Am Sonntag, 29. März, werden die Uhren wegen des Beginns der Sommerzeit um eine Stunde von zwei Uhr auf drei Uhr vorgestellt.
Für die Sommerzeit gilt: Die Zeitumstellung findet am letzten Sonntag im März statt. Dabei wird um 2:00 Uhr die Uhr um eine Stunde vorgestellt.
Das bedeutet: "Die Nacht ist eine Stunde kürzer".
Warum das so ist regelt eine Verordnung des Bundes: Verordnung vom 12.07.2001 , veröffentlicht am 18.07.2001 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 35
Für die Fahrgäste der üstra ergeben sich dadurch keine Nachteile. Die Zeitumstellung ist auf den Fahrplänen an den Haltestellen der üstra bereits berücksichtigt, sie gelten daher unverändert. Die Fahrkartenentwerter der üstra werden automatisch in der Nacht von Samstag auf Sonntag umgestellt. Das ist aber nicht bei allen Verkehrsunternehmen im Großraum-Verkehr Hannover (GVH) der Fall. Daher kann auf den Fahrkarten unter Umständen eine falsche Uhrzeit eingestempelt sein. Deshalb sind Fahrscheine (mit Ausnahme von Kurzstreckentickets) vom 30. März bis einschließlich 1. April 60 Minuten länger gültig. Die Fahrausweisprüfer sind darüber informiert, so dass sich für die Fahrgäste keine Nachteile ergeben.
Verordnung vom 12.07.2001 , veröffentlicht am 18.07.2001 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 35
Auf Grund des § 3 des Zeitgesetzes vom 25. Juli 1978 (BGBl. I S. 1110, 1262), der durch das Gesetz vom 13. September 1994 (BGBl. I S. 2322) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung:
§ 1
Ab dem Jahr 2002 wird die mitteleuropäische Sommerzeit (§ 1 Abs. 4 des Zeitgesetzes) auf unbestimmte Zeit eingeführt.
§ 2
(1) Die mitteleuropäische Sommerzeit beginnt jeweils am letzten Sonntag im März um 2 Uhr mitteleuropäischer Zeit. Im Zeitpunkt des Beginns der Sommerzeit wird die Stundenzählung um eine Stunde von 2 Uhr auf 3 Uhr vorgestellt.
(2) Die mitteleuropäische Sommerzeit endet jeweils am letzten Sonntag im Oktober um 3 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit. Im Zeitpunkt des Endes der Sommerzeit wird die Stundenzählung um eine Stunde von 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt. Die Stunde von 2 Uhr bis 3 Uhr erscheint dabei zweimal. Die erste Stunde (von 2 Uhr bis 3 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit) wird mit 2 A und die zweite Stunde (von 2 Uhr bis 3 Uhr mitteleuropäischer Zeit) mit 2 B bezeichnet.
§ 3
Das Bundesministerium des Innern gibt im Bundesanzeiger, beginnend mit dem Jahr 2002, für jeweils fünf aufeinander folgende Jahre Beginn und Ende der Sommerzeit bekannt.
§ 4
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 12. Juli 2001
Zurück gestellt wird die Uhr übrigens am letzten Sonntag im Oktober. Um 3:00 Uhr wird die Uhr um eine Stunde zurückgestellt.
Das bedeutet : "Dann ist die Nacht eine Stunde länger".