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Bundesregierung beschließt einen Gesetzentwurf für ein Lachgasverbot

Lachgas Fläschchen auf der Straße

Lachgas Fläschchen auf der Straße

Das Verbot zielt speziell darauf ab, Kinder und Jugendliche zu schützen, erklärte das Gesundheitsministerium in Berlin. Der Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) beinhaltet neben Lachgas auch das Verbot von zwei Substanzen, die laut Ministerium als K.o.-Tropfen missbraucht werden.

Zur Kabinettsentscheidung des Bundes, den Verkauf von Lachgas einzuschränken, äußert sich Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi wie folgt:

„Die heutige Entscheidung der Bundesregierung, den Verkauf von Lachgas deutlich einzuschränken, begrüße ich ausdrücklich. Damit setzt der Bund die bereits seit Längerem bestehende Forderung aus Niedersachsen nach einer Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes in die Tat um. Es darf nicht sein, dass Kinder und Jugendliche die Möglichkeit haben, über Verkaufsautomaten im öffentlichen Raum ungehindert an gesundheitsschädliche Substanzen zu gelangen. Darüber hinaus halte ich auch die Aufnahme von K.O.-Tropfen für den absolut richtigen Weg! Es ist unsere politische Pflicht, Kinder und Jugendliche vor Abhängigkeit und Missbrauch zu schützen. Mit der bundeseinheitlichen Regelung wird ein deutschlandweiter Flickenteppich verhindert und länderübergreifend Klarheit geschaffen. Jetzt gilt es, dass der Gesetzesentwurf rasch in das parlamentarische Verfahren eingebracht wird.“

Der Vorstoß aus Niedersachsen wurde durch den Protest von Eltern in Gifhorn im letzten Jahr ausgelöst. Sie kritisierten, dass Lachgas in Snack-Automaten erhältlich war. Fachleute im Gesundheitswesen warnen schon seit geraumer Zeit vor den gesundheitlichen Risiken durch den Missbrauch der Substanz. Einige Kommunen, wie Osnabrück und der Landkreis Helmstedt in Niedersachsen sowie Hamburg, haben den Verkauf an Minderjährige bereits verboten. Weitere Städte erwägen ebenfalls ein Verbot.

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