Freizeit

7. Hannoveraner Europatag im Neuen Rathaus

Die Leibniz Universität Hannover (Juristische Fakultät), das European Center of Excellence Hannover und die Landeshauptstadt Hannover veranstalten zu Beginn der diesjährigen Europawoche am 3. Mai im Neuen Rathaus den schon traditionellen "7. Hannoveraner Europatag" unter dem Thema: "Auf dem Weg zu einem liberalen Erbrecht in Europa für grenzüberschreitende Fälle: Der Kommissionsvorschlag für eine europäische Erbrechtsverordnung".

Oftmals erwerben deutsche StaatsbürgerInnen Besitz im Ausland, umgekehrt verfügen ausländische MitbürgerInnen über Vermögen im Inland. Erbrechtsfälle haben heute daher oftmals grenzüberschreitende Bezüge. Nach Schätzungen fallen jedes Jahr in der Europäischen Union 450.000 neue internationale Erbrechtsfälle an, bei denen es um ein Vermögen von insgesamt mehr als 120 Milliarden Euro geht.

Es stellt sich die Frage, nach welchen Regeln Vermögenswerte auf die nächste Generation über gehen, wenn es um "grenzübergreifende" Erbfälle geht? Konkretisiert gefragt: Wie steht es mit dem inländischen Vermögen ausländischer MitbürgerInnen in Deutschland? Oder: Nach welchem Recht werden eine Finca auf Mallorca, Anteile an einer Gesellschaft in Frankreich oder das Sparbuch in Österreich vererbt?

Die derzeit bestehenden internationalen Erbrechte in Europa sind sehr unterschiedlich ausgestaltet. Die Rechtslage ist daher für die betroffenen MitbürgerInnen undurchsichtig und kompliziert. Um die Rechtssicherheit für die BürgerInnen in Europa zu stärken, hat die Kommission im Oktober 2009 einen Vorschlag für eine europäische Erbrechtsverordnung vorgelegt. Dieser soll die Nachlassplanung und die Abwicklung von Nachlasssachen mit Auslandsbezug in der Europäischen Union erheblich vereinfachen.

Die Vortragenden des "7. Hannoveraner Europatages" aus Wissenschaft und Praxis (Anwaltschaft, Notare) werden sich mit verschiedenen Aspekten der geplanten Neuordnung des Erbrechts für grenzüberschreitende Fälle in Europa beschäftigen und das kommende Recht vorstellen.

Weitere Informationen gibt es unter www.hannover.de/europa

Das Programm

9.30 bis 9.40 Uhr
Begrüßung der TeilnehmerInnen

9.40 bis 9.50 Uhr
Auf dem Weg zu einem liberalen Internationalen Erbrecht in Europa
Prof. Dr. Wolfgang Wurmnest, LL.M. (Berkeley), Leibniz Universität Hannover

9.50 bis 10.20 Uhr
Der Kommissionsvorschlag vom Oktober 2009: Stand und Perspektiven des Gesetzgebungsverfahrens
Dr. Rolf Wagner, Bundesministerium der Justiz, Referatsleiter I A 5 – Internationales Privatrecht

10.20 bis 11 Uhr
Die Neuordnung des Internationalen Erbrechts: Eine kritische Bestandsaufnahme
Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld

11 bis 11.30 Uhr
Diskussion

11.30 bis 11.50 Uhr
Kaffeepause

11.50 bis 12.30 Uhr
Die Neuordnung des Internationalen Erbverfahrensrechts: Eine kritische Bestandsaufnahme
Dr. Anatol Dutta, MJur (Oxon), MPI für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg

12.30 bis 13 Uhr
Diskussion

13 bis 14 Uhr
Mittagspause

14 bis 14.40 Uhr
Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen
Dr. Jens Bormann, LL.M. (Harvard), Hauptgeschäftsführer, Bundesnotarkammer, Berlin

14.40 bis 15 Uhr
Diskussion

15 bis 15.50 Uhr
Podiumsdiskussion: Überzeugen die Vorschläge der Kommission zum europäischen Nachlasszeugnis?
Dr. Hubertus Rohlfing, Rechtsanwalt und Notar, Hamm / u. a. Mitglied der Expertengruppe der EU-Kommission zum Grünbuch Erbrecht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften in Brüssel
Dr. habil. Manfred Wenckstern, Notar und Dozent für Erbrecht an der Universität Hamburg und an der Bucerius Law School Hamburg

15.50 bis 16 Uhr
Schlusswort
Prof. Dr. Axel Metzger, LL.M. (Harvard), Leibniz Universität Hannover