Krippenplatzprogramm: Stadt zieht Erfolgsbilanz

Mit fünf Jahren Vorlaufzeit rückt der Stichtag näher, an dem der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz in Kraft tritt.

Thomas Walter, Jugend- und Sozialdezernent der Stadt Hannover, zieht Bilanz zu dem 2008 aufgelegten Ausbauprogramm "5 x 300 Plätze U3" und zeigt auf, wie sich die Versorgungssituation in der Kleinkindbetreuung in der Landeshauptstadt darstellt.

"Die Stadt Hannover hat sich seit 2008 auf die Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Unterdreijährige vorbereitet", erläutert Walter. "In fünf Jahren insgesamt 1.800 Plätze zu schaffen, war das Ziel. Nach heutigem Stand wird das Programm zum 1. August zu rund 95 Prozent realisiert sein; die noch ausstehenden Plätze werden bis zum Jahresende ans Netz gehen."

Schon jetzt werden wegen absehbar weiterer Nachfrage, auch aufgrund von Bevölkerungswachstum, 300 zusätzliche Plätze durch die Stadtverwaltung vorbereitet. Ob das dann erreichte Volumen ausreicht, tatsächlich jedem Kind einen Krippenplatz zu garantieren, kann nach Einschätzung Walters noch nicht abschließend beurteilt werden: "Hannover wird mit Sicherheit seine Anstrengungen so lange fortsetzen, bis eine vollständige Bedarfsdeckung erreicht ist."

Auf dem Weg zu einem möglichst durchlässigen System von Bildung, Betreuung und Erziehung, hat der Ausbau der Kinderbetreuung in der Landeshauptstadt  Hannover schon immer einen hohen Stellenwert gehabt. So bestehen z.B. aktuell 13.536 Plätze für Kindergartenkinder, die einer Versorgungsquote von 99,5 Prozent entsprechen; 92 Prozent der Plätze sind in 3/4-Betreuung und Ganztagsversorgung.

Infolge der paradigmatischen Neuausrichtung der Familienpolitik auf der Bundesebene zugunsten einer deutlich verstärkten Propagierung der außerfamiliären Kinderbetreuung ("Krippen-Gipfel") wurde vom Bundesgesetzgeber – unter Zustimmung der Länder – Ende des Jahres 2008 ein individueller Rechtsanspruch auf eine Kinderbetreuung auch für die ein- und zweijährigen Kinder ab dem 1. August 2013 beschlossen. Dabei legte der Bundesgesetzgeber zunächst eine Bedarfsdeckungsquote von durchschnittlich 35 Prozent fest und dieser auch die gewährten Finanzhilfen zugrunde. Zwei Jahre später, nachdem erstmals, seitdem aber fortlaufend, festgestellt wurde, dass dies zu niedrig gegriffen war und die Diskussion in der Bevölkerung und die wachsenden Angebote auch zusätzliche Nachfrage schaffen – wurde diese Zielquote auf nunmehr 39 Prozent erhöht.

Insbesondere in vielen großen und Universitätsstädten wurde allerdings darüber hinaus schnell deutlich, dass auch dieser – frei angenommene – Wert zur Erreichung des Rechtsanspruchs (2013) deutlich zu niedrig angesetzt war.

Ausbauprogramm in Hannover Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz (seit 1996), dem zur Verfügung stehenden zeitlichen Spielraum sowie der völlig unsicheren realen Bedarfslage (Einführung eines neuen Systems; teilweise noch gar nicht geborene Kinder; Vielzahl individueller Entscheidungsfaktoren; Bevölkerungsentwicklung; Inanspruchnahme des zeitgleich beschlossenen Betreuungsgeldes) entschloss sich die Stadtverwaltung zunächst ein fünfjähriges Ausbauprogramm aufzulegen, bei dem beginnend ab 2009 in jedem Jahr durchschnittlich 300 neue U-3-Plätze geschaffen werden sollten (Drucksache Nr. 0049/2008). 1.500 dieser Plätze sollten in neu errichteten und aus- oder umgebauten Krippen sowie 300 Plätze bei Tagesmüttern geschaffen werden. Aufgrund der damaligen Annahmen wurde davon ausgegangen, dass 300 Kindergartenplätze in Krippenplätze umgewandelt werden könnten.

Der Rat der Stadt stockte im Jahr 2010 auf Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 1990/2010) das Programm um weitere 300 Plätze auf.

