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Kostenerstattungsbeträge in Hannover-Bothfeld

Am Montag, den 18.05.09 um 11:00 Uhr verhandelt die 4. Kammer des Gerichts im Saal 2 über die Klagen mehrerer Grundstückseigentümer

Die Kläger wenden sich gegen Kostenerstattungsbeträge für Naturschutzmaßnahmen.

Die Grundstücke der Kläger liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.1465 aus dem Jahr 1995, der für die großzügig geschnittenen Grundstücke entlang der Straßen Sonnenhagen und Heimstättenweg eine Bebauungsverdichtung vorsieht. Bislang waren die überwiegend durch die Landeshauptstadt Hannover als Eigentümerin im Erbbaurecht vergebenen Grundstücke lediglich mit – erweiterten – Siedlungshäusern bebaut. Im Rahmen der Vermarktung der Grundstücke sind nunmehr eine Grundstücksteilung und die Bebauung von Gartenflächen möglich. Zum Ausgleich dieses Eingriffes in den Naturhaushalt hat die Landeshauptstatt Hannover eine ebenfalls in ihrem Eigentum befindliche Weidefläche im Landschaftsschutzgebiet Isernhagen-Süd in Extensivgrünland umgewandelt. Die dadurch entstandenen Kosten hat die Landeshauptstadt Hannover auf die Eigentümer aller Baugrundstücke im Bebauungsplanbereich umgelegt.

Die Kläger wenden sich im Wesentlichen dagegen, dass auch die Eigentümer der ehemaligen Siedlungshäuser, die keine weitere Bebauung planen, zahlen müssen und kritisieren den für die Weidefläche in Rechnung gestellten Preis in Höhe von 7,70 EUR/m².

PM: Verwaltungsgericht Hannover