Anmeldungen zum Schuljahr 2012/2013Anmeldungen zum Schuljahr 2012/2013

Der Fachbereich Bibliothek und Schule/ Schulangelegenheiten weist Eltern und Kinder auf die Anmeldungen für das Schuljahr 2012/2013 hin. Alle Kinder, die bis zum 30. September 2012 das sechste Lebensjahr vollenden, werden mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 schulpflichtig. Jüngere Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Anfang des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig (§64 Abs.1 des Niedersächsischen Schulgesetzes).

Ein Antrag auf vorzeitige Einschulung jüngerer Kinder (sogenannter "Kannkinder"), die schon zum Schuljahr 2011/2012 auf Wunsch der Eltern eingeschult werden sollen, kann im Rahmen dieser Anmeldung gestellt werden.

Kinder, die im vergangenen Jahr zurückgestellt worden sind und nicht den Schulkindergarten der zuständigen Schule besuchen, müssen erneut angemeldet werden.

Die Schul- und Anmeldepflicht besteht auch für Kinder, die nach Ansicht der Erziehungsberechtigten aufgrund von Behinderungen nicht an den Regelschulen unterrichtet werden können.

Die Anmeldungen werden am 30. und 31. März 2011 (Mittwoch und Donnerstag) jeweils von 15 bis 18 Uhr an den für den Wohnsitz zuständigen Schulen oder an einer der nachstehend aufgeführten Schulen entgegengenommen.

Die Anmeldung kann statt an der zuständigen Schule auch an einer der folgenden Schulen erfolgen, wenn – das Kind eine der folgenden öffentlichen Schulen besuchen soll:

  1. Primarstufe der Integrierten Gesamtschule (IGS) Roderbruch, Rotekreuzstraße 23, 30627 Hannover (Anmeldungen am 30. und 31. März von 14 bis 18 Uhr);
  2. Peter-Petersen-Schule, Böhmerstraße 10, 30173 Hannover (Südstadt);
  3. Glockseeschule, Am Lindenhofe 14, 30519 Hannover (Mittelfeld); 
  4. GS Suthwiesenstraße (gilt nur für den Französisch-Schwerpunkt), Suthwiesenstraße 36, 30519 Hannover (Döhren)

– das Kind katholisch ist und eine Schule für Kinder katholischen Bekenntnisses besuchen soll:

  1. Bonifatiusschule, Bonifatiusplatz 6, 30161 Hannover (List); 
  2. Eichendorffschule, Hennigesstraße 3, 30451 Hannover (Linden);  
  3. Kardinal-Bertram-Schule, Olbersstraße 13, 30519 Hannover (Döhren); 
  4. Kardinal-Galen-Schule, Hinter der Alten Burg 1, 30629 Hannover (Misburg); 

Eine Aufnahme an diesen Schulen kann nur im Rahmen der Aufnahmekapazitäten erfolgen.

– das Kind eine der folgenden Schulen in privater Trägerschaft besuchen soll:

  1. Freie Waldorfschule, Rudolf-von-Bennigsen-Ufer 70, 30173 Hannover (Südstadt);
  2. Freie Waldorfschule Hannover-Bothfeld, Weidkampshaide 17, 30659 Hannover;
  3. Freie Evangelische Schule Hannover, Prinz-Albrecht-Ring 51, 30657 Hannover (Bothfeld), (Anmeldungen am 30. und 31. März von 9 bis 14 Uhr);
  4. Montessori-Grundschule Hannover, Bevenser Weg 2, 30623 Hannover

Vom allgemeinen Termin abweichende Anmeldezeiten sind bei den betreffenden Schulen angegeben.

Außerdem besteht die Möglichkeit, das Kind an einer offenen Ganztagsschule anzumelden. Der Fachbereich Bibliothek und Schule/Schulangelegenheiten weist vorsorglich darauf hin, dass nicht jeder Aufnahmewunsch wird berücksichtigt werden können.
Informationen zu Ganztagsschulen sind im Internet unter /Bürgerberatungssystem/Veröffentlichungen (Schulplanung in Hannover)/Faltblatt Ganztagsgrundschule zu finden.

Für Interessierte ohne Internetanschluss sind Druckexemplare im Bürgerbüro des Rathauses, Trammplatz 2, im FamilienServiceBüro, Kurt-Schumacher-Straße 24, und im Dienstgebäude der Schulverwaltung, Röselerstraße 2, erhältlich.

Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch zur Anmeldung mitzubringen. Bei Kindern, über die ein besonderes Sorgerecht besteht, ist die schriftliche Verfügung des Gerichtes oder eine Bescheinigung des Jugendamtes vorzulegen.

Bei der Anmeldung noch nicht schulpflichtiger Kinder (sogenannter "Kannkinder") sollte zusätzlich ein Nachweis über den Wohnsitz (zum Beispiel der Personalausweis) vorgelegt werden.

Die Eltern müssen ihre Kinder unbedingt zur Anmeldung mitbringen, da im Rahmen der Anmeldung der Sprachstand der Kinder festgestellt wird.

Bei einer Anmeldung an einer Schule in privater Trägerschaft müssen die Eltern ihre Kinder zusätzlich an der zuständigen Schule zur Sprachstandsfeststellung vorstellen. Nähere Auskünfte über eine eventuell erforderliche Sprachförderung vor der Einschulung gibt es bei den Schulen.

Kategorie: Familien
Quelle/Autor: admin