Heise versus Musikindustrie: Urteil für die Pressefreiheit

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Linksetzung innerhalb eines Nachrichtenbeitrages von heise online auf die Webseite eines Unternehmens, das Kopierschutzsoftware vertreibt, für rechtens erklärt. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht München Ende 2008 ein Link-Verbot auf Betreiben einiger bedeutender Unternehmen der Musikindustrie noch bestätigt. In der Revision entschied der BGH jetzt zugunsten des Heise Zeitschriften Verlages.

Ausgelöst wurde der fünf Jahre andauernde Rechtsstreit durch einen Bericht auf heise online über Kopierschutzmaßnahmen, in welchem der Leser über einen Link auf die Startseite des Softwareherstellers Slysoft gelangen konnte. Vertreter der Musikindustrie sowie die Richter der ersten Instanzen sahen darin eine Verletzung des Urheberrechts, weil sich auf Unterseiten Kopierschutzknacker zum Download fanden.

"Das ist ein klares Signal für die Pressefreiheit", kommentiert Christian Persson, Chefredakteur von heise online, die Entscheidung. "Hyperlinks sind essenzieller Bestandteil von Texten im WWW und ihr eigentlicher Mehrwert gegenüber Artikeln in Zeitschriften." So sah es auch der Vorsitzende des Senats, der in der Verhandlung die Position vertrat, dass Links nicht nur inhaltliche Bedeutung haben können, sondern gleichzeitig als Beleg für die Berichterstattung dienen.

Eine detaillierte Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, sie wird erst in einigen Monaten erwartet.