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Kläger klagt gegen Tempolimit auf der BAB 2

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichtes Hannover verhandelt über die Klage am 27.04.2010 um 11.30 Uhr im Saal 1.

Ein in Schleswig-Holstein wohnhafter Bürger begehrt die Verpflichtung der Beklagten, auf der BAB A 2 auf einer Länge von 38 km zwischen der Anschlussstelle Garbsen und der Landesgrenze Niedersachsens zu Nordrhein-Westfalen die Geschwindigkeitsbegrenzungen abzubauen. Zur Begründung trägt er vor, er befahre die Strecke wiederholt und sehe sich durch die angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzungen, die er für rechtswidrig halte, in seinen Rechten verletzt.