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Tempo 30

Verkehrs­versuch in Marktstraße in Burgdorf beendet

Auswertung zeigt: Die gewünschten Ergebnisse der Tempo-20-Zone wurden nicht erzielt. Ab 1. März 2025 wird sie als Vorfahrtsstraße ausgewiesen.

Die Region Hannover hat die Fortführung des Verkehrsversuches rund um die Tempo-20-Zone in der Marktstraße nach mehrmonatiger Erprobung ausgewertet. Das Ziel, den motorisierten Individualverkehr signifikant zu reduzieren und eine verbesserte Aufenthaltsqualität für schwächere Verkehrsteilnehmer zu schaffen, wurde nicht im erforderlichen Maße erreicht. Der Erprobungszeitraum endet daher zum 1. März 2025.

Bereits 2022 war im Rahmen einer der Stadt Burgdorf beauftragten Evaluation von Fahrzeugmengen herausgekommen, dass deutlich mehr Fahrzeuge durch den als Tempo-20-Zone ausgewiesenen Bereich gefahren waren, als dies verkehrsrechtlich der Fall sein dürfte. Daraufhin hatte die Region Hannover im Rahmen zweier Verkehrsversuche verkehrsregelnde und bauliche Maßnahmen erprobt, um den gesetzlichen Ansprüchen an eine Tempo-20-Zone als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich gerecht zu werden.

Der zweite Verkehrsversuch lief seit August 2024. Trotz einer Reduktion des durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommens von 10.800 auf 8.500 Fahrzeuge bleibt die Marktstraße weiterhin eine stark frequentierte Durchgangsstraße, sodass die täglichen Verkehrsmengen deutlich über den Anforderungen an eine Tempo 20 Zone liegen.

Neue Regelungen ab dem 1. März 2025

Da die Marktstraße ihrer Funktion als zentrale Hauptverkehrsstraße gerecht werden muss, wird sie ab dem 1. März 2025 als Vorfahrtsstraße ausgewiesen. Das würde grundsätzlich bedeuten, dass die regelmäßige, innerörtlich zulässige Höchstgeschwindigkeit gelten würde. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten liegt nach übereinstimmenden Feststellungen eine Höchstgeschwindigkeit von 30km/h nahe. Die hierfür erforderliche Anordnung wird derzeit final geprüft und mit Ende des Verkehrsversuches umgesetzt.

Im Rahmen des Verkehrsversuchs wurde außerdem geprüft, wie sich eine Einbahnstraßenregelung in der Poststraße in Fahrtrichtung Süd-Nord auswirkt. Das Ergebnis: Die Verkehrsmengen haben sich hier entsprechend reduziert, sodass sich die Beibehaltung der Tempo 20 Zone hier sinnvoll ist. Aus verkehrsbehördlicher Sicht wird empfohlen, diese Regelung zu verstetigen. Zusätzlich wird der Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung weiterhin freigegeben.

Die Entscheidung, ob die während des Verkehrsversuchs eingeführte Parkraumbewirtschaftung in der Marktstraße dauerhaft bestehen bleibt, wird die Stadt Burgdorf zu gegebener Zeit treffen. Die Stadt Burgdorf hat über die vorgeschlagenen Regelungen gestern im zuständigen Fachausschuss diskutiert. Bis zum Ende des Versuchszeitraums wird die Stadt Burgdorf die offenen Punkte in einem weiteren Mobilitätsworkshop gemeinsam mit Politik und Bevölkerung klären. Die Ergebnisse fließen dann in die verkehrsbehördliche Anordnung mit ein.

Stadt Hannover

Corinth-Gemälde: Stadt Hannover ruft neutrale Institution zur Klärung an

Das Gemälde „Wicken und Rosen (Erbsenblüten)“ von Lovis Corinth ist durch Ankauf aus der Sammlung Conrad Doebbeke seit 1949 im Eigentum der Landeshauptstadt Hannover. Seit 2008 wird wegen einer NS-Verlust-Vermutung zur Provenienz geforscht. Ein Anspruch auf Restitution wird von den Rechtsnachfolgern der Familie Dr. Max Levy geltend gemacht.

