„3×3“- Kontrollen – Polizei überprüft Radler in Hannovers Innenstadt

Am Mittwoch hat die Polizeiinspektion Mitte in der Zeit von 11:00 bis 17:00 Uhr im Bereich der Innenstadt Hannovers Fahrradfahrer unter die Lupe genommen. Insgesamt wurden zirka 350 Radler kontrolliert.

Regelmäßig stellen Polizeibeamte im Bereich der Fußgängerzone falsches Verhalten der Radfahrer durch Befahren der Fußgängerzone außerhalb der zulässigen Zeiten fest. Grundsätzlich erlaubt: in der Zeit von 19:00 bis 11:00 Uhr. Ausnahmen hiervon sind die Schillerstraße in Gänze und die Georgstraße ab Schillerdenkmal bis zum Steintor, hier ist das Fahrradfahren in der Allee erlaubt. Darüber hinaus kommt es immer wieder zu Fehlverhalten bei der Benutzung von Fußgängerüberwegen und zum Überqueren von Überwegen bei roter Ampel. Mehrere Teams kontrollierten vor diesem Hintergrund heute schwerpunktmäßig Radfahrer in der Fußgängerzone und im Innenstadtbereich von Hannover. In 164 Fällen fuhren Radler verbotswidrig in der Fußgängerzone, 50 missachteten das für sie geltende Rotlicht an Ampelanlagen, telefonierten nebenbei oder nutzten den Geh- statt den Radweg. Während hiervon insgesamt 128 sofort an Ort und Stelle ihre Verwarnung – zwischen fünf und 25 Euro –  bezahlten, wählten die restlichen 86 den schriftlichen Weg. In 134 Fällen verwarnten die eingesetzten Beamten mündlich.

PM: Polizeidirektion Hannover