üstra und Stadt setzen Kooperationsprogramm für junge SchwarzfahrerInnen fort

Schwarzfahren ist kein "Kavaliersdelikt", sondern eine Straftat. Was aus Unachtsamkeit, zum Zweck vermeintlichen Geldsparens oder durchaus mit Unrechtsbewusstsein als angebliche Kleinigkeit beginnt, kann leicht zu einer Vorstrafe werden, die gerade den weiteren Lebenslauf junger Menschen erheblich belastet: Wer dreimal wegen so genannter Beförderungserschleichung angezeigt wird, landet vor dem Strafrichter.

Um eine solche Karriere gerade bei "ErsttäterInnen" zu verhindern, haben üstra und die städtische Jugendgerichtshilfe im August 2009 das Kooperationsprogramm "Mit Fahrschein? Aber sicher!" vereinbart. Aufgrund einer jetzt vorliegenden ersten, sehr erfolgreichen Bilanz haben üstra und Stadt einvernehmlich vereinbart, das Projekt um zwei Jahre verlängern.

Jugendliche (ab 14 Jahren) und Heranwachsende (bis 21 Jahre) können nach dreimaligem Schwarzfahren von einem Richter oder Staatsanwalt zu zweitägigen Kursen verpflichtet werden. Wer die Abschlussprüfung des Kurses besteht, kann einer Strafe entgehen. "Jugendliche sollen begreifen, dass Schwarzfahren nicht 'cool' ist, sondern sie sich bei Wiederholungen damit eine Hürde für ihr späteres Leben bauen, wenn erst ein Strafverfahren anhängig wird", betont Hannovers Sozial- und Jugenddezernent Thomas Walter. "Die von der städtischen Jugendgerichtshilfe zusammen mit der üstra initiierten Kurse bewähren sich vollauf als Instrument zur Aufklärung und zum Training des sozialen Miteinanders."

Im ersten Jahr wurden sechs Kurse veranstaltet, an denen im Schnitt 20 Personen teilgenommen haben. Fast neun von zehn jungen Menschen, die den Kurs erfolgreich absolvierten, sind nicht mehr mit dem Delikt "Beförderungserschleichung" auffällig geworden. Die Jugendgerichtshilfe arbeitet in diesen Kursen die persönlichen Ursachen für das Schwarzfahren auf und betrachtet Konsequenzen und Alternativen. Seitens der üstra wird die betriebswirtschaftliche und die rechtliche Seite erläutert und diskutiert. Ein solcher Kurs und damit die Chance, auch nach dreimaligem Schwarzfahren straffrei zu bleiben, wird jedem Betroffenen nur einmal angeboten. Wer einen Kurs wegen Krankheit nicht wahrnehmen kann, bekommt eine erneute Einladung. Bei Nichtbestehen des Kurses kommt es zur Hauptverhandlung oder einer richterlichen Anordnung.

Kategorie: Familien
Quelle/Autor: admin