„Wir planen den Fall entweder an die aktuell noch zuständige Beratende Kommission, eine neutrale Institution auf Bundesebene, die in solchen Fällen rechtssicher entscheidet, oder an das Schiedsgericht, welches diese Kommission ablösen soll, abzugeben, da es keine abschließende Klärung gibt, ob, aber vor allem an wen eine Restitution stattfinden kann und soll. Weil noch nicht feststeht, wann das Schiedsgericht seine Arbeit aufnehmen wird, überlassen wir diese Entscheidung der Familie Levy“, erläuterte Eva Bender, Dezernentin für Bildung und Kultur der Landeshauptstadt Hannover, in der heutigen Sitzung des Kulturausschusses.In den umfangreich untersuchten historischen Akten hat die städtische Provenienzforschung keinen Beweis gefunden, dass das Bild nach 1933 der Familie Levy gehörte. „Der Name Levy wurde zwar durch Manuskriptkarten identifiziert und vermutlich ist damit ein früherer Besitz verbunden, allerdings ergab sich dadurch kein Eigentumsbeleg für die Zeit nach 1933 und somit auch kein Verlustbeleg“, so Bender weiter.

„Stattdessen gibt es neuere Hinweise, dass das Bild in dieser Zeit im Eigentum des Galeristen Justin Thannhauser gewesen ist und er der Geschädigte sein könnte. Thannhauser war jüdisch und verfolgt und musste emigrieren. Es spricht viel dafür, dass er einen verfolgungsbedingten Verlust erlitten hat. Es kann also ein Fall der Restitution an die Rechtsnachfolger Thannhausers vorliegen“, ergänzte Dr. Annette Baumann, städtische Provenienzforscherin. Dieser Aspekt würde dann auch Teil der Untersuchung durch die neutrale Institution.

Die aktuellen Herausforderungen der Provenienzforschung sollen unter anderen auch am Beispiel der Sammlung Conrad Doebbeke im Rahmen einer Veranstaltung im April –  rund um den vom Arbeitskreis Provenienzforschung e.V. ins Leben gerufenen und bundesweit beworbenen Tag der Provenienzforschung am 9. April 2025 – näher erläutert werden. Grundlage für die Diskussion dieses Beispiels wird die Ende Februar erscheinende Publikation von Dr. Annette Baumann sein.

Die Landeshauptstadt Hannover hat in den vergangenen Jahren mehrfach Kunstgut, welches während der Zeit des Nationalsozialismus unrechtmäßig erlangt wurde und später in die öffentlichen Sammlungen gelangt ist, restituiert. Beispiele hierfür sind:

  • 2024 Modigliani (Umkreis?) Tête de femme, Gemälde, an die Erben nach Michel Georges Michel, Frankreich
  • 2024, Frühkorinthische Oinochoe (Platschkanne), Hellenische Republik, Kultur- und Sportministerium, Generaldirektion des antiken und kulturellen Erbes
  • 2022 Klara Berliner, Rokoko-Schrank und Gobelinstickerei, an die Erb*innengemeinschaft Klara Berliner und den Manfred Berliner Trust, Berkeley, CA
  • 2017 Karl Schmidt-Rottluff, Marschlandschaft mit rotem Windrad, an die Erbengemeinschaft nach Max Rüdenberg
  • 2007 Lovis Corinth, Römische Campagna, an die Erben nach Curt Glaser
  • 1999 Lovis Corinth, Walchensee, an die Erben nach Gustav Kirstein

Mehr Informationen zur Provenienzforschung der Landeshauptstadt Hannover gibt es online unter folgendem Link: https://www.hannover.de/Kultur-Freizeit/Museen-Ausstellungen/Provenienzforschung-der-Landeshauptstadt-Hannover. Seit 2008 hat Hannover eine Stelle für Provenienzforschung eingerichtet, seit 2016 sind zwei Stellen im Haushalt verankert.

