Umweltministerium bittet um Frist zur Stellungnahme und wartet Entscheidung des Gerichts ab
Mit Erlass vom 15.01.2009 hat das Niedersächsische Umweltministerium der Landeshauptstadt Hannover aufgegeben, den Luftreinhalte- und Aktionsplan bis zum 25.01.2009 zu ändern. Dagegen wehren sich zwei Antragsteller, die an viel befahrenen Straßen in Hannover wohnen. Sie machen geltend, eine Änderung des Luftreinhaltsplanes sei gemäß § 47 Abs. 5a BImSchG ohne Beteiligung der Öffentlichkeit nicht zulässig, und begehren eine einstweilige Anordnung, mit der der Landeshauptstadt untersagt werden soll, den Luftreinhaltsplan ohne vorherige Beteiligung der Öffentlichkeit zu ändern.
Auf Nachfrage des Gerichts hat das Niedersächsische Umweltministerium der Landeshauptstadt gegenüber mitgeteilt, dass es nicht auf einer fristgemäßen Umsetzung des Erlasses besteht und damit einverstanden ist, bis zu einer Entscheidung des Gerichts im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zuzuwarten. Zugleich bittet das Umweltministerium um eine Frist zur Stellungnahme von zwei Wochen.
Das Gericht hat diese Frist zur Stellungnahme gewährt und wird vor Ablauf der Frist eine Entscheidung nicht treffen.
PM: Verwaltungsgericht Hannover