In den innerstädtischen und stadtkernnahen Wohn- und Mischgebieten der Landeshauptstadt Hannover konkurrieren Einwohner*innen, Beschäftigte, Kunden*innen, Besucher*innen, Dienstleister*innen und Lieferanten*innen um den knappen Parkraum. Teilweise kommen noch Nutzungsansprüche durch Eventverkehre dazu. Dies ist auch in der Calenberger Neustadt der Fall und für die Bewohner*innen schon seit Jahren ein großes Ärgernis. Im letzten Jahr wurde deshalb für die Calenberger Neustadt die Einführung von Bewohner*innenparken vom Bezirksrat Mitte aber auch vom Rat der Landeshauptstadt beschlossen. Ab Montag, 3. März, werden die neuen Parkzonen in Betrieb genommen.
Die Arbeiten zur Einrichtung der Bewohner*innenparkzonen F, G und H in der Calenberger Neustadt sind abgeschlossen. Die dafür notwendige Beschilderung und die erforderlichen Parkscheinautomaten wurden aufgestellt und die notwendigen Fahrbahnmarkierungen aufgebracht. Wie bereits im November mit einer Anliegerinformation angekündigt werden nun in der kommenden Woche ab Montag, 3. März 2025, sukzessive die Bewohner*innenparkzonen in Betrieb genommen.
Alle Informationen zur Beantragung und Pläne zu den Anwohnerparkzonen Hannover gibt es auf der Übersichtsseite.
Der Online-Antrag wird zeitnah bearbeitet und wird innerhalb von ca. zwei Wochen an die hannoversche Meldeanschrift zugesandt.
Was benötigen Bewohner*innen für einen Online-Antrag?
- Eine Meldeanschrift in einer hannoverschen Bewohnerparkzone
- Daten für eine Bezahlung mit PayPal, Kreditkarte oder giropay
- Personalausweis oder Pass
- Die Kfz-Zulassungsbescheinigung
- Eine Nutzungsbescheinigung, sollten regelmäßiger Fahrzeugnutzer und Fahrzeughalter*in nicht identisch sein
Sollten eine potentiell berechtigte Personen noch nicht in Hannover angemeldet sein oder die Online-Beantragung aus anderen Gründen nicht funktionieren, können diese Bürger*innen zur Beantragung in das Bürgeramt ihrer Wahl kommen. Sie können dafür einen Termin buchen oder an einem Donnerstag mit Wartezeit ein Bürgeramt aufsuchen (außer Bürgeramt Schützenplatz).
Innerhalb der Zonen gibt es drei verschiedene Angebote. Es gibt Straßen, in denen nur Bewohner*innen, die einen kostenpflichtigen Bewohner*innenausweis erworben und im Fahrzeug hinter der Frontscheibe ausgelegt haben, gebührenfrei parken können (Trennprinzip). Dann gibt es Straßen, in denen Bewohner*innen mit einem Bewohner*innenparkausweis gebührenfrei und Besucher*innen kostenpflichtig eine Parkmöglichkeit haben (Mischprinzip). Darüber hinaus gibt es weitere Straßen(abschnitte) mit einer reinen Parkscheinregelung, d.h. sowohl Besucher*innen als auch Bewohner*innen müssen innerhalb der auf der Beschilderung ausgewiesenen Bewirtschaftungszeit einen Parkschein ziehen. Die jeweilig gültigen Regelungen ergeben sich aus der Beschilderung vor Ort.