Tanzverbot ein Relikt aus dem letzten Jahrhundert
Der Hamburger Senat hat das Tanzverbot am Karfreitag gelockert. Er beschloss am Dienstag, dass die Zeit der Feiertagsruhe am Karfreitag erst ab 5 Uhr morgens beginnt und um 24 Uhr endet. Bisher galt das Tanzverbot von 2 Uhr am Karfreitag bis 2 Uhr am Karsamstag. Ganz im Gegenteil dazu das Land Niedersachsen. Aus Sicht des …