Politik

Bundesverfassungsgerichts urteilt zum Rauchverbot

Statement der Niedersächsischen Sozial- und Gesundheitsministerin Mechthild Ross-Luttmann
zur Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zum Rauchverbot

"Das Bundesverfassungsgericht hat betont, dass der Schutz der Gesundheit ein überragendes Gut ist, dem durchaus auch Rechte wie die freie Berufsausübung untergeordnet werden können. Damit gilt weiterhin:
Vorfahrt für den Gesundheitsschutz bei der großen Mehrheit der Gastronomie. Wenn aber Landesgesetze abgetrennte Raucherräume in Gaststätten zulassen, dürfen Einraumgaststätten nicht benachteiligt werden. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht bis zur Anpassung der Landesgesetze das Rauchen nur in solchen Einraumkneipen zugelassen, die keine Speisen anbieten, sondern nur Getränke ausschenken. Zudem dürfen sie nicht größer als 75 Quadratmeter sein und nur Gästen über 18 Jahren den Zutritt gewähren. Dies alles betrifft nur sehr wenige Kneipen.
Wir setzen darauf, dass auch die Betreiber dieser kleinen Kneipen sich ihrer großen Verantwortung für den Gesundheitsschutz von Gästen und Angestellten bewusst sind. Die meisten Menschen befürworten einen wirksamen Schutz vor dem Passivrauchen auch in Gaststätten. Wir werden das Karlsruher Urteil zu den Nichtraucherschutzgesetzen aus Baden-Württemberg und Berlin jetzt in Ruhe analysieren und den möglichen Anpassungsbedarf in unserem Gesetz bewerten. Bis zu einer möglichen Anpassung unseres Gesetzes können wir uns vorstellen, den Vollzug des Nichtraucherschutzes in den betroffenen Einraumkneipen per Erlass auszusetzen. Das weitere Vorgehen werden wir mit den Kommunen abstimmen.

 Unser Nichtraucherschutzgesetz ist ein Fortschritt für den Gesundheitsschutz in Niedersachsen. Das belegt auch die breite gesellschaftliche Akzeptanz. Vor allem die Zahl jugendlicher Raucher sinkt in Niedersachsen kontinuierlich: Raucherquote derzeit rund 18 Prozent, 2001 waren es noch 28 Prozent. Zudem habe ich jetzt bei der Vorsitzenden der Gesundheitsministerkonferenz eine Sonderkonferenz angeregt, um ein möglichst einheitliches Vorgehen der Länder zu erreichen." 

PM: Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit