Geschäftsführer Manfred Middendorff hat heute beim Amtsgericht Hannover für die Brauerei Herrenhausen GmbH & Co. KG und die Herrenhäuser Verwaltungs GmbH die Eröffnung von Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit beantragt.
Das Insolvenzgericht hat daraufhin für beide Unternehmen die vorläufige Vermögensverwaltung angeordnet und den Rechtsanwalt und Diplom-Kaufmann Torsten Gutmann aus Hannover zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Herrenhäuser Verwaltungs GmbH ist die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Brauerei Herrenhausen GmbH & Co. KG.
Bereits am Donnerstag der letzten Woche hatte das Finanzamt Hannover-Nord Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gegen drei Tochtergesellschaften der Brauerei gestellt. Betroffen waren die Herrenhäuser Produktions- und Technik GmbH, die MVL Marketing-, Vertriebs- und Logistik GmbH und die Middendorff Industrie Verwaltungs GmbH. Das Insolvenzgericht hatte daraufhin das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet und Rechtsanwältin Karina Schwarz aus Hannover als vorläufige Insolvenzverwalterin für die drei Unternehmen eingesetzt.
Die vorläufigen Insolvenzverwalter haben nunmehr die Unternehmen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortzuführen und deren Vermögen zu sichern und zu erhalten. Verfügungen der Unternehmen – auch bezüglich Begründung, Änderung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen – bedürfen der Zustimmung der Insolvenzverwalter. Zugleich haben diese als Sachverständige die Bücher und Geschäftspapiere der Gesellschaften einzusehen und zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt, ob das Vermögen zur Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens ausreicht und welche Aussichten für eine Fortführung der Unternehmen bestehen.
PM: Amtsgericht Hannover