Neue Stellplätze für Stadtmobil eingerichtet

Hannover setzt weiter stark auf Car-Sharing: Stadtbaurat Uwe Bodemann und Stadtmobil-Geschäftsführer Harald Zielstorff haben heute, 8. November, am Stephansplatz einen von sechs zusätzlichen Stellplätzen offiziell freigegeben, die bisher als öffentlicher Parkraum genutzt und nun per Gestattungsvertrag dem Anbieter Stadtmobil zur Verfügung gestellt wurden. Erstmals hat die Stadtverwaltung für Car-Sharing Parkraum der öffentlichen Nutzung entzogen.

Nicht nur umweltpolitische Aspekte gaben den Ausschlag für die Förderung des Car-Sharings in Hannover. "Gerade in Stadtteilen mit hoher Fahrzeugdichte und wenigen freien Parkplätzen kann Car-Sharing die individuelle Mobilität und somit die Lebensqualität erhöhen. Das Konzept erhöht den Anreiz, auf den eigenen Pkw zu verzichten, und ermöglicht zudem mehr Leuten den Zugang zu einem Auto", begründete Uwe Bodemann dieses Konzept. "Das große Interesse anderer Kommunen an unserem Weg mit der Teileinziehung zeigt, dass dieses Vorgehen Vorbildcharakter bekommen könnte", ergänzte der Stadtbaurat.

Auch Harald Zielstorff freute sich über die Freigabe der neuen Plätze: "Durch die Platzierung von Car-Sharing-Fahrzeugen im öffentlichen Straßenraum wird Car-Sharing für den Bürger sichtbarer, und wir sind in der Lage, die Nachfrage nach unseren Fahrzeugen auch in Stadtteilen zu befriedigen, in denen wir kaum noch private Parkplätze anmieten können", sagte der Stadtmobil-Geschäftsführer.

Um die Möglichkeiten des Car-Sharings in Hannover bekannter zu machen, liegen in den Bürgerämtern Flyer aus. An folgenden Standorten sind Car-Sharing-Stellplätzen an bislang öffentlichen Parkplätzen entstanden:

  • Ferdinand-Wallbrecht-Straße/Steinmetzstraße,
  • Ferdinand-Wallbrecht-Straße/Moltkeplatz (zwei Plätze),
  • Jakobi-/Edenstraße,
  • Stephansplatz und
  • Am Kleinen Felde (in Höhe Lutherschule).

Anforderungskriterien an die Standorte waren gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln und permanente Zugänglichkeit.

Teileinziehung – ein aufwendiges Verfahren

Weil es zur Einrichtung von allein für Car-Sharing-Zwecke reservierten Stellplätzen noch keine bundesweit einheitliche Regelung gibt, nutzt die Stadtverwaltung in Hannover die Möglichkeit der Teileinziehung nach dem Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG).

Damit kann ein Teil des Straßenraums aus Gründen des öffentlichen Wohls bestimmten Benutzerkreisen oder Benutzungsarten umgewidmet werden. Der Aufwand dieses Verfahrens ist beträchtlich, weil die Stellplätze exakt vermessen und aus der Verkehrsfläche herausparzelliert werden müssen.

Die nachfolgende Einziehung muss politisch beschlossen werden, wobei bestimmte Vorgehensweisen bei der Offenlegung sowie verschiedene Fristen einzuhalten sind. Die Möglichkeit, mit Sondernutzungsbescheiden vorzugehen, wie etwa in Bremen oder Köln, ist nach der hannoverschen Sondernutzungssatzung nicht gegeben.