Junge Menschen zwischen 18 und 24 Jahren sind überproportional an Unfällen beteiligt. Oft sind mangelnde Erfahrung und Übung und die noch unzureichende Fähigkeit, gefährliche Situationen richtig einzuschätzen, die Unfallursachen. Um die Unfallzahlen zu senken, hat Niedersachsen bereits im April 2004 das "Begleitete Fahren ab 17 Jahre" zunächst als Modellversuch eingeführt. Dieser Versuch hat sich als erfolgreich erwiesen. Deshalb ist das Modell "Begleitetes Fahren ab 17" in allen Bundesländern eingeführt worden.
Bei der Stadtverwaltung Hannover wurden seit der Einführung insgesamt 4.625 Anträge bearbeitet. Ab sofort können die Anträge auch in den Bürgerämtern der Stadt gestellt werden.
Der Antrag kann bereits mit 16 1/2 Jahren eingereicht werden. Erforderlich ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten und der möglichen Begleitpersonen. Die Begleitpersonen müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. 3 und mit nicht mehr als 3 Punkten in Verkehrszentralregister belastet sein.
Näheres zu den notwendigen Antragsunterlagen finden Sie unter den Stichworten: Fahrerlaubnisbehörde, Begleitetes Fahren ab 17, im Internet auf der Seite www.hannover.de