„Farbwechsel“ in Hannovers Umweltzone

Ab 1. Januar 2010 nur noch mit grüner Plakette in die Umweltzone

In der hannoverschen Umweltzone dürfen ab 1. Januar 2010 nur noch Kraftfahrzeuge mit einer grünen Plakette fahren. Dies gilt auch für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen. Darauf weist die Stadt schon jetzt hin.

BesitzerInnen von Fahrzeugen mit einer gelben Plakette sollten, soweit möglich, ihr Fahrzeug mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten, um eine grüne Plakette zugeteilt zu bekommen. Die Nachrüstung wird vom Staat gefördert. Seit dem 1. August 2009 können Pkw-Halter für die Nachrüstung auch einen Direktzuschuss in Höhe von 330 Euro bekommen. Nähere Informationen dazu sind im Internet unter www.bmu.de erhältlich.

Auf Antrag erteilt die Stadt Ausnahmegenehmigungen für die Jahre 2010 und 2011 ohne weitere Voraussetzungen für

  • Spezialfahrzeuge (z.B. Werkstattwagen von Handwerksbetrieben, Wohnmobile u.ä.), die in der Umweltzone maximal 2.000 km pro Jahr fahren sowie für
  • Fahrzeuge der Schadstoffklasse EURO 3 ("gelbe Plakette"), wenn es auf dem Markt keinen Rußfilter-Nachrüstsatz gibt.

Nicht unter diese Regelung fallen allerdings die nachgerüsteten EURO-2-Fahrzeuge. Sie bekommen zwar durch die Nachrüstung eine gelbe Plakette, bleiben aber wegen der übrigen Schadstoffe im Bereich der EURO-Norm 2.

Darüber hinaus kann auf Antrag eine Ausnahme zugelassen werden, wenn

  • das Fahrzeug nicht mit Rußfilter nachrüstbar ist und
  • der/die Halterin einen Wohn- bzw. Betriebssitz in der Umweltzone hat oder für Fahrzeugnutzer von außerhalb der Umweltzone die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs eine außergewöhnliche Belastung darstellen würde und
  • der/die HalterIn wirtschaftlich nicht in der Lage ist, sich ein für die Umweltzone zugelassenes Fahrzeug zu kaufen.

Für private AutobesitzerInnen ist der Nachweis der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit möglich, indem Angaben zu dem monatlichen Einkommen, den monatlichen Ausgaben, dem Vermögen und den Kosten für die Ersatzbeschaffung gemacht werden. Bei Vorlage eines auch in anderen Zusammenhängen üblichen Einkommensnachweises und bei einem monatlichen Nettoeinkommen von unter 1.290 Euro bei Einzelpersonen, 1.960 Euro bei zwei Personen, 2.470 Euro bei drei Personen und 2.970 Euro bei vier Personen wird aber generell ohne weitere Nachweise davon ausgegangen, dass eine Neuanschaffung unzumutbar ist.

Bei Fahrzeugen von Gewerbebetrieben, FreiberuflerInnen etc. ist ebenfalls kein detaillierter Einzelnachweis vorzulegen, sondern es reicht, dass der/die jeweilige SteuerberaterIn des Betriebes bescheinigt, dass die Ausmusterung und der Ersatz der nicht mehr in der Umweltzone zugelassenen Fahrzeuge zu einer Existenzgefährdung des Betriebes führen würde.

Darüber hinaus sind nach der allgemeinen Ausnahmeregelung der Stadt insbesondere G-Kat-Fahrzeuge, die keine grüne Plakette erhalten, sowie Busse auch 2010 und 2011 vom Fahrverbot befreit.

Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sollten möglichst bald schriftlich an den Fachbereich Umwelt und Stadtgrün der Stadt – Umweltzone – Prinzenstraße 4, 30159 Hannover, gestellt werden. Entsprechende Antragsformulare und weitere Informationen zur Umweltzone gibt es im Internet unter www.hannover-umweltzone.de und bei den Bürgerämtern der Stadt. Dort sind auch Informationsbroschüren zur Umweltzone erhältlich. Ausgaben in Englisch, Russisch und Türkisch sind im Internet zum Herunterladen verfügbar.

Auskünfte erteilt der städtische Fachbereich Umwelt und Stadtgrün unter den Telefonnummern 0511/168-46607 (Umweltzone allgemein) und 0511/168-40601/-46926 (Ausnahmegenehmigungen).