Politik

Hinweis für mobilitätseingeschränkte Wahlberechtigte: Im Zweifel BriefwahlHinweis für mobilitätseing

Rund zwei Drittel aller hannoverschen Wahlräume bei den am Sonntag, 11. September, stattfindenden Kommunalwahlen sind barrierefrei zugänglich. Dies ist jeweils auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt. Sollte dieser Vermerk auf der Karte fehlen, ist damit zu rechnen, dass der Wahlraum nur über Treppen erreicht werden kann. "Trotz aller Bemühungen ist bei etwa 130 von 386 Wahlräumen leider kein barrierefreier Zugang möglich", bedauert Wahlleiter Hubert Harfst. "Wählerinnen und Wähler, die auf einen barrierefreien Zugang zum Wahlraum angewiesen sind, steht aber die Möglichkeit der Briefwahl offen", sagt Harfst.

Der Wahlleiter rät in diesen Fällen, möglichst kurzfristig die Briefwahl zu beantragen. Mehrere Wege sind möglich: Wer auch gleich abstimmen und den Wahlbrief einwerfen möchte, nutzt am besten die Briefwahlstelle im Neuen Rathaus (mit barrierefreiem Zugang). Daneben besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen per E-Mail unter briefwahl@hannover-stadt.de oder im Internet unter www.wahlen-hannover.de zu beantragen. Bei schriftlichem Antrag sollte die Benachrichtigungskarte unverzüglich an die Briefwahlstelle geschickt werden, damit die Unterlagen noch rechtzeitig zugehen.

Die Wahlbriefe mit den ausgefüllten Stimmzetteln müssen spätestens bis Sonntag, 11. September, 18 Uhr, dem Wahlamt im Neuen Rathaus (Trammplatz 2) vorliegen. Sie können auch persönlich in eine Urne im Neuen Rathaus eingeworfen werden: am Sonnabend, 10. September und Sonntag, 11. September, jeweils von 8 bis 18 Uhr. Bei Fragen zu den Briefwahlmöglichkeiten informiert das Wahlamt telefonisch unter 16 84 11 01, 16 84 11 02, 16 84 11 03 und 16 84 11 04.