Für die Jugendschöffenwahl im kommenden Jahr sucht der Fachbereich Jugend und Familie der Landeshauptstadt Hannover, Jugend- und Konflikthilfe im Strafverfahren, engagierte Personen, die im Rahmen von Gerichtsverhandlungen gegen Jugendliche und Heranwachsende vor dem Jugendschöffengericht als ehrenamtliche RichterInnen tätig sein möchten. Zurzeit werden besonders männliche Bewerber benötigt.
Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, das nur von deutschen StaatsbürgerInnen ausgeübt werden kann. Die BewerberInnen sollen zu Beginn der Wahlperiode nicht jünger als 25 Jahre und nicht älter als 70 Jahre sein und in der Stadt Hannover wohnen.
JugendschöffInnen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Die JugendschöffInnen sind an keine Weisungen gebunden und entscheiden auf Augenhöhe mit berufsmäßigen JugendrichterInnen. Die Wahlperiode der JugendschöffInnen dauert vom 01. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018.
Wer sich als JugendschöffIn zur Verfügung stellen will, sollte berücksichtigen, dass er oder sie sich für die Sitzungstage vom Beruf freistellen lassen muss. Für den ehrenamtlichen Einsatz beim Amtsgericht oder Landgericht erhalten JugendschöffInnen nach dem Gesetz über die Entschädigung ehrenamtlicher RichterInnen eine finanzielle Entschädigung für den Zeitaufwand sowie Ersatz entstandener Kosten, z. B. Fahrtkosten.
Interessierte können sich montags bis donnerstags 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr unter den Rufnummern 0511/168-45897 sowie 0511/168-46485 telefonisch informieren. Gern nehmen die MitarbeiterInnen bei dieser Gelegenheit Bewerbungen entgegen.
Weitere Informationen sowie ein Bewerbungsformular gibt es im Internet unter der Adresse: bbs.hannover-stadt.de, Stichwort "Schöffenangelegenheiten" oder E-Mail unter 51.22.4KSD-JGH@Hannover-Stadt.de.