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Allgemeinverfügung und Anreiseempfehlung für das Fußball-Derby

Am Sonntag, den 09. März 2025, findet das Derby zwischen den niedersächsischen Fußballmannschaften von Hannover 96 und Eintracht Braunschweig statt.

Um die Sicherheit für alle Bahnreisenden und auch beide Fangruppierungen zu erhöhen, setzt die Bundespolizei bereits in der Anreisephase auf eine Trennung der Anreisewege.

Da Fußballfreunde aus Braunschweig die Heinz von Heiden-Arena grundsätzlich über den Südbereich betreten werden, gibt die Bundespolizei folgende Anreiseempfehlung für den öffentlichen Bahnverkehr.

Es wird ein Entlastungszug, mit einer Kapazität von 1200 Personen, von Braunschweig nach Hannover verkehren. Die Abfahrt des Entlastungszuges ist um 10:43 Uhr in Braunschweig.

Der Entlastungszug fährt direkt bis zum Bahnhof Hannover-Linden/Fischerhof. In sämtlichen Zügen und auf den Strecken zwischen Braunschweig und Hannover, Braunschweig – Wolfsburg – Hannover und Braunschweig – Hildesheim – Hannover gilt die erlassene temporäre Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Hannover. Der Einsatzleiter der Bundespolizei, Polizeidirektor Martin Kröger appelliert zudem das Verbot des Mitführens von Glasflaschen / Glasbehältnissen, Getränkedosen, pyrotechnischen Gegenständen, Schutzbewaffnung sowie Vermummungsgegenständen einzuhalten: „Wir werden die Einhaltung der Allgemeinverfügung anlassbezogen kontrollieren und werden auch bereits bei der Anreise gegen jede Form von Gewalt- und Pyroexzessen konsequent vorgehen.“

Fans, die mit Regelzügen aus Braunschweig anreisen, wird empfohlen, am Hauptbahnhof Hannover in die S-Bahn umzusteigen. Ab Gleis 1 fahren die Linien S1, S2 oder S5 zum Bahnhof Hannover-Linden/Fischerhof. Von dort aus ist das Stadion in einem kurzen Fußmarsch zu erreichen.

Für alle Fußballfreunde und Fans von Hannover 96, die mit der Bahn anreisen, gilt die Empfehlung, im Hauptbahnhof in die Stadtbahnen der ÜSTRA umzusteigen. Im Untergeschoss fahren die Linien 3, 7 (Richtung Wettbergen) und 9 (Richtung Empelde) bis zur Haltestelle Waterloo. Von dort geht es dann zu Fuß über den Schützenplatz in den Nordbereich.

Für die Rückreise gelten die gleichen Streckenempfehlungen. Die Abfahrt des Entlastungszuges nach Braunschweig ist für 16:38 Uhr am Haltepunkt Hannover-Linden/Fischerhof vorgesehen.

Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügung anlässlich des Fußball-Derbys Hannover 96 gegen Eintracht Braunschweig am Sonntag, den 9. März 2025, 13:30 Uhr in der Heinz von Heiden Arena zu Hannover

Anlässlich der Spielbegegnung der beiden Zweitligavereine erlässt die Bundespolizeidirektion Hannover eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens oder Benutzens von Glasflaschen / Glasbehältnissen, Getränkedosen, pyrotechnischen Gegenständen, Schutzbewaffnung sowie Vermummungsgegenständen. Bei einem Aufeinandertreffen der Fangruppen ist mit Ausschreitungen und strafbaren Handlungen zu rechnen. Die Bundespolizeidirektion Hannover verfolgt mit dem Mitnahmeverbot den Zweck, Gefahren durch potentiell gefährliche Gegenstände entgegenzuwirken.

Die Allgemeinverfügung gilt am 9. März 2025 in den Zeiträumen von

a) 06:00 bis 13:30 Uhr sowie
b) 15:00 bis 20:30 Uhr

und umfasst in dieser Zeit alle an- und abgehenden Reisezugverbindungen der Deutschen Bahn AG auf den nachfolgend genannten Streckenverbindungen in beiden Fahrtrichtungen:

– Strecken 1730/1750

Braunschweig Hbf. – Hannover Hbf.

– Strecken 1772/1732

Braunschweig Hbf. – Hildesheim Hbf. – Hannover Hbf.

– Strecke 1956

Braunschweig Hbf. – Wolfsburg Hbf. – Hannover Hbf.

Darüber hinaus umfasst der Geltungsbereich dieser Verfügung in den oben genannten Zeiträumen die Fahrtstrecken der, anlässlich der Spielbegegnung Hannover 96 – Eintracht Braunschweig eingesetzten, zusätzlichen Züge während der An- und Abreise sowie alle Hauptbahnhöfe, Bahnhöfe, Unterwegsbahnhöfe und Haltepunkte an den oben angegebenen Streckenführungen. Vom Verbot ausgenommen sind lediglich IC- und ICE-Verbindungen.

Hintergrund dieser Allgemeinverfügung ist, dass aufgrund des feindseligen Verhältnisses der Anhängerschaften beider Fußballvereine bei einem Aufeinandertreffen bestimmter Personengruppen mit sofortigen körperlichen Auseinandersetzungen gerechnet werden kann. Bei diesen Auseinandersetzungen könnten auch unbeteiligte Reisende einbezogen und gegebenenfalls gesundheitlich beeinträchtigt werden.

Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, welche die Zugverbindungen zur An- und Abreise auf den angegebenen Strecken im angegebenen Zeitraum nutzen und für Personen, die sich in den genannten Hauptbahnhöfen, Bahnhöfen und Haltepunkten aufhalten. Die Einhaltung des Verbotes wird durch die Bundespolizei überwacht. Bei Zuwiderhandlung oder Weigerung kommen ein Platzverweis für die betreffende Zugverbindung sowie die Anregung eines Beförderungsausschlusses durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen aufgrund der Gefährdung Mitreisender gemäß § 8 Eisenbahnverkehrsordnung in Betracht.

Einzelheiten zu den Mitnahmeverboten sind der anliegenden Allgemeinverfügung zu entnehmen. Die Verfügung sowie die dazugehörige Begründung können auch auf der Homepage der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) eingesehen werden.