Anmeldungen zum Schuljahr 2009/2010

Der Fachbereich Bibliothek und Schule/ Schulangelegenheiten weist Eltern und Kinder auf die Anmeldungen für das Schuljahr 2009/2010 hin. Angemeldet werden müssen alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2009 das sechste Lebensjahr vollenden. Jüngere Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Anfang des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.

Die Anmeldungen werden am Mittwoch (23. April 2008) und Donnerstag (24. April 2008) jeweils von 15 bis 18 Uhr an den für den Wohnsitz zuständigen Schulen oder an einer der unten aufgeführten Schulen entgegengenommen. Wichtig: Die Kinder müssen zur Anmeldung mitgebracht werden, da der Sprachstand der SchulanfängerInnen im Rahmen der Anmeldung festgestellt werden soll.
Ein Antrag auf vorzeitige Einschulung jüngerer Kinder (so genannter "Kannkinder"), die schon zum Schuljahr 2008/2009 auf Wunsch der Eltern eingeschult werden sollen, kann im Rahmen dieser Anmeldung in der Schule gestellt werden.

Kinder, die im vergangenen Jahr zurückgestellt worden sind und nicht den Schulkindergarten der zuständigen Schule besuchen, müssen erneut angemeldet werden.

Die Schul- und Anmeldepflicht besteht auch für Kinder, die nach Ansicht der Erziehungsberechtigten aufgrund von Behinderungen nicht an den Regelschulen unterrichtet werden können.

Die Anmeldung kann statt an der zuständigen Schule auch an einer der folgenden Schulen erfolgen, wenn

  • das Kind eine der folgenden öffentlichen Schulen besuchen soll:
    1. Primarstufe der Integrierten Gesamtschule (IGS) RoderbruchRotekreuzstraße 23, 30627 Hannover
    (Anmeldungen am 23. und 24.04.2008 von 14 bis 18 Uhr);
    2. Peter-Petersen-Schule, Böhmerstraße 10, 30173 Hannover (Südstadt);
    3. Glockseeschule,  Am Lindenhofe 14, 30519 Hannover (Mittelfeld), (Anmeldungen am 23. und 24.04.2008 von 14 bis 17 Uhr);
    4. GS Suthwiesenstraße (gilt nur für den Französisch-Schwerpunkt), Suthwiesenstraße 36, 30519 Hannover (Döhren)
  • das Kind katholisch ist und eine Schule für Kinder katholischen Bekenntnisses besuchen soll:
    1. Bonifatiusschule,  Bonifatiusplatz 6, 30161 Hannover (List), 
    2. Eichendorffschule,  Hennigesstraße 3, 30451 Hannover (Linden), 
    3. Kardinal-Bertram-Schule,  Olbersstraße 13, 30519 Hannover (Döhren), 
    4. Kardinal-Galen-Schule,  Hinter der Alten Burg 1, 30629 Hannover (Misburg), 

Eine Aufnahme an diesen Schulen kann nur im Rahmen der Aufnahmekapazitäten erfolgen.

  • das Kind eine der folgenden Schulen in privater Trägerschaft besuchen soll:
    1. Freie Waldorfschule,  Rudolf-von-Bennigsen-Ufer 70, 30173 Hannover (Südstadt);
    2. Freie Waldorfschule Hannover-BothfeldWeidkampshaide 17, 30659 Hannover;
    3. Freie Evangelische Schule Hannover,  Prinz-Albrecht-Ring 67, 30657 Hannover (Bothfeld); (Anmeldungen am 23. und 24.04.2008 von 13 bis 16 Uhr).
    4. Montessori-Grundschule Hannover, Bevenser Weg 2, 30623 Hannover

Vom allgemeinen Termin abweichende Anmeldezeiten sind bei den betreffenden Schulen angegeben.

Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch zur Anmeldung mitzubringen. Bei der Anmeldung noch nicht schulpflichtiger Kinder (so genannter "Kannkinder") sollte zusätzlich ein Nachweis über den Wohnsitz, beispielsweise der Personalausweis, vorgelegt werden. Bei Kindern, über die ein besonderes Sorgerecht besteht, muss die schriftliche Verfügung des Gerichtes oder des Jugendamtes mitgebracht werden.

Die Informationen zur Anmeldung zum Schulunterricht sind auch im amtlichen Teil der heutigen (22. April) Ausgabe veröffentlicht.

PM: Presseserver Hannover

 

Kategorie: Familien
Quelle/Autor: admin