Juniorwahl

Wahl zum ausprobieren: U18-Wahl zur Bundestagswahl 2025

Am 23. Februar sind alle wahlberechtigten Bürger*innen der Landeshauptstadt Hannover (LHH) aufgerufen, durch Abgabe ihrer Stimmen die Zusammensetzung des 21. Deutschen Bundestages mitzubestimmen. Obwohl das Wahlalter bei 18 Jahren liegt, können Jugendliche, die jünger als 18 Jahre alt sind, den Wahlvorgang schon mal ausprobieren: Die Jugendzentren und Spielparks in Trägerschaft der LHH öffnen vom 12. bis zum 14. Februar jeweils ab 15 Uhr die U18-Wahllokale. Aufgerufen sind alle Einwohner*innen von Hannover, die noch keine 18 Jahre alt sind. Dabei spielt es keine Rolle, welche Staatsbürgerschaft sie haben. Wer in Hannover wohnt, darf wählen.

„In den vergangenen Jahren ist die Diskussion um Kinderrechte immer stärker geworden. Auch in der Landeshauptstadt wachsen die Bemühungen um die Beteiligung junger Menschen an politischen Prozessen“, sagt Hannovers Jugend- und Familiendezernentin Susanne Blasberg-Bense. Der Fachbereich Jugend und Familie führt seit 2023 Jugendversammlungen in allen Stadtteilen der LHH durch. Am 27. Januar diskutiert der Jugendhilfeausschuss der LHH die Einführung eines Jugendparlamentes, und die Stadtverwaltung hat sich zudem auf den Weg gemacht, das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ zu erwerben.„Es liegt also nahe, die Frage zu stellen, wie es denn um die Beteiligung junger Menschen bei den Wahlen zum Bundestag steht. Im Gegensatz zur Europawahl des letzten Jahres und den 2026 wieder anstehenden Kommunalwahlen liegt das Wahlalter für die Bundestagswahl nicht bei 16, sondern nach wie vor bei 18 Jahren. Kinder- und Jugendliche sind also nicht beteiligt, wenn es um eine der wichtigsten Entscheidungen geht, die eine parlamentarische Demokratie zu treffen hat: Die Zusammensetzung ihres Parlamentes“, stellt Susanne Blasberg-Bense fest.

Seit 1996 gibt es eine Initiative, die jungen, nichtwahlberechtigten Menschen unter dem Slogan „Du hast eine Stimme. Lass sie raus“ die Möglichkeit gibt, im Rahmen von U18-Wahlen ihre eigene Wahlentscheidung zu treffen. Diese hat zwar keine Auswirkungen auf die „echte“ Bundestagswahl, zeigt aber, wie der Bundestag aussähe, wenn Kinder und Jugendliche wählen würden. Der Wahlzeitraum für die U18-Wahl liegt eine Woche vor den offiziellen Parlamentswahlen, und die Ergebnisse werden noch vor der Bundestagswahl veröffentlicht. Die U18-Wahlen stehen unter der Schirmherrschaft von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas und werden durch den Deutschen Bundesjugendring und die jeweiligen Landesjugendringe organisiert.

„Die Mitarbeitenden in den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit freuen sich über alle U18-Wahlinteressierten. Rund um die Wahlkabinen finden natürlich die bekannten Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit statt. Vielleicht wäre die Wahl auch eine gute Gelegenheit, das Jugendzentrum vor Ort einmal kennenzulernen“, sagt Susanne Frischen, Bereichsleiterin der Kinder- und Jugendarbeit in Hannover.

Alle Informationen zu der U18-Wahl gibt es unter hannover.de/u18 und bei der Stadtjugendpflege: stadtjugendpflege@hannover-stadt.de Joachimstraße 8 – 30159 Hannover; Tel. +49 511 168 32551.

