Sozialdezernent Walter stellt Hannover-Aktiv-Pass vor – Einführung zum 1. September

Die Stadt Hannover führt zum 1. September den Hannover-Aktiv-Pass ein, einen Ausweis, mit dem Einkommensschwache Ermäßigungen in Bädern, Bibliotheken, Kultureinrichtungen, Sportvereinen und ähnlichem in Anspruch nehmen können. Der Pass wird auch als Berechtigungsausweis für den Sozialtarif im öffentlichen Personennahverkehr gelten, dessen Einführung die Region Hannover zum 1. Oktober plant. Er gilt zunächst bis zum 31. August 2010.

"Mit dem Hannover-Aktiv-Pass erfüllen wir den Ratsauftrag, Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen in die Lage zu versetzen, besser am kulturellen, sportlichen und sozialen Leben unserer Stadt teilhaben zu können", erklärt Jugend- und Sozialdezernent Thomas Walter.

"Damit möglichst viele Berechtigte ihn nutzen – und sich nicht von Schwellenängsten bei einer Beantragung abschrecken lassen, haben wir den Zugang so einfach wie möglich gestaltet", erläutert der Dezernent das Vergabeverfahren.

In den kommenden Tagen finden deshalb insgesamt rund 86.000 Personen den Hannover-Aktiv-Pass unaufgefordert und ohne einen Antrag stellen zu müssen in der Post. Der Pass kommt als Faltblatt, von dem das fälschungssichere Dokument in Scheckkarten-Größe abzulösen ist. Auf dem Blatt sind außerdem Antworten zu häufig gestellten Fragen, spezielle Tipps für Kinder und Jugendliche, Adressen der Bürgerämter sowie eine erste Übersicht über die Einrichtungen, die Ermäßigungen für PassinhaberInnen anbieten aufgeführt. Die Internetadresse www.hannover-aktiv-pass.de weist auf die jeweils aktuelle Liste der Anbieter hin. Und für weitere Fragen gibt’s beim Fachbereich Soziales der Stadt die Telefonnummern 168-40925 und 168-42963, die in den Tagen der Pass-Einführung als Hotline geschaltet sind.

Berechtigte und Gültigkeitsdauer

Den Pass bekommen zum 1. September alle,

  • die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (als Angehörige) vom JobCenter Region Hannover
  • oder Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (Sozialhilfe) vom Fachbereich Soziales oder Senioren der Landeshauptstadt
  • oder als Asylbewerber Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Fachbereich Soziales der Landeshauptstadt
  • oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge von der Region Hannover bekommen
    und
  • in Hannover gemeldet und
  • älter als ein Jahr sind.

Der Pass gilt, solange man zu diesem Kreis gehört, längstens bis zum 31. August 2010. Den dann Berechtigten wird unaufgefordert ein neuer Hannover-Aktiv-Pass zugesandt. Wer innerhalb dieses Jahres erstmals Leistungen vom JobCenter erhält, kann seinen Pass im Bürgeramt bekommen; ansonsten wird der Pass mit dem entsprechenden Leistungsbescheid verschickt.

Angebote und Vergünstigungen

Es gibt ganz unterschiedliche Angebote von verschiedenen Anbietern. Dazu gehört zum Beispiel ermäßigter Eintritt in Museen, keine Lesegebühr in der Bücherei, günstigerer Mitgliedsbeitrag im Sportverein, vergünstigte Theater- oder Veranstaltungskarten, verringerte Kursgebühren, günstige Ferienangebote und vieles mehr. Genaue Auskünfte geben die Anbieter selbst, zu denen nicht nur städtische Einrichtungen gehören – ein Blick ins Internet oder eine direkte Nachfrage sind immer lohnend.

An den Kassen oder bei der Anmeldung muss nur der Pass mit einem amtlichen Ausweis vorgelegt werden.

Finanzierung

Für den Hannover-Aktiv-Pass hat der Rat im Haushalt 400.000 Euro bereitgestellt. Unter anderem werden davon Anbietern für neue oder zusätzliche Vergünstigungen Einnahmeausfälle erstattet.

www.hannover.de

PM: Landeshauptstadt Hannover

 

Kategorie: Politik
Quelle/Autor: admin