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Festlegungen des Regionalen Raumordnungprogramms für Windkraftstandorte bestätigt

Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Hannover:
Kammer bestätigt Festlegungen des Regionalen Raumordnungprogramms für Windkraftstandorte

Mit großer Zufriedenheit hat der Planungsdezernent der Region Hannover, Prof. Dr. Axel Priebs, das Urteil der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover vom heutigen Tage zur Kenntnis genommen: „Mit seinem Beschluss bestätigt das Gericht die grundsätzliche Entscheidung der Region Hannover, Windkraftanlagen außerhalb der Raumordnerischen Vorrangstandorte abzulehnen“, sagte Priebs.

Ein Windkraftanlagenbetreiber hatte das Gericht angerufen, um diese Regelung aufzubrechen. Am Rand der Stadt Garbsen wollte der Kläger zusätzliche Standorte realisieren. Priebs sieht mit dem Urteil das Konzept der Region bestätigt, die Windkraft in ihrem Beitrag zum Klimaschutz zu unterstützten, aber dabei auch Wert auf breite Akzeptanz zu legen. Der Umweltdezernent: „Ich bin verwundert, dass ein Windkraftanlagenbetreiber versucht, für wenige zusätzliche weitere Anlagen das ganze Raumordnungsprogramm zu kippen. Klimaschutz kann man nicht mit der Brechstange machen, sondern erfordert auch gerade bei der Windkraft immer Augenmaß und Verlässlichkeit.“

Das Regionale Raumordnungsprogramm der Region Hannover sieht vor, dass auf dreißig Vorrangstandorten Windkraftanlagen privilegiert sind, in allen anderen Bereichen jedoch ausgeschlossen sind. Die Region hatte stets großen Wert darauf gelegt, dass mit dieser Regelung auf der einen Seite Planungssicherheit für Anlagenbetreiber besteht, auf der anderen Seite aber durch die Konzentration der Windkraftanlagen auf wenige Standorte eine Verspargelung der Landschaft verhindert wird.

PM: Region Hannover