Polizei Nachrichten

Raser nach Verfolgungsfahrt wird sich jetzt wegen mehrerer Straftaten verantworten müssen

Opel Mokka verunfallt mit sieben Insassen nach rücksichtsloser durch die Südstadt auf dem Messeschnellweg gestellt

Am Samstagmorgen, 18.01.2025, hat die Polizei einen 19-jährigen Fahrer nach einer riskanten Verfolgungsfahrt gestellt. Sein überbesetzter Opel Mokka mit sechs Mitfahrern prallte gegen die Schutzplanke, bevor der Fahrer zu Fuß flüchtete. Bei seiner Festnahme entdeckten die Beamten Alkoholgeruch, Drogen und weitere Beweismittel – die Ermittlungen dauern an.

Nach derzeitigen Erkenntnissen des Verkehrsunfalldienstes (VUD) Hannover fiel einer Streifenwagenbesatzung am Samstag, den 18.01.2025, gegen 01:50 Uhr ein Opel Mokka auf, der auf dem Bischofsholer Damm in Richtung Lindemannallee mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Die Beamten nahmen die Verfolgung auf und folgten dem Fahrzeug auf den Messeschnellweg in Richtung Süden. Trotz der Nutzung von Sonderrechten und Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gelang es der Streifenwagenbesatzung kaum, zu dem rasenden Opel aufzuschließen.

Der Fahrer steuerte den Opel Mokka am Seelhorster Kreuz in Richtung Südschnellweg. In der Abfahrt verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug, das zweimal mit der linken Schutzplanke kollidierte, bevor es schließlich zum Stehen kam. Augenblicklich öffnete sich die Fahrertür, und ein junger Mann stieg aus, überquerte die Schutzplanke und rannte in Richtung des dort dichten Unterholzes.

Aus dem Fahrzeug stiegen zudem sechs weitere Mitfahrer, die von der Streifenwagenbesatzung vor Ort festgehalten wurden. Der Opel Mokka ist den Sitzplätzen nach für maximal fünf Personen ausgelegt, weshalb das Fahrzeug mit insgesamt sieben Insassen überbelegt war. Weitere angeforderte Einsatzkräfte durchsuchten das Unterholz nach dem flüchtigen Fahrer, da sie vermuteten, dass er nicht weit gekommen war und sich dort versteckte. Nach der Ankündigung die Absuche mithilfe eines Diensthundes fortzusetzen, meldete sich ein junger Mann aus dem Dickicht, gab sich zu erkennen und ging auf die Beamten zu.

Bei der Kontrolle des 19-Jährigen aus Laatzen nahmen die Beamten Alkoholgeruch wahr und fanden bei seiner Durchsuchung Cannabis in einer Menge, die über der erlaubnisfreien Grenze lag. Einen Führerschein konnte der junge Mann nicht vorweisen; eine digitale Abfrage bestätigte, dass er keine gültige Fahrerlaubnis besaß. Außerdem stellten die Einsatzkräfte die Betäubungsmittel sowie zwei nicht zuordenbare Handys sicher, die im Fußraum des Autos gefunden wurden.

Der Mann wurde für eine Blutentnahme einem Arzt vorgestellt, um festzustellen, ob und in welchem Maße er unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen stand. Die übrigen Mitfahrer, im Alter zwischen 17 und 21 Jahren aus Laatzen und Neustadt am Rübenberge, wurden nach Abschluss der Maßnahmen entlassen.

Der 19-Jährige steht nun im Verdacht, mit seiner rücksichtslosen Fahrt mehrere Straftaten begangen zu haben. Die Polizei ermittelt wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs infolge von Alkohol und Drogen sowie unerlaubtem Entfernen vom Unfallort.

