Linden-Limmer, Soziales

Entscheidung: Keine Bestattungen auf dem Lindener Bergfriedhof

Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, einen Ideenwettbewerb auszuschreiben in dem Möglichkeiten entwickelt werden in welcher Weise Bestattungen auf dem Lindener Bergfriedhof unter Berücksichtigung von Natur- und Denkmalschutzaspekten und finanziellen Gesichtspunkten durchgeführt werden können.

Dieser Wettbewerb soll sich an in Hannover Studierende z.B. der Fachrichtungen Gartenbau und Landschaftspflege richten.

Entscheidung:

Dem Vorschlag des Stadtbezirkrates wird nicht gefolgt.

Mit Beschluss des Rates vom 14. Juli 1965 wurde der Stadtteilfriedhof Linden außer Dienst gestellt. Bevor ein studentischer Ideenwettbewerb der Fachrichtungen Gartenbau oder Landschaftspflege im Sinne des Beschlusses des Bezirksrats durchgeführt werden könnte, wäre deshalb durch Beschluss des Rates eine Grundsatzentscheidung zu treffen, ob unter den gegebenen Bedingungen und unter gesamtstädtischer Betrachtung dieser Friedhof nach über vierzigjähriger Schließung wieder geöffnet werden soll.

Selbst unter gestalterisch optimierten Bedingungen bleibt die Wiedereröffnung von außer Dienst gestellten Stadtteilfriedhöfen aus Sicht der Verwaltung unwirtschaftlich, da bereits heute etwa 90 ha an Überhangflächen auf den im Betrieb befindlichen Friedhöfen zu unterhalten sind und die zu erwartenden höheren Unterhaltungskosten zu einem größeren Defizit im Gebührenhaushalt oder aber zu einer Erhöhung der Friedhofsgebühren führen würden. – bitte wenden – Entsprechend sieht die Verwaltung auch den Gleichheitsgrundsatz missachtet, wenn aufgrund der bestehenden Bedürfnisse einer Minderheit in Linden alle Friedhofsnutzer der Stadt Hannover höhere Gebühren zu zahlen hätten. Ebenfalls würde der Gleichheitsgrundsatz dadurch missachtet, dass dieser Friedhof selbst unter optimalen Bestattungsbedingungen nur einen Teil der 37.000 Lindener im Todesfall aufnehmen könnte. Wie in der Bezirksratssitzung vom 23.01.2008 von der Verwaltung ausführlich dargestellt, kommt die Verwaltung im Rahmen ihrer Interessenabwägung jedoch zu dem Ergebnis, dass der Friedhof seinen besonderen Charakter als Naherholungsgebiet, insbesondere zur Scilla-Blüte, beibehalten soll und dass dem – neben den genannten finanziellen und wirtschaftlichen Gründen – eine auch teilweise Friedhofsnutzung entgegenstehen würde. Die Verwaltung wird dem Rat daher keinen Vorschlag mit dem Ziel, auf eine Wiederöffnung des außer Dienst gestellten Friedhofs hinzuwirken, unterbreiten, der Voraussetzung für die Ausschreibung eines Ideenwettbewerbs wäre.