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Beherbergungsteuer Hannover

Die finanzielle Situation der Landeshauptstadt ist – verstärkt durch die zurückliegenden Krisenjahre – extrem angespannt. Im Rahmen der notwendigen Haushaltskonsolidierung hat der Rat beschlossen, auch eine sogenannte Beherbergungsteuer in Hannover einzuführen. Hierdurch sollen rund zehn Millionen Euro Einnahmen erwirtschaftet werden, von denen drei Millionen Euro in eine verbesserte Förderung des Kongress-, Messe-, Veranstaltungs-, Kultur- und Tourismusstandortes fließen. Nun hat die Finanzverwaltung den Ratsgremien eine Beherbergungsteuersatzung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Zum vorliegenden Konzept sagt der Erste Stadtrat und Kämmerer der Landeshauptstadt Hannover, Axel von der Ohe: „Die Haushaltslage ist nach wie vor bedrohlich. Wir müssen daher auf der Ausgabenseite konsolidieren und zugleich unsere Einnahmen erhöhen. Die neu einzuführende Beherbergungsteuer in Hannover wird diesem Anspruch gerecht. Mit ihr wollen wir zudem mehr erreichen als eine Verwaltung des status quo. Wir wollen mit der neuen Steuer zugleich einen Beitrag dazu leisten, Hannover noch besser als Kongress- und Tourismusstandort zu positionieren. Deshalb wird ein Anteil von 30 Prozent der Steuererträge zur Standortförderung eingesetzt. Dieser Impuls für Wachstum wäre ohne die Einführung der Beherbergungsteuer nicht möglich.“

Die Verwaltung schlägt folgendes vor: Die Steuer wird pro Kopf und Übernachtung berechnet. Es soll eine Sockelsteuer von 50 Cent bis zum einem Bruttozimmerpreis von zehn Euro gelten. Über zehn bis 25 Euro fallen dann 1,50 Euro an. Über 25 bis 50 Euro sind es 3 Euro. Danach steigt die Steuer im Stufenmodell um je einen Euro pro zusätzlicher 50 Euro Zimmerpreis.

„Ganz überwiegend ist das Übernachtungsgeschäft Hannovers von Geschäftsreisen geprägt. Reisende Familien werden aber nicht benachteiligt. Hannover ist eine kinder- und familienfreundliche Stadt. Wir haben uns deshalb entschieden, die Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre nicht zu besteuern.“, so von der Ohe.

Die Übernachtungssteuer gilt für alle Arten von Übernachtungen – ob touristisch, privat oder geschäftlich. Sie gelten für alle Übernachtungsmöglichkeiten, etwa Hotels, Campingplätze oder Ferienwohnungen. Die Steuer soll zum 01.01.2024 eingeführt werden.