Die neue Bezahlkarte für Geflüchtete in Niedersachsen soll den Verwaltungsaufwand reduzieren und verhindern, dass Bargeld in falsche Hände gelangt. Sie ersetzt bisherige Barzahlungen und hat eine Bargeldobergrenze von 50 Euro pro Monat am Geldautomaten. Trotz dieser Begrenzung finden Flüchtlingsinitiativen Wege, die Limits zu umgehen: Schutzsuchende kaufen Gutscheine in Supermärkten und tauschen diese bei Unterstützern gegen Bargeld ein.
Geflüchtete erhalten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz monatlich bis zu 441 Euro, die als Guthaben auf die Karte geladen werden. Die Karte kann uneingeschränkt in 1,5 Millionen Geschäften bundesweit genutzt werden.
Hannovers Oberbürgermeister Belit Onay und der Flüchtlingsrat kritisieren die Bargeldobergrenze als diskriminierend und unterstützen die Umgehung der Restriktionen. Onay befürwortet eine solidarische Zivilgesellschaft, die Integrationshemmnisse überwindet, während Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens an der Obergrenze festhält und glaubt, dass die Karte zweckentfremdete Leistungen verhindert.
Solche Initiativen gibt es beispielsweise auch in Hamburg. Die Stadt Hannover hatte im letzten Jahr diese Obergrenze beim Bargeld bereits angezweifelt und sah sich in einem Gerichtsurteil des Hamburger Sozialgerichts bestätigt.
In anderen Bundesländern, wie Bayern und Hessen, gibt es Bestrebungen, die Umgehungspraktiken strafrechtlich zu unterbinden. Die Bargeldobergrenze erzeugt zusätzlich neue Bürokratie. Erste Gerichtsurteile besagen dass 50 Euro Bargeld monatlich nicht ausreichend sind. Dies führt dazu, dass die Kommunen komplexe Einzelfallentscheidungen treffen müssen. Daher sollte das Land die Bargeldobergrenze besser aufheben, da sie keine wirksame Maßnahme zur Verhinderung illegaler Migration darstellt.
Bildquellen:
- Bargeld: Pixabay