Hundebesitzer aufgepasst: Setz- und Brutzeiten beachten

Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass Hundebesitzer derzeit eine erhöhte Verantwortung  tragen, denn mit Beginn des Frühlings bringen zahlreiche einheimische Säugetier- und Vogelarten ihren Nachwuchs zur Welt.

In allen Wäldern und in der offenen Landschaft gelten vom 1. April bis 15. Juli in Niedersachsen die so genannten Setz- und Brutzeiten, in denen Hundehalter verpflichtet sind, ihre Tiere anzuleinen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Hunde, die zur rechtmäßigen Jagdausübung eingesetzt werden, sowie Rettung- und Polizeihunde.

Wer gegen diese in § 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung festgesetzte Verpflichtung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer empfindlichen Geldbuße belegt werden.

PM: Presseserver Hannover