir diese Lösung nicht mit weiteren Bedingungen belasten und sie im Interesse des Jobcenters und dessen Kunden jetzt unverzüglich umsetzen. Damit wäre auch die aus unserer Sicht die notwendige Führungsfähigkeit des Jobcenters gewährleistet, fügte Stietenroth hinzu.

Der Chef der Regionaldirektion betonte, dass die weiterhin offene Führungsfrage keine negativen Auswirkungen auf die Qualität der Dienstleistungen des Jobcenters gehabt habe. „So lange es keine einvernehmliche Lösung gebe, kann die Leitung durch die beiden eingeübten Vertreter wahrgenommen werden“, sagte Stietenroth.