Polizei Nachrichten

Fußgängerin auf der Walsroder Straße in Langenhagen schwer verletzt

Eine 29-Jährige hat am Freitag, 17.01.2025, bei einem Verkehrsunfall in Langenhagen schwere Verletzungen erlitten. Sie wurde beim Überqueren der Walsroder Straße von einem Auto erfasst, nachdem sie bei Rotlicht die Fahrbahn betreten hatte. Der Verkehrsunfalldienst Hannover hat die Ermittlungen zum Unfallhergang aufgenommen.

Nach derzeitigen Erkenntnissen des Verkehrsunfalldienstes (VUD) Hannover überquerte eine 29-jährige Fußgängerin aus Lippstadt gegen 13:50 Uhr die Walsroder Straße in Höhe der Godshorner Straße aus südlicher Richtung. Zeugenaussagen zufolge betrat die Fußgängerin die Fahrbahn, obwohl die Ampel für Fußgänger Rotlicht zeigte. Zeitgleich befuhr ein 75-Jähriger aus Neustadt am Rübenberge mit seinem Skoda Kamiq die Godshorner Straße in östlicher Richtung. Die 29-Jährige wurde vom Fahrzeug erfasst, stürzte durch den Aufprall zu Boden und erlitt schwere Verletzungen.

Eine Rettungswagenbesatzung brachte die Verletzte nach einer Erstversorgung vor Ort in ein Krankenhaus.

Der VUD hat die Ermittlungen zum Unfallhergang aufgenommen, um weitere Details zu klären.

Feuerwehr Nachrichten

Feuerwehr befreit PKW-Fahrer nach Verkehrsunfall auf dem Vinnhorster Weg

Bei einem Verkehrsunfall im hannoverschen Stadtteil Burg sind am Freitagmittag drei Menschen verletzt worden. Rettungskräfte der Feuerwehr mussten einen Mann mit schwerem Gerät aus seinem Fahrzeug befreien.

Der Unfall ereignete sich gegen 12:00 Uhr auf dem Vinnhorster Weg. Dort waren zwei PKW mit insgesamt drei Insassen kollidiert. Durch den Aufprall wurde ein Fahrzeug so verformt, dass sich der Fahrer nicht selbst befreien konnte. Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes kümmerten sich sofort um die Verletzten und bereiteten die technische Rettung des Fahrers vor. Unter Einsatz von hydraulischen Werkzeugen entfernten sie anschließend die komplette Seitenpartie der Fahrgastzelle, so dass eine schonende Befreiung des Unfallopfers erfolgen konnte. Nach der medizinischen Erstversorgung durch eine Notärztin wurden alle drei Verletzten zur weiteren Behandlung in nahe gelegene Krankhäuser gebracht. Feuerwehr und Rettungsdienst der Landeshauptstadt Hannover waren mit acht Fahrzeugen und 19 Einsatzkräften bis 13:00 Uhr im Einsatz. Der Sachschaden beträgt nach erster Schätzung ca. 15.000 EUR. Zur Unfallursache ermittelt die Polizei.

Polizei Nachrichten

18-jähriger Deutscher mit Softairpistole in Regionalbahn

Am Mittwochabend verursachte ein 18-jähriger Deutscher einen größeren Polizeieinsatz am Bahnhof in Neustadt am Rübenberge. Zuvor hatte ein Reisender die Landespolizei Niedersachsen über den jungen Mann in Kenntnis gesetzt, als dieser mit einer Pistole in der Regionalbahn auf der Fahrt von Hannover nach Bremen offen hantierte.

Nach Erhalt der Informationen wurden umgehend Einsatzkräfte der Landes- und der Bundespolizei alarmiert und für derartige Lagen verstärkt ausgestattet zum Bahnhof in Neustadt a. R. alarmmässig entsandt. Nur kurze Zeit später gelang es den örtlichen Landespolizisten die von Reisenden beschriebene Personen zu identifizieren und in der angehaltenen Regionalbahn am Bahnhof Neustadt a. R. widerstandslos festzunehmen. Bei der Durchsuchung entdeckten die Beamten eine schwarze Softairpistole. Hierbei handelte es sich um ein hochwertiges Produkt, welches keine klassischen Merkmale für Spielzeuge aufwies und von einer echten Schusswaffe kaum unterschieden werden kann. Die Softairpistole wurde als Tatmittel sichergestellt. Nach Überprüfung seiner Identität und weiteren polizeilichen Maßnahmen wurde der 18-Jährige aus den polizeilichen Maßnahmen am Bahnhof in Neustadt a. R. entlassen. Nach derzeitigen Erkenntnissen kam es zu keinem Einsatz der Softairpistole gegen unbeteiligte Reisende. Aufgrund der Eigenschaften der Pistole leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen des verbotenen Führens einer Schusswaffe ein.

