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Geänderte Rahmenbedingungen führen zu Veränderungen in der Schullandschaft

Die Schulverwaltung stellt vier Themenschwerpunkte – Grundschulentwicklungsplanung, Schulentwicklungsplanung der weiterführenden Schulen, Aktualisierung des städtischen Standardraumprogramms für Schulen und die Auswirkungen zur Einführung der inklusiven Beschulung – vor und reagiert mit den darin enthaltenen Planungen auf veränderte gesellschaftliche und gesetzliche Rahmenbedingungen wie steigende SchülerInnenzahlen, geänderte Klassenfrequenzen, dem Ausbau des Ganztagsschulbetriebes und der Einführung der inklusiven Beschulung.

Grundschulentwicklungsplanung

Eichendorfschule in Linden-Nord

Eichendorfschule in Linden-Nord

Eine zum Sommer 2012 per Gesetzesänderung verfügte Verringerung der SchülerInnenhöchstzahlen pro Klasse an den Grundschulen von 28 auf 26 für alle Schuljahrgänge ab Schuljahr 2013/14 und weiterhin steigende SchülerInnenzahlen haben eine erneute Überprüfung aller Grundschulstandorte erforderlich macht. Nach den derzeitigen Prognosen und unter Berücksichtigung der bereits geborenen Kinder im Alter von ein bis sechs Jahren wird sich die Gesamtschülerzahl von derzeit zirka 16.200 SchülerInnen bis zum Schuljahr 2015/16 voraussichtlich auf insgesamt zirka 17.900 SchülerInnen erhöhen und sich auch in den darauf folgenden Jahren in dieser Größenordnung bewegen.

Insgesamt stehen in den 59 Grundschulen (inklusive neuer Grundschule Isernhagener Straße ab 2013/14) grundsätzlich ausreichend Schulplätze im Grundschulbereich zur Verfügung, um das wachsende SchülerInnenaufkommen aufzufangen. Da sich dieses Schüleraufkommen nicht gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt, kommt es jedoch an einzelnen Standorten kurz- und mittelfristig zu Raumproblemen.

Als kurzfristige Handlungsmaßnahmen für das kommende Schuljahr 2013/14 werden an den Schulstandorten Grundschule Großbuchholzer Kirchweg, Grundschule Wasserkampstraße, Grundschule Stammestraße, Grundschule In der Steinbreite zunächst mobile Klasseneinheiten zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus prüft die Verwaltung, ob im Stadtbezirk Vahrenwald-List zum Schuljahr 2014/15 eine weitere Grundschule errichtet werden kann. Gleichzeitig erfolgt eine Überprüfung aller Grundschuleinzugsbereiche zum Schuljahr 2014/15, um evtl. durch andere Zuschnitte der Schulbezirke Entlastungen für einzelnen Schulstandorte zu erreichen.

Der weitere Ausbau der Grundschulen zu Ganztagsgrundschulen und die Einführung der inklusiven Beschulung werden in den kommenden Jahren weitere Anpassungen der Raumkapazitäten in den hannoverschen Grundschulen erforderlich machen

Schulentwicklungsplanung der weiterführenden Schulen

Auf Grund der demografischen Entwicklung mit steigenden Einwohnerzahlen, der veränderten Anwahl der Schulformen, der Neugründungen von Integrierten Gesamtschulen (IGSen) sowie der Herabsenkung der SchülerInnenhöchstzahlen, ergeben sich folgende Auswirkungen für die einzelnen Schulformen:

a) Haupt- und Realschulen
Das Anwahlverhalten an den Haupt- und Realschulen wird sich perspektivisch durch neue IGSen weiterhin verringern. Ziel soll deshalb sein, die bestehenden Haupt- und Realschulstandorte in integrierte Schulsysteme umzuwandeln und zwar zu Integrierten Gesamtschulen.
b) Gymnasien
Die konstant hohe Anwahl der Gymnasien in den fünften Klassen wird verbunden mit der steigenden SchülerInnenzahl Planungsüberlegungen zur Schaffung zusätzlicher Gymnasialplätze erfordern.
c) IGSen
Aufgrund der weiterhin hohen Nachfrage nach Schulplätzen an IGSen werden zum Schuljahr 2013/2014 die IGS Südstadt und IGS Bothfeld neu gegründet. Somit bestehen dann 11 IGSen im Stadtgebiet. Von den 11 IGSen verfügen vier Standorte über eine Sekundarstufe II (Oberstufe). Um weiteren SchülerInnnen einen Besuch im Sekundarbereich II zu ermöglichen, soll an der IGS Büssingweg im Rahmen einer Kooperation zwischen den IGS List, IGS Vahrenheide-Sahlkamp und IGS Büssingweg ein Oberstufenzentrum zum Schuljahr 2016/2017 errichtet werden. Darüber hinaus soll auch die Errichtung von weiteren Oberstufenzentren geprüft werden.

Die Schulverwaltung stellt einen mit den SchulformsprecherInnen abgestimmten Zwischenbericht vor.

Einführung der inklusiven Beschulung in Hannover

Die Stadt geht davon aus, dass alle Schulen im Stadtgebiet in eigener Zuständigkeit eine inklusive Beschulung ermöglichen. Lediglich für den Förderschwerpunkt ‘körperliche und motorische Entwicklung’ kann an so genannten Schwerpunktschulen verwiesen werden. Hierfür kommen vorrangig die Schulen on Betracht, an denen bereits aufgrund der vorhandenen baulichen Gegebenheiten (ganz beziehungsweise teilweise vorhandene Barrierefreiheit) eine Beschulung der Kinder mit einem solchen Förderbedarf erfolgen kann.

Mit der Einführung der inklusiven Beschulung ergeben sich auch neue Herausforderungen an die Stadt als Schulträger, vornehmlich im baulichen, aber auch im personellen und strukturellen Bereich.

Es wurden Raum- und Ausstattungsziele formuliert, die der Schulträger in den kommenden Jahren bei Neubau-, Umbau-, Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen schrittweise zu erreichen sucht und die Bestandteil des Standardraumprogramms sind.

Aktualisierung des Standardraumprogramms für Schulen

Die neuen Rahmenbedingungen sind auch in die überarbeiteten Festlegungen der Raumbedarfe für die Grundschulen, Haupt- und Realschulen, Gymnasien und Integrierte Gesamtschulen mit eingeflossen. Neu ist unter anderem insbesondere die Ausweitung der Anzahl der Differenzierungsräume pro Schulform, die Aufnahme von Therapie- und Pflegeraum und die Beschreibung der Raumkapazitäten für ganztagsspezifische Bedarfe sowie die Beschreibung von Raum- und Ausstattungszielen für die inklusive Beschulung.

Die neuen Standardraumprogramme werden im Zuge von Sanierungen und Neubau umgesetzt.

Pressemitteilung: Stadt Hannover