Nach mehrmonatigen Verhandlungen haben sich der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) Niedersachsen und die Landeshauptstadt Hannover (LHH) mit der Gewerkschaft Verdi am (heutigen) Montag auf einen erneuten Haustarifvertrag zur Beschäftigungssicherung geeinigt. Für rund 8.000 MitarbeiterInnen schließt die Stadt für weitere fünf Jahre betriebsbedingte Kündigungen aus. Im Ge-genzug verzichten die Beschäftigten – wie beim ersten, Ende Januar ausgelaufenen Haustarifvertrag – ab Mai wieder auf zwei Prozent ihrer Entgelte, wie die Verhandlungsführer nach der Einigung erläuterten. Dies entspricht einer jährlichen Einsparung von gut sechs Millionen Euro im Verwaltungshaushalt der Stadt.
"Wir freuen uns über diesen Kompromiss. Die Stadt kann damit die nötigen Einsparungen erzielen, ohne dass in großem Umfang Stellen abgebaut werden müssen", sagt Finanzdezernent Marc Hansmann. "Unsere Beschäftigten bekommen damit fünf Jahre lang Gewissheit, dass es keine betriebsbedingten Kündigungen geben wird. Dieser Tarifvertrag ist bundesweit im öffentlichen Dienst einmalig", betont Hansmann. Personalchef Harald Härke sieht in dem Tarifvertrag ein klares Bekenntnis zur Solidarität der Beschäftigten. "Wir hätten sonst rund 130 Stellen streichen müssen. Mit dem Tarifvertrag können beide Seiten gut leben", sagt Härke.
Zugleich verpflichtet sich die Stadt grundsätzlich, keine Einrichtungen oder Aufgaben auf andere Arbeitgeber zu verlagern. Ausgenommen ist eine acht Punkte umfassende Liste, die die Umwandlung der Stadtentwässerung in eine Anstalt öffentlichen Rechts ohne eigenes Personal erlaubt. Der Tarifvertrag gilt vom 1. Mai 2010 mit einer Laufzeit von fünf Jahren bis zum 30. April 2015.
Die Eckpunkte des neuen Tarifvertrags
Der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) Niedersachsen und die Landeshauptstadt Hannover (LHH) haben sich mit der Gewerkschaft Verdi auf einen erneuten Haustarifvertrag zur Beschäftigungssicherung geeinigt. Er gilt für rund 8.000 MitarbeiterInnen. Im Folgenden die Eckpunkte des neuen Tarifvertrages:
ENTGELTE: Die monatlichen Entgelte der Tarifangestellten und Auszubildenden werden zur Finanzierung der zusätzlichen Altersversorgung in Höhe von zwei Prozent gemindert.
Die Regelungen zur Entgeltgruppe 1 werden entsprechend des Ende Januar ausgelaufenen Haustarifvertrags fortgeschrieben.
BESCHÄFTIGUNGSSICHERUNG: Betriebsbedingte Kündigungen sind ausgeschlossen. Die LHH übernimmt 50 befristet Beschäftigte in eine dauerhafte Beschäftigung.
AUSBILDUNG: Die LHH stellt mindestens 150 Ausbildungsplätze zur Verfügung. Wie hoch der Anteil der über Bedarf Ausgebildeten ist, wird in jährlichen Gesprächen zwischen LHH und Gesamtpersonalrat festgelegt. Die über Bedarf Ausgebildeten werden für zwölf Monate befristet übernommen im Rahmen eines Teilzeitarbeitsverhältnisses von 35 Wochenarbeitsstunden (anstelle der Vollarbeitzeit für dauerhaft Beschäftigte von 38,5 Std.)
LEISTUNGSPRÄMIEN: Das Volumen bei der LHH wird um jährlich 200.000 Euro gekürzt. Die Erhöhung wird abweichend vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) zeitlich gestreckt und fällt damit bis 2013 um etwa die Hälfte geringer aus.
ARBEITSZEIT: Für alle Beschäftigten des Haustarifvertrags gilt wieder eine Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden.
AUSGLIEDERUNGSCHUTZ: Die LHH verzichtet auf die Verlagerung von Einrichtungen und Aufgaben auf andere private oder öffentliche Arbeitgeber gleich welcher Rechtsform. Mögliche vereinbarte Ausnahmen sind:
- Im Breich IuK, die bisher in Zusammenarbeit mit der Region Hannover erfolgt, sind ab 2012 neue öffentlich-rechtliche Betriebsformen möglich.
- Das Städtebau-Projekt Hannover City 2020 kann mit Dritten umgesetzt werden.
- In bis zu zwei Stadterneuerungsgebieten können Dritte beauftragt werden.
- Vermarktungsgesellschaft für das erweiterte Sprengel Museum.
- Vermarktungsgesellschaft für das Schloss Herrenhausen.
- PPP/ÖPP-Verfahren für einzelne Schulen, Kindertagesstätten und VHS.
- Umwandlung der Stadtentwässerung in eine Anstalt öffentlichen Rechts, das Personal muss von der LHH gestellt werden.
- Für das Hannover Congress Centrum (HCC) prüft die bestehende Arbeitsgruppe von Stadt und Arbeitnehmerseite weitere Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung. Ein Ergebnis wird bis zum 30. September 2010 erwartet.
LAUFZEIT: Der Tarifvertrag gilt vom 1. Mai 2010 an mit einer Laufzeit von fünf Jahren bis zum 30. April 2015.
SCHLICHTUNG: Für Streitfälle wird ein paritätisch besetztes Schlichtungsgremium berufen, das von einem wechselseitig benannten Arbeitsrichter mit Stimmrecht geleitet wird.