Die Bundespolizei warnt ausdrücklich vor den möglichen Konsequenzen beim öffentlichen Führen von Waffen oder Anscheinswaffen. Alarmierte Kräfte können im Einsatz die täuschend echt aussehenden Waffen aus der Entfernung oft nicht oder nur sehr schwer von einer echten Waffe unterscheiden. Im Zweifel muss die dienstliche Schusswaffe angedroht oder im Notfall sogar eingesetzt werden. Jede Person bringt sich auch bei fahrlässigen Verhalten in eine potentiell sehr gefährliche Situation. Adressaten von polizeilichen Maßnahmen sollten sich unbedingt kooperativ verhalten, den Anweisungen der Polizei Folge leisten und unter keinen Umständen die Waffe auf anwesende Personen richten. Am besten ist es ohnehin, keine Waffen in der Öffentlichkeit zu führen oder gar offen mit ihnen zu hantieren.

Üstra Silberpfeil

Verkehrsministerium fördert Investitionen in Niedersachsens ÖPNV mit 168 Millionen Euro

Zum Ausbau und zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) beteiligt sich das Land Niedersachsen im Jahr 2025 mit einem Rekordbetrag von rund 168 Millionen Euro an 279 Projekten. Das Land Niedersachsen setzt damit ein starkes Zeichen bei der Umsetzung seiner Verkehrsziele. Mit diesen Mitteln werden Institutionen bei den ÖPNV-Investitionen unterstützt, um gemeinsam einen weiteren Schritt auf dem Weg hin zur Mobilitätswende und eines umweltfreundlichen Verkehrs zu gehen. Das Land löst damit Investitionen von gut 470 Millionen Euro in ganz Niedersachsen aus.

Projekte in Hannover

ProjektVorhabenträgerGesamtkostenFörderquoteZuschuss
A-Süd: Grunderneuerung Belag HBS
Stadionbrücke
Infrastrukturgesellschaft
Region Hannover GmbH
768.625 €40%218.360 €
B-Süd: Grunderneuerung Belag HBS Döhrener TurmInfrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH812.255 €40%223.912 €
B-Süd, Umsteigeanlage Waldhausen
(Stadtbahnanteil)
Infrastrukturgesellschaft
Region Hannover GmbH
4.383.904 €10%387.669 €
C-Nord, Neubau des Hochbahnsteiges Bahnhof
Nordstadt (1. BA)
Infrastrukturgesellschaft
Region Hannover GmbH
10.278.948 €50%3.383.715 €
A-Nord, Neubau des Hochbahnsteiges Fasanenkrug, Endpunkt mit KehranlageInfrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH8.995.578 €75%5.023.498 €
A-Nord, Neubau B+R-Anlage und Buswendeanlage FasanenkrugInfrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH2.023.679 €75%689.700 €
B-Nord Hochbahnsteig KabelkampInfrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH8.045.674 €75%4.479.961 €
C-Nord: Erneuerung Gleichrichterwerk Friedenau
(GLW FDN)
Infrastrukturgesellschaft
Region Hannover GmbH
1.587.600 €40%498.089 €
C-Nord: Erneuerung Gleichrichterwerk Nordstadt (GLW NDS)Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH1.353.471 €40%429.160 €
C-Ost: Grundern. Gleisanlagen
Clausewitzstraße, HBA bis 96 Heim/HCC
Infrastrukturgesellschaft
Region Hannover GmbH
3.685.559 €40%1.146.729 €
C-West: Grundern. Gleisanlagen Bogen
Pascalstraße
Infrastrukturgesellschaft
Region Hannover GmbH
2.082.038 €40%654.840 €
B-Süd: Grundern. Gleisanlagen Hildesheimer
Str., Abschnitt Hast. Birkenstraße bis Abzweig Grasdorf
Infrastrukturgesellschaft
Region Hannover GmbH
6.890.179 €40%2.141.584 €
B-Nord: Grunderneuerung HBS Großer KolonnenwegInfrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH4.270.364 €40%1.021.452 €
B-Süd: Grundern. Gleisanlagen Hildesheimer Str., Am Brabrinke bis BirkenstraßeInfrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH5.160.863 €40%1.597.740 €
B-Nord: Grunderneuerung HBS Vahrenheider MarktInfrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH4.068.083 €40%1.060.023 €
Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle „Dreifaltigkeitskirche“ (Westseite) in HannoverLandeshauptstadt Hannover250.000 €75%174.877 €
Beschaffung von 17 Stadtbahnwagen der Serie
TW 4000 in den Jahren 2027-2028 (Los 1b)
ÜSTRA Hannoversche
Verkehrsbetriebe AG
52.898.218 €30%15.869.466 €

