Kunst & Kultur

Darf der Zechensaal in Barsinghausen für Musikveranstaltungen genutzt werden?

Die Antragsteller sind Eigentümer von Wohngrundstücken, die sich in unmittelbarer Nähe des sog. Zechensaales befinden. Der Zechensaal ist Teil eines ehemaligen Kohlebergwerks in Barsinghausen und wird als Veranstaltungsstätte genutzt. Die für die Nutzung des Zechensaales vom damals zuständige Landkreis Hannover erteilte Baugenehmigung bestimmt, dass die Nutzung des Zechensaales für Musik- und Tanzveranstaltungen ausgeschlossen wird.
Die nunmehr zuständige Stadt Barsinghausen erteilte der Firma P. u. H.- Elektrotechnik für ihr 10jährigen Geschäftsjubiläum, das als öffentliche Veranstaltung beworben werden soll, eine Genehmigung, die den Auftritt einer Live-Band bis Mitternacht und danach eine Oldie-Disco einschließt. Die Veranstaltung soll zwischen 02:00 Uhr und maximal 03:00 Uhr enden.
Hiergegen wenden sich die Nachbarn, die sich auf den Ausschluss von Musikveranstaltungen in der Baugenehmigung berufen.PM: Verwaltungsgericht Hannover