Eilanträge der Rettungsdienste gegen Ausschreibung haben keinen Erfolg

Mit Beschluss vom 21.12.2009 lehnte die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts die Anträge der Rettungsdienste auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ab.

Die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH), das Deutsche Rote Kreuz (DRK), der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) und das Unternehmen RKT wollten mit ihren Eilanträgen erreichen, dass der Region Hannover u.a. untersagt wird, bisher von ihnen erbrachte Rettungsdienstleistungen nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auszuschreiben.

Nach Auffassung des Gerichts konnten die vier Antragsteller nicht glaubhaft machen, über den 1.1.2011 hinaus mit der Erbringung von Rettungsdienstleistungen beauftragt zu sein. Maßgeblich seien die Beauftragungsverträge, die bis Dezember 2010 befristet seien. Erst ab diesem Zeitraum will die Region aufgrund der von ihr beabsichtigten Ausschreibung Neuvergaben vornehmen. Auch verbiete das 2007 geänderte Niedersächsische Rettungsdienstgesetz (NRettDG) das von der Region beabsichtigte Ausschreibungsverfahren nicht. Die geänderte Regelung in § 5 NRettDG schreibe eine Ausschreibung nach dem GWB-Vergaberegime zwar nicht ausdrücklich vor, ermögliche eine solche aber. Ob eine solche Ausschreibung europarechtlich geboten ist, konnte das Gericht offen lassen.

Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht statthaft.

PM: Verwaltungsgericht Hannover

Kategorie: Politik
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