"Gib Alkohol keine Chance!" lautete das Motto der gemeinsamen Präventionsaktion gegen Alkohol und Gewalt, auf die sich im Bereich Hauptbahnhof/Raschplatz auf Initiative von Stadt, Polizei und Deutscher Bahn AG (DB) verschiedene Akteure im Sommer verständigt hatten. Im Kern stand eine freiwillige Selbstbeschränkung des Einzelhandels, auf deren Grundlage seit dem 1. Juli jeweils freitags und sonnabends von 22 bis 6 Uhr kein Alkohol zum Mitnehmen verkauft wurde.
Nach Beendigung der dreimonatigen Testphase haben Initiatoren und Teilnehmer Bilanz gezogen – und werden die Verkaufsbeschränkung nicht fortsetzen.
Zwar hat sich das subjektive Sicherheitsempfinden der Bahnreisenden während der Testphase erhöht. Bei den objektiven Ergebnissen ist jedoch nach Erkenntnissen der Polizei kein signifikanter Rückgang so genannter Rohheitsdelikte im Bereich Raschplatz/An-dreas-Hermes-Platz feststellbar. Außerdem haben viele der meist jugendlichen Konsumenten die verkaufsfreien Zeiten umgangen.
Deshalb sind alle Beteiligten übereingekommen, die Maßnahme nicht fortzusetzen. Die Initiatoren sind sich einig, dass es sich um eine begrüßenswerte, bundesweit bislang einmalige Aktion gehandelt hat, bei der die teilnehmenden Einzelhändler, Sicherheitsbehörden und Institutionen gemeinsam ein Zeichen gegen Alkoholmissbrauch und die damit zusammenhängenden Straftaten gesetzt haben.
Oberbürgermeister Stephan Weil und Polizeipräsident Uwe Binias danken insbesondere den Einzelhändlern für die Teilnahme an der Aktion, obgleich diese Umsatzeinbußen bedeuteten.
Weil und Binias sind auf Grundlage der Erfahrungen der vergangenen drei Monate der Überzeugung, dass eher ein Verbot des Verzehrs von Alkohol zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten helfen kann, Gewaltkriminalität einzudämmen. Zum Beispiel halten Landeshauptstadt und Polizeidirektion im öffentlichen Bereich des Raschplatzes ein Verbot des Alkoholverzehrs weiterhin für sinnvoll. Weil und Binias sind sich jedoch einig, dass hierfür die bestehende Rechtsgrundlage nicht ausreicht. Daher wäre seitens des Gesetzgebers zu prüfen, wie die Handhabe der Ordnungsbehörden vor Ort erweitert werden kann. "Unter den gegebenen rechtlichen Bedingungen ist ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen wie dem Raschplatz derzeit schlicht nicht möglich", erklärte OB Weil.