Verkehrsminister Olaf Lies: „Mit unserem Förderprogramm, das noch nie so umfangreich war wie jetzt, verbessern wir die Attraktivität des ÖPNV und unterstützen damit nachhaltig die Mobilität im ganzen Land. Damit werden auch Arbeitsplätze in Niedersachsen gesichert. Ziel ist es aber in erster Linie, die Lebensverhältnisse der Niedersachsen zu verbessern – und gleichzeitig etwas für die Klimabilanz zu tun. Dafür ist die Mobilität ein wichtiger und greifbarer Baustein. Der ÖPNV muss sicher, umweltfreundlich und vor allem attraktiv sein. Das Programm zeigt eindrucksvoll die Bedeutung des Nahverkehrs in Niedersachsen und ist ein Signal, wie verlässlich unsere Förderinstrumente für Kommunen und Verkehrsunternehmen sind. Die Botschaft ist: Die Fahrgäste können sich auf uns verlassen.“

Im Einzelnen umfasst das ÖPNV-Jahresförderprogramm 2025 die folgenden vier Programm-teile:

  • das ÖPNV-Flächenprogramm (größere Bushaltestellen, Straßenbahn- und Stadtbahnprojekte, Echtzeitinformationssysteme, usw.),
  • das SPNV-Flächenprogramm (Schienenpersonennahverkehr),
  • das ÖPNV-Bushaltestellenprogramm,
  • das ÖPNV-Busbeschaffungsprogramm.

Die einzelnen Projekte können Sie den beigefügten Anlagen entnehmen. Insbesondere zu erwähnen sind dabei:

  • Der Erwerb von zwölf Stadtbahnfahrzeugen für Braunschweig sowie 17 Stadtbahnfahrzeugen für Hannover. Das Gesamtinvestitionsvolumen liegt bei etwa 103,4 Millionen Euro. Das Land Niedersachsen stellt hierfür 39,9 Millionen Euro bereit.
  • Den Bau der Umsteigeanlage Hannover-Waldhausen im Schnittpunkt der S-Bahn-Gleise mit der Stadtbahnlinie 1 an der Hildesheimer Straße unterstützt das Land mit 5,4 Millionen Euro. Dieses entspricht zehn Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Für das ÖPNV-Bushaltestellenprogramm stellt das Land 31,8 Millionen Euro bereit, die ein Investitionsvolumen von 43,5 Millionen Euro auslösen. Insgesamt können damit 666 Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut werden. Die meisten Anträge (20) wurden vom ZVBN (Zweckverband Bremen/Niedersachsen) gestellt, gefolgt von Anträgen aus dem Gebiet der Region Hannover (12). Dahinter folgen der ZVSN (Zweckverband Südniedersachsen, 9) und die Landkreise Harburg (9), Emsland (8), Lüneburg, Osnabrück, Schaumburg und Stade (je sieben Anträge).
  • Beim ÖPNV-Busbeschaffungsprogramm können 74 Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von 161,7 Millionen Euro Berücksichtigung finden, wovon das Land 52,3 Millionen Euro trägt. Insgesamt sollen mit diesen Mitteln 405 neue Busse beschafft werden, von denen 116 einen batterieelektrischen und fünf einen Brennstoffzellen-Antrieb erhalten sollen. Der Anteil der emissionsfreien Antriebe liegt damit ebenso wie im vergangenen Jahr bei etwa 30 Prozent. Der Rest verteilt sich auf Dieselbusse sowie Diesel-Mildhybrid-Fahrzeuge (mit einem Modul zur Rekuperation von Bremsenergie).

Hintergrund:

Das Land Niedersachsen legt jährlich ein landesweites Förderprogramm für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf. Die Förderbereiche sind vielfältig: So sind im Programm insbesondere Infrastrukturprojekte wie der Um-, Ausbau und die Grunderneuerung von Bushaltestellen, zentralen Omnibusbahnhöfen, Stadtbahnprojekte in Hannover und Braunschweig, Park&Ride- und Bike&Ride-Anlagen, aber auch Projekte zur Beschleunigung des ÖPNV und zur aktuelleren Information der Fahrgäste (Echtzeitinformationssysteme) enthalten. Die Zuschüsse des Landes stammen aus Mitteln des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (NGVFG-Landesmittel) und des Regionalisierungsgesetzes (RegG-Bundesmittel). Das ÖPNV-Förderprogramm wird durch die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) umgesetzt.

Polizei Nachrichten

Autofahrerin nach Kollision mit Baum auf der K232 bei Gehrden schwer verletzt

Bei dem Zusammenstoß eines Pkw mit einem Baum wurde am frühen Freitagmorgen, 17.01.2025, auf der K 232 eine 54-Jährige schwer verletzt.

Nach bisherigen Erkenntnissen des Verkehrsunfalldienstes Hannover befuhr die 54 Jahre alte Fahrerin eines KIA Stonic gegen 00:45 Uhr die K 232 aus Richtung Gehrden kommend in Richtung der Bundesstraße (B) 65. Auf freier Strecke kam die Frau aus bislang ungeklärter Ursache nach links von der Fahrbahn ab und kollidierte mit ihrem Auto frontal mit einem Baum. Durch den Aufprall schleuderte das Fahrzeug zurück auf die Fahrbahn. Die 54-Jährige verletzte sich durch die Kollision schwer. Der alarmierte Rettungsdienst brachte die Frau zur weiteren medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus.

Die Polizei schätzt den entstanden Sachschaden auf etwa 18.000 Euro. Die K 232 war bis 03:00 Uhr vollständig gesperrt. Die Polizei ermittelt nun zur Unfallursache.

Flash the Mops vor dem Neuen Rathaus Hannover

Flash the Mops – Music Flashmop zu 10 Jahre City of Music

Das Jubiläumsjahr zu 10 Jahre UNESCO City of Music begann mit einem spektakulären Flashmob beim Neujahrsempfang am 10. Januar 2025 vor dem Neuen Rathaus Hannover.

Die Musiker der Brass Band „Brazzo Brazzone“ hatten kostenlose Workshops angeboten, in denen gemeinsam ein Stück eingeübt wurde. Dabei ging es vor allem darum Spaß zu haben, sich kreativ auszutauschen und das Gemeinschaftsgefühl zu stärken.

Zum Neujahrsempfang der Stadt Hannover waren dann auch hunderte Musikerinnen und Musiker zu einem Flashmob vor dem Neuen Rathaus in Hannover gekommen.

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