Bürgern der DDR wird eine Besuchsreise pro Jahr zugebilligt

Am 09. September 1964 wird den Bürgern in der DDR eine Besuchsreise pro Jahr zu Verwandtenbesuchen im Westen vom Ministerrat der DDR zugebilligt.

Somit wurden zirka drei Jahre nach dem Mauerbau wieder Besuche aus dem Osten in Hannover möglich. Die Antrag-Prozedur selbst machte einen Besuch im Westen zu einem kleinen Abenteuer. Mit der Einladung von den West-Verwandten zu einem besonderen Familientag wie einem runden Geburtstag eines Familienmitglieds, einer Beerdigung oder ähnlichem ging man zur Meldestelle der Volkspolizei und stellte den Antrag. Der Betrieb erhielt ebenfalls einen Antrag und gab eine Beurteilung ab, mit der dann wieder bei der Polizei vorgesprochen werden musste. Ebenfalls nötig war die Kopie der Geburtsurkunde der zu besuchenden Person sowie eine Beglaubigung, dass diese Person noch lebt. Erst dann bekam man – in der Regel – den Pass und die Genehmigung ausgehändigt.

In Hannover wunderte sich der eine oder andere Besucher am VW-Werk in Stöcken über die vielen Autos die hier gebaut werden. Allerdings waren es nicht die gebauten Autos, sondern die Wagen der Arbeiter und Angestellten rund um das Werk. Was zu noch größerem Erstaunen führte.

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  • Kalenderblatt: www.hannover-entdecken.de