Ausgehend vom Bestand an Plätzen und der neu zu schaffenden Plätze ergab sich die für das Jahr 2013 eine zu erreichende Zahl von 5.161 Plätzen. Auf Basis der Prognosen von 2008 hätten diese einem Versorgungsgrad der Ein- und Zweijährigen von etwa 60 Prozent entsprochen, was – angesichts der seinerzeit bekannten Einschätzungen – einer durchaus realistischen Bedarfsdeckung entsprach.

Für die Landeshauptstadt Hannover stellte sich allerdings schon ab Mitte 2010 heraus, dass das Ausbauprogramm mit einer deutlich wachsenden Bevölkerung konfrontiert wurde: Statt etwa 8.700 rechtsanspruchsberechtigten Kindern war nunmehr von etwa 300 bis 400 Kindern mehr im Zieljahr 2013 auszugehen. Zudem zeigte sich, dass eine Umwandlung von Kindergartenplätzen aufgrund des auch hier gewachsenen Bedarfs nicht möglich war.

n der Folge wurde deshalb beschlossen, zunächst bis zu 300 weitere Krippenplätze in Planung zu geben, auch wenn ihre konkrete Fertigstellung nicht mehr exakt den Stichtag 1. August 2013 erreichen konnte.

Bis Ende 2013 sollen nunmehr insgesamt 5.236 Plätze zur Verfügung stehen. Auf Basis der 2013 inzwischen tatsächlich lebenden rund 9.600 Kinder im Alter von ein bis zwie Jahren ergibt sich damit eine voraussichtliche Versorgungsquote zum Stichtag 1. August 2013 von 55,2 Prozent.

Auch dieser Wert stellt noch einen oberen Wert im Vergleich bundesdeutscher Großstädte bei der Kleinkindbetreuung dar.

Ergebnis Ausbauprogramm Zum 1. August werden etwa 1.700 Plätze des Ausbauprogramms tatsächlich "ans Netz" gegangen sein; das entspricht 95 Prozent des vor fünf Jahren geplanten Programms. Die restlichen Plätze des Ausbauprogramms werden bis zum Jahresende 2013 hinzukommen.

Mit diesem Ergebnis konnte ein in seiner Dimension einmaliger Kraftakt durch die Stadtverwaltung – mit einer geringfügigen Verzögerung von einem kleinen Teil der neuen Plätze – erfolgreich umgesetzt werden. Verzögerungen sind dabei im Wesentlichen durch den überdurchschnittlichen strengen Winter sowie durch unvermeidliche projektinterne Faktoren bedingt worden.

Für die dann 1.811 neuen Krippenplätze sind – neben Anmietungen – auch zirka 42 Millionen Euro Investitionen in Neu-, An- und Umbauten getätigt worden. Davon entfallen 15 Millionen Euro auf Bundes- beziehungsweise Landesmittel; etwa 13 Millionen Euro sind aus städtischen Mitteln getätigt worden. Für den laufenden Betrieb aller Krippen wird die Stadt ab 2014 jährlich rund 25,2 Millionen Euro ausgeben.

Die bis Jahresende insgesamt neu geschaffenen 1.811 Plätze verteilen sich auf: – 556 Plätze in Einrichtungen bei Freien Trägern der Wohlfahrtspflege – 941 Plätze bei Elterninitiativen, privaten Trägern und Betriebskrippen – 314 Plätze in städt. Einrichtungen.

Für diese 1.811 Plätze wurden: – 19 Kindertagestätten neugebaut – 61 Kindertagesstätten umgebaut – 11 Kindertagestätten angebaut und – 15 Kindertagestätten umstrukturiert.

Weil bei den Neubauten reine Großkrippen (mehr als drei Gruppen) pädagogisch wenig sinnvoll sind (fehlende Übersichtlichkeit/fehlender Übergang in den Kindergarten) wurden in den insgesamt neun großen (fünfgruppigen) Neubauten zeitgleich über 400 neue Kindergartenplätze (Drei- bis Sechsjährige) geschaffen, die den gewachsenen Kinderzahlen nachhaltig Rechnung tragen.

Außerdem sind im Ausbauprogramm die Voraussetzungen geschaffen worden, bis zu 24 Plätze für Kleinkinder mit einer Behinderung – abhängig von der jeweils konkreten örtlichen Nachfrage – zu berücksichtigen, obwohl jede Aufnahme mit der Reduzierung der maximalen Gruppengröße von 15 auf 12 Plätze verbunden ist. Der Rechtsanspruch wird somit in Hannover konsequent auch auf integrative Betreuung angewandt, die bisher in jedem gewünschten Fall in Hannover umgesetzt werden konnte und auch weiter werden soll.

Personal Neben der planerischen und baulichen Umsetzung der neuen Plätze in dem gegebenen Zeitrahmen zählt der zusätzliche Personaleinsatz in den neuen Krippen mit dem entsprechenden Fachpersonal zu einer der größten Herausforderungen des Ausbauprogramms. Qualifiziertes Personal musste für die über 120 neuen Krippengruppen gefunden werden, zudem noch bis zum Ende diesen Jahres für 13 Kindergartengruppen, die ebenfalls neu geschaffen wurden. Insgesamt wurden durch den Krippenausbau etwa 280 zusätzliche Dauerarbeitsplätze für pädagogisches Fachpersonal neu geschaffen. Hier haben die Träger der Einrichtungen einen wahren Kraftakt erbringen müssen, auf einen nahezu ausgeschöpften Arbeitsmarkt genügend geeignetes Personal zu finden. Entsprechende Maßnahmen, um den Arbeitsplatz "Kinderbetreuung" für angehende ErzieherInnen attraktiv zu machen, wurden ergriffen.

Beispielhaft dafür: – Bekanntmachen des Berufsbildes und der Ausbildung – gezielte Informationen an männliche Interessenten für diesen Ausbildungsgang – Schaffung von Arbeitsplätzen für die berufsbegleitende Ausbildung – Qualifizierung für Arbeitssuchende

Notwendig für die Zukunft ist, dass unter anderem die Ausbildungskapazitäten an den Fachschulen dem Bedarf angepasst werden, notwendige Reformen (zum Beispiel weitere Ausbildungsformen zulassen) angestoßen werden und eine – auch finanzielle – Attraktivitätssteigerung des Berufes erfolgt, um für mehr Interessierte den Einstieg in den ErzieherInnen-Beruf zu erreichen.

Perspektiven Ob der am 1. August wirksam werdende individuelle Rechtsanspruch vor den Hintergrund des erfolgreichen Ausbauprogramms in jedem Einzelfall umgesetzt werden kann, bleibt abzuwarten. Festzuhalten ist zunächst, dass der reine Rechtsanspruch – ebenso wie mögliche auf ihn gegründete Klagen – für sich keine Plätze schaffen kann. Dies kann nur durch fortgesetzte Investitionen in die Einrichtungen erfolgen; die Stadt wird dieses in jedem Fall bis zur tatsächlichen Bedarfsdeckung fortschreiben.

Für die Stadtverwaltung bleibt es deshalb zu wie auch nach diesem Stichtag zentrales Ziel, in der Kinderbetreuung ein bedarfsgerechtes Versorgungssystem – gerade auch im U3-Bereich – zu schaffen. Deshalb werden schon jetzt auch nach diesem Datum weitere Krippenplätze geplant und dort, wo sie örtlich besonders nachgefragt werden, eingerichtet werden. Für rund 145 Plätze bestehen bereits objektscharfe Vorbereitungen, die eine konkrete Umsetzung im Laufe des Jahres 2014 absehbar machen. Sollten darüber hinausreichende Bedarfe deutlich werden, werden auch diese Planungen weiter aufgestockt.

Sofern Eltern einen gewünschten Platz nicht zum nachgefragten Zeitpunkt erhalten können, müssen allerdings – auch unter Geltung des Rechtsanspruches – Kompromisslösungen gesucht werden. Dazu gehört – wie schon bisher – dass rechtlich eine Betreuung auch an anderer Stelle als der Wohnungsumgebung im Stadtgebiet nachgewiesen werden kann. Auch eine Betreuung in einer Großtagespflege oder bei einer Tagesmutter ist geeignet, den reinen Rechtsanspruch zu erfüllen. Die Stadt hat deshalb auch die Beiträge für eine Betreuung in Tagespflege deutlich abgesenkt, eine Sozialstaffel für sie eingeführt und sie mit den Kita-Beiträgen vergleichbar gemacht.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass für die Geltendmachung eines Rechtsanspruchs ein Vorlauf von drei Monaten als angemessen gelten kann; das Familienservicebüro der Stadt (Kurt-Schumacher-Straße 24) als zentrale koordinierende Anlaufstelle wird jedoch bemüht sein, nachfragenden Eltern auch schon innerhalb dieser Frist eine möglichst ihren Wünschen nachkommende Betreuungsmöglichkeit nachzuweisen.

Pressemitteilung: Stadt Hannover

Kategorie: Familien
Quelle